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   BFH, 28.12.2005 - V B 95/05   

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https://dejure.org/2005,12188
BFH, 28.12.2005 - V B 95/05 (https://dejure.org/2005,12188)
BFH, Entscheidung vom 28.12.2005 - V B 95/05 (https://dejure.org/2005,12188)
BFH, Entscheidung vom 28. Dezember 2005 - V B 95/05 (https://dejure.org/2005,12188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    USt: ermäßigter Steuersatz für Perücken?

  • datenbank.nwb.de

    Kein ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Perücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 172/84

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Lieferungen von tierischen oder pflanzlichen

    Auszug aus BFH, 28.12.2005 - V B 95/05
    Wie die Klägerin selbst einräumt, ist durch die Rechtsprechung auch geklärt, dass die Auslegung der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG sich allein nach zolltariflichen Vorschriften und Begriffen richtet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 VII R 172/84, BFHE 160, 342, BStBl II 1990, 760).
  • BVerfG, 14.09.1995 - 1 BvR 1787/94

    Umsatzsteuertarifierung von Siebdrucken

    Auszug aus BFH, 28.12.2005 - V B 95/05
    Durch die Rechtsprechung ist nämlich bereits geklärt, dass der Verweis auf den ZT in der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und die dazu ergangene Rechtsprechung grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 14. September 1995 1 BvR 1787/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1127, und speziell zu Nr. 52 der Anlage zu § 12 UStG Abs. 2 Nr. 1 Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2005 1 BvR 1822/00, BFH/NV 2005, Beilage 3, 270).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus BFH, 28.12.2005 - V B 95/05
    Ob derartige vernünftige Zweifel bestehen, ist unter Berücksichtigung der Eigenheiten des Gemeinschaftsrechts, der besonderen Schwierigkeiten seiner Auslegung und der Gefahr voneinander abweichender Gerichtsentscheidungen innerhalb der Gemeinschaft zu beurteilen (vgl. zur Auslegung des ZT EuGH-Urteil vom 15. September 2005 Rs. C-495/03).
  • BVerfG, 18.03.2005 - 1 BvR 1822/00

    Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Knochenplatten, -schrauben und

    Auszug aus BFH, 28.12.2005 - V B 95/05
    Durch die Rechtsprechung ist nämlich bereits geklärt, dass der Verweis auf den ZT in der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und die dazu ergangene Rechtsprechung grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Bundesverfassungsgericht --BVerfG-- vom 14. September 1995 1 BvR 1787/94, Neue Juristische Wochenschrift 1996, 1127, und speziell zu Nr. 52 der Anlage zu § 12 UStG Abs. 2 Nr. 1 Nichtannahmebeschluss vom 18. März 2005 1 BvR 1822/00, BFH/NV 2005, Beilage 3, 270).
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