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   BFH, 09.12.2002 - V B 85/02   

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https://dejure.org/2002,9926
BFH, 09.12.2002 - V B 85/02 (https://dejure.org/2002,9926)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2002 - V B 85/02 (https://dejure.org/2002,9926)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - V B 85/02 (https://dejure.org/2002,9926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der finanzgerichtlichen Revision - Umsatzsteuer über den Verkauf des Erbbaurechts als Vorsteuer - Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Beantwortbarkeit aus dem Gesetz - Sicherung einer ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; UStG 1993 § 9 Abs. 1; ; UStG 1999 n.F. § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1993) § 9 Abs. 1
    Grundstückslieferung, Verzicht auf Steuerbefreiung?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.07.1997 - XI R 94/96

    1. Die Entscheidung über den Verzicht auf Steuerbefreiung nach § 9 UStG 1980 kann

    Auszug aus BFH, 09.12.2002 - V B 85/02
    In die Beurteilung, ob Erklärungen oder Verlautbarungen einen entsprechenden eindeutigen Willen des Unternehmers ergeben, ist sein gesamtes Verhalten einzubeziehen (BFH-Urteil vom 16. Juli 1997 XI R 94/96, BFHE 183, 301, BStBl II 1997, 670).
  • BFH, 14.08.2001 - XI B 57/01

    Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlerhafte Begründung -

    Auszug aus BFH, 09.12.2002 - V B 85/02
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des BFH vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 25.07.2000 - XI B 122/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 09.12.2002 - V B 85/02
    Die Rechtsfrage muss in dem angestrebten Revisionsverfahren klärungsbedürftig und im Streitfall auch klärbar sein (Beschlüsse des BFH vom 25. Juli 2000 XI B 122/99, BFH/NV 2000, 1495; vom 14. August 2001 XI B 57/01, BFH/NV 2002, 51).
  • BFH, 01.12.1994 - V R 126/92

    Voraussetzungen für den Verzicht auf die Steuerfreiheit der Grundstückslieferung

    Auszug aus BFH, 09.12.2002 - V B 85/02
    Die Klägerin meint, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des BFH vom 1. Dezember 1994 V R 126/92 (BFHE 176, 491, BStBl II 1995, 426) ab.
  • BFH, 18.04.2002 - X B 186/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Darlegungserfordernis - Grundsätzliche

    Auszug aus BFH, 09.12.2002 - V B 85/02
    Zur schlüssigen Rüge einer Divergenz muss der Beschwerdeführer tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der (mutmaßlichen) Divergenzentscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und einander gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (ständige Rechtsprechung, zuletzt u.a. BFH-Beschluss vom 18. April 2002 X B 186/01, noch nicht veröffentlicht).
  • BFH, 21.03.2002 - V R 62/01

    Grundstückserwerb im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BFH, 09.12.2002 - V B 85/02
    bb) Hinzu kommt, dass eine Klärbarkeit der von der Klägerin gestellten Rechtsfragen nicht gegeben ist, weil aus der im Versäumnisverfahren am 10. Februar 1999 erstrittenen Rechnung ein Vorsteuerabzug schon deswegen nicht zugelassen ist, weil nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01, BFH/NV 2002, 1112) auch vor In-Kraft-Treten des § 9 Abs. 3 UStG 1999 n.F. ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens nach dem Verteilungstermin (im Streitfall 18. Dezember 1998) nicht mehr wirksam ist.
  • BFH, 08.01.2004 - V B 37/03

    USt-Voranmeldung - Ist-Versteuerung

    Eine schlüssige Rüge erfordert insoweit die Herausarbeitung und Gegenüberstellung von tragenden abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil und der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 V B 85/02, BFH/NV 2003, 352).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 38/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Eine schlüssige Rüge erfordert insoweit die Herausarbeitung und Gegenüberstellung von tragenden abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil und der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 V B 85/02, BFH/NV 2003, 352).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 57/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Eine schlüssige Rüge erfordert insoweit die Herausarbeitung und Gegenüberstellung von tragenden abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil und der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 V B 85/02, BFH/NV 2003, 352).
  • BFH, 08.01.2004 - V B 39/03

    Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und

    Eine schlüssige Rüge erfordert insoweit die Herausarbeitung und Gegenüberstellung von tragenden abstrakten Rechtssätzen aus dem angefochtenen Urteil und der behaupteten Divergenzentscheidung des BFH (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2002 V B 85/02, BFH/NV 2003, 352).
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