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   BFH, 07.05.1997 - V B 95/96   

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https://dejure.org/1997,9652
BFH, 07.05.1997 - V B 95/96 (https://dejure.org/1997,9652)
BFH, Entscheidung vom 07.05.1997 - V B 95/96 (https://dejure.org/1997,9652)
BFH, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - V B 95/96 (https://dejure.org/1997,9652)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.07.1996 - V R 7/95

    Umsatzsteuer - Sportliche Veranstaltung - Fallschirmsport - Maßnahme eines

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Auf das Senatsurteil vom 25. Juli 1996 V R 7/95 (BFHE 181, 222, BStBl II 1997, 154) wird hingewiesen.
  • BFH, 20.04.1977 - I B 65/76

    Hausgewerbetreibender - Selbstabführung vor Arbeitgeberanteilen zur

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i. S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, an deren Beantwortung ein allgemeines Interesse besteht, weil ihre Klärung das Interesse der Allgemeinheit an der Fortentwicklung und einheitlichen Handhabung des Rechts berührt (Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 20. April 1977 I B 65/76, BFHE 122, 119, BStBl II 1977, 608).
  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gemäß § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darzulegen (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. Beschluß vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858).
  • BFH, 11.12.1986 - IV R 334/84

    Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Der Beschwerdeführer muß demnach eine bestimmte Rechtsfrage herausstellen, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 03.02.1987 - V B 99/86

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Der Beschwerdeführer muß demnach eine bestimmte Rechtsfrage herausstellen, die für den Rechtsstreit erheblich sein kann und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig ist (BFH-Beschluß vom 3. Februar 1987 V B 99/86, BFH/NV 1987, 312).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß gemäß § 65 Nr. 1 AO 1977 kein Zweckbetrieb vorliegt, wenn ein Verein, dessen satzungsgemäßer Zweck die Förderung der sportlichen Betätigung seiner Mitglieder ist, Leistungen an Nichtmitglieder ausführt und dadurch Einnahmen erzielt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659, und vom 2. März 1990 III R 89/87, BFHE 161, 277, BStBl II 1990, 1012).
  • BFH, 02.03.1990 - III R 89/87

    Zur Zweckbetriebseigenschaft der stundenweisen Vermietung einer Tennishalle an

    Auszug aus BFH, 07.05.1997 - V B 95/96
    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung geklärt, daß gemäß § 65 Nr. 1 AO 1977 kein Zweckbetrieb vorliegt, wenn ein Verein, dessen satzungsgemäßer Zweck die Förderung der sportlichen Betätigung seiner Mitglieder ist, Leistungen an Nichtmitglieder ausführt und dadurch Einnahmen erzielt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 9. April 1987 V R 150/78, BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659, und vom 2. März 1990 III R 89/87, BFHE 161, 277, BStBl II 1990, 1012).
  • BFH, 30.03.2000 - V R 30/99

    Zweckbetrieb bei Eislaufverein

    Es reicht für die Annahme einer sportlichen Veranstaltung nicht, wenn --wie hier-- lediglich die Nutzung von Sportanlagen gestattet wird und die organisatorischen Maßnahmen sich auf die ordnungsgemäße Benutzung durch die Leistungsempfänger beschränken (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1996 V R 7/95, BFHE 181, 222, BStBl II 1997, 154 unter II. 2. b; BFH-Beschluss vom 7. Mai 1997 V B 95/96, BFH/NV 1998, 96).
  • FG Nürnberg, 27.04.1999 - II 80/98
    Die hiergegen vom Kl. erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der BFH mit Beschluss vom 7. Mai 1997 V B 95/96 (BFH/NV 1998, 96) als unbegründet zurückgewiesen, u. a. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 25. Juli 1996 v R 7/95 (BFHE 181, 222, BStBl II 1997, 154).

    Dies wurde bereits rechtskräftig für das Jahr 1987 entschieden (BFH-Beschluss BFH/NV 1998, 96).

  • FG München, 25.10.2007 - 14 K 2074/05

    Vorsteuerabzug aus den Baukosten für die Errichtung einer Schießstandüberdachung

    Es reicht somit für die Annahme einer sportlichen Veranstaltung nicht aus, wenn lediglich die Nutzung von Sportgegenständen bzw. Sportanlagen gestattet wird und sich die organisatorischen Maßnahmen des Vereins auf die ordnungsgemäße Benutzung dieser Sportgegenstände beschränken (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1996 V R 7/95, BStBl II 1997, 154; BFH-Beschluss vom 7. Mai 1997 V B 95/96, BFH/NV 1998, 96).
  • FG Köln, 29.05.2002 - 7 K 8219/98

    Entgeltliche Zuverfügungstellung von Sportflugzeugen durch Luftsportverein ist

    Es reicht somit für die Annahme einer sportlichen Veranstaltung nicht aus, wenn lediglich die Nutzung von Sportgegenständen bzw. Sportanlagen gestattet wird und die organisatorischen Maßnahmen des Vereins sich auf die ordnungsgemäße Benutzung dieser Sportgegenstände beschränken (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juli 1996 V R 7/95, BStBl II 1997, 154; BFH-Beschluss vom 7. Mai 1997 V B 95/96, BFH/NV 1998, 96).
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