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BFH, 16.05.2007 - V B 96/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; AO 1977 § 90 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen; Rüge des Übergehens eines Beweisantrags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 21.02.2006 - II 93/05
- FG Nürnberg, 28.03.2006 - II 93/05
- BFH, 16.05.2007 - V B 96/06
- BFH, 16.05.2007 - V B 75/06
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 16.05.2007 - V B 75/06
Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 96/06
Insoweit wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 16. Mai 2007 V B 75/06.Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in der Zeit zwischen dem 21. Februar 2006, an dem der dem Verfahren V B 75/06 zugrunde liegende ablehnende Beschluss des FG ergangen ist und der Verkündung des Urteils am 28. März 2006 Ereignisse eingetreten sind, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten.
- BFH, 17.09.1986 - II B 87/86
Unzulässigkeit der Beschwede wegen fehlender ausreichender Begründung
Auszug aus BFH, 16.05.2007 - V B 96/06
Darüber hinaus muss schlüssig vorgetragen werden, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 1986 II B 87/86, BFH/NV 1988, 235).
- BFH, 19.09.2007 - VI B 151/06
Ersatzzustellung
Der Kläger hat zudem in seiner Beschwerdebegründung nicht schlüssig dargelegt, inwiefern das angegriffene Urteil ohne den behaupteten Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 16. Mai 2007 V B 96/06, BFH/NV 2007, 1633). - BFH, 28.11.2007 - V B 199/06
Geltendmachung eines Verfahrensmangels
Die Geltendmachung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, und den schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, m.w.N., und vom 16. Mai 2007 V B 96/06, BFH/NV 2007, 1633).