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   BFH, 23.11.1993 - V B 93/93   

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BFH, 23.11.1993 - V B 93/93 (https://dejure.org/1993,8814)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 631
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Rechtsprechung
   BFH, 29.11.1993 - V B 93/93   

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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 K 7173/94

    Umsatzsteueranspruch als Masseanspruch gegen den Konkursverwalter; Lieferung des

    Gleichwohl ist der Entscheidung zu entnehmen, daß der BFH die verschiedenen Absonderungsrechte gleich behandelt (vgl. auch BFH, Beschluß vom 29.11.1993 -V B 93/93-, BFH/NV 1995, 331).

    In diesem Fall wäre durch die steuerfreie Grundstückslieferung ein die bisherige Steuerfestsetzung übersteigender Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG aus der Errichtung der Betriebshalle ausgelöst worden, der ebenfalls als Massekosten gemäß § 58 Nr. 2 KO durch Steuerbescheid gegen den Konkursverwalter hätte festgesetzt werden müssen (BFH, Urteil vom 06.06.1991 - V R 115/87-, aaO.; Beschluß vom 29.11.1993 -V B 93/93-, aaO.).

  • FG Münster, 08.10.2009 - 5 K 1096/07

    Qualifizierung von auf Zeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallende

    Nach der zum Konkursverfahren ergangenen Rechtsprechung des 5. Senats des BFH (BFH-Urteile vom 9. April 1987 V R 23/80, BStBl II 1987, 527 und vom 6. Juni 1991 V R 115/87 BStBl II 1991, 817; BFH-Beschluss vom 29. November 1993 V B 93/93, BFH/NV 1995, 351) ist der Vorsteuerberichtigungsanspruch nach § 15a UStG keine aufschiebend bedingte Forderung, da der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG und die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG als selbständige Tatbestände nebeneinander stehen.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - 2 K 152/08

    Geltendmachung von Vorsteuerberichtigungsansprüchen gegen den Zwangsverwalter

    Der Vorsteuerberichtigungsanspruch aus § 15a UStG wird erst mit der Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse begründet (BFH-Beschluss vom 29. November 1993, V B 93/93, BFH/NV 1995, 351).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2008 - 7 V 7032/08

    Aussetzung der Vollziehung: Verbindlichkeit aus Vorsteuerberichtigung nach § 15a

    Unter diesen Umständen bleibt abzuwarten, ob sich die vom V. Senat des BFH (Urteil vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817; Beschluss vom 29. November 1993 V B 93/93, BFH/NV 1995, 351) vertretene Auffassung, der Berichtigungsanspruch nach § 15 a UStG gehöre zu den Masseverbindlichkeiten, weiterhin behaupten wird.
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