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   BFH, 05.03.2014 - V B 87/13   

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https://dejure.org/2014,6262
BFH, 05.03.2014 - V B 87/13 (https://dejure.org/2014,6262)
BFH, Entscheidung vom 05.03.2014 - V B 87/13 (https://dejure.org/2014,6262)
BFH, Entscheidung vom 05. März 2014 - V B 87/13 (https://dejure.org/2014,6262)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56 Abs 2 S 1, FGO § 56 Abs 1
    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • Bundesfinanzhof

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 Abs 2 S 1 FGO, § 56 Abs 1 FGO
    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung PKH-Antrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist nach Beantragung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung nach einer unanfechtbaren Ablehnung des Antrags auf PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 87/13
    Dem folgt der BFH in seiner Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 9. April 2013 III B 247/11, BFH/NV 2013, 1112; ebenso bereits zuvor BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686).
  • BFH, 27.11.1991 - III B 566/90

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Überschreitung der

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 87/13
    Dem folgt der BFH in seiner Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 9. April 2013 III B 247/11, BFH/NV 2013, 1112; ebenso bereits zuvor BFH-Beschluss vom 27. November 1991 III B 566/90, BFH/NV 1992, 686).
  • BGH, 20.01.2009 - VIII ZA 21/08

    Fristen für die selbstfinanzierte Einlegung eines Rechtsmittels bzw. einen Antrag

    Auszug aus BFH, 05.03.2014 - V B 87/13
    Das gilt auch dann, wenn das Gericht nicht die Mittellosigkeit der Partei, sondern die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung verneint hat (BGH-Beschluss vom 20. Januar 2009 VIII ZA 21/08, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2009, 789).
  • BGH, 30.05.2017 - VIII ZB 54/16

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Erst dann beginnt die zweiwöchige Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO für das Wiedereinsetzungsgesuch und die damit zu verbindende Einlegung des Rechtsmittels (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2009 - VIII ZA 21/08, WuM 2009, 186 Rn. 6 f. mwN; vom 14. April 2011 - I ZA 21/10, MarkenR 2011, 267 Rn. 21 f.; vom 23. April 2013 - II ZB 21/11, WM 2013, 1329 Rn. 16; vom 10. Oktober 2016 - IX ZR 199/16, juris Rn. 1; ferner etwa BAG, NZA-RR 2013, 660 Rn. 5; BFH, Beschluss vom 5. März 2014 - V B 87/13, juris Rn. 6).
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    Erst im Anschluss hieran beginnt die Zwei-Wochen-Frist des § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (z.B. BFH-Beschluss vom 05.03.2014 - V B 87/13, BFH/NV 2014, 886).
  • VG München, 27.07.2020 - M 21b K 20.1956

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach ablehnender Entscheidung über

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, B.v. 20.1.2009 - VIII ZA 21/08 - juris Rn. 6; BFH, B.v. 5.3.2014 - V B 87/13 - juris Rn. 5 f.) bleibt der Partei nach einer ablehnenden Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag noch eine Zeit von höchstens drei bis vier Tagen für die Überlegung, ob diese den Rechtsbehelf auf eigene Kosten durchführen will.

    Es kann offenbleiben, ob es im vorliegenden Fall für den Beginn des Überlegungszeitraums von höchstens drei bis vier Tagen auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag ankommt oder dieser Zeitraum erst nach Unanfechtbarkeit der ablehnenden PKH-Entscheidung beginnt (so BFH, B.v. 5.3.2014 - V B 87/13 - juris Rn. 5, allerdings für den Fall einer ipso iure nach § 128 Abs. 2 FGO unanfechtbaren Entscheidung über das PKH-Gesuch).

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