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   BFH, 31.01.2019 - V B 99/16   

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https://dejure.org/2019,5023
BFH, 31.01.2019 - V B 99/16 (https://dejure.org/2019,5023)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2019 - V B 99/16 (https://dejure.org/2019,5023)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2019 - V B 99/16 (https://dejure.org/2019,5023)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 10 Abs 1, UStDV § 17a, FGO § 76, FGO § 96 Abs 1 S 3, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 115 Abs 2, FGO § 119 Nr 6, ZPO § 559, FGO § 96 Abs 1 S 1, UStG VZ 2005
    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

  • Bundesfinanzhof

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

  • IWW
  • rewis.io

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Zeugenbeweises zum Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen

  • datenbank.nwb.de

    Zu den Nachweisanforderungen an steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anforderungen an zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein Zeugenbeweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 22.07.2015 - V R 38/14

    Anforderung an den Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Auch ein CMR-Frachtbrief ist als Frachtbrief i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1 UStDV anzusehen (BFH-Urteil vom 22. Juli 2015 V R 38/14, BFHE 251, 78, BStBl II 2018, 498, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BFH).

    CMR-Frachtbriefe sind deshalb nur als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn sie die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV bezeichneten Angaben enthalten (BFH-Urteil in BFHE 251, 78, BStBl II 2018, 498).

    Das FG ist --zu Recht-- davon ausgegangen, dass der BFH im Urteil in BFHE 251, 78, BStBl II 2018, 498 bereits über die Anforderungen, die an einen gemäß §§ 17a Abs. 4, 10 Abs. 1 UStDV zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung geeigneten CMR-Frachtbrief zu stellen sind, entschieden hat.

  • BFH, 06.02.2014 - II B 129/13

    NZB: Anforderungen an die Begründung; Bedeutung des § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Bei nur z.T. fehlenden Entscheidungsgründen setzt eine Verletzung des § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO grobe Begründungsmängel in einem Ausmaß voraus, dass die vom FG fixierten Entscheidungsgründe zum Nachweis der Rechtmäßigkeit des Urteilsspruchs schlechterdings ungeeignet erscheinen und den Beteiligten keine (hinlängliche) Kenntnis darüber vermitteln, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Erwägungen das Urteil beruht (BFH-Beschluss vom 6. Februar 2014 II B 129/13, BFH/NV 2014, 708).

    Der Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unterscheidet sich dadurch vom Revisionsverfahren, in dem die Verletzung von Erfahrungssätzen und Denkgesetzen als Fehler der Rechtsanwendung zu beachten ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 708).

  • BFH, 19.03.2015 - V R 14/14

    Kein Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung durch Zeugen

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    NV: Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (Bestätigung des BFH-Urteils vom 19. März 2015 V R 14/14, BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912).

    Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (BFH-Urteil vom 19. März 2015 V R 14/14, BFHE 250, 248, BStBl II 2015, 912).

  • BFH, 27.10.2016 - IV B 119/15

    Gewerbesteuer als sonstige Masseverbindlichkeit bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Da die Rechtsfortbildungsrevision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO ein Spezialtatbestand der Grundsatzrevision ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. Oktober 2016 IV B 119/15, BFH/NV 2017, 320; vom 9. Februar 2011 X B 67/10, BFH/NV 2011, 826), kommt diese aus den unter 1. dargelegten Gründen nicht in Betracht.
  • BFH, 22.06.2016 - III B 134/15

    Erfolgreiche Verfahrensrüge/Übergehen eines Beweisantrags

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Auf die beantragte Beweiserhebung darf das FG im Regelfall nur verzichten, wenn das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, wenn die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel unerreichbar ist oder wenn das Beweismittel unzulässig oder absolut untauglich ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Juni 2016 III B 134/15, BFH/NV 2016, 1571).
  • BFH, 20.05.2016 - III B 62/15

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung -

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293; vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • BFH, 01.03.2016 - V B 44/15

    Verfahrensfehler - Hinweispflicht - Sachaufklärungspflicht - Unsubstantiierter

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Das gilt auch dann, wenn dieser unrichtig sein sollte (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 2016 III B 62/15, BFH/NV 2016, 1293; vom 1. März 2016 V B 44/15, BFH/NV 2016, 934).
  • BFH, 11.04.2012 - X B 56/11

    Gewerbesteuerpflicht des Handelsvertreterausgleichsanspruchs; Verletzung

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Beschlüsse vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71).
  • BFH, 26.09.2012 - III B 222/10

    Keine Revisionszulassung bei fehlender Klärungsfähigkeit der Rechtsfrage -

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO liegt erst dann vor, wenn den Beteiligten die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (BFH-Beschlüsse vom 11. April 2012 X B 56/11, BFH/NV 2012, 1331; vom 26. September 2012 III B 222/10, BFH/NV 2013, 71).
  • BFH, 07.07.2011 - V R 53/10

    Umsatzsteuerrechtliche Organschaft: Anforderungen an organisatorische

    Auszug aus BFH, 31.01.2019 - V B 99/16
    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Urteil vom 7. Juli 2011 V R 53/10, BFHE 234, 548, BStBl II 2013, 218).
  • BFH, 09.02.2011 - X B 67/10

    Revisionszulassung wegen schwerwiegenden Fehlers des FG - Willkür -

  • BFH, 22.02.2017 - V B 122/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspielen mit Geldeinsatz steuerpflichtig - Rüge

  • BFH, 16.03.2016 - V B 89/15

    Grundsätzliche Bedeutung - Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung - Verwirkung -

  • BFH, 21.01.2015 - XI B 88/14

    Keine Steuerermäßigung bei Vermietung von Räumen an Prostituierte zum Zweck der

  • BFH, 05.11.2013 - IV B 108/13

    Aufnahme eines wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

  • BFH, 12.05.2011 - V R 46/10

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung - Keine Anwendung des § 6a

  • BFH, 27.09.2010 - II B 164/09

    Digitaler Datenzugriff der Finanzbehörden bei Kreditinstituten - Bankgeheimnis -

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 141/04

    Berücksichtigung eines Restitutionsgrundes im Revisionsverfahren

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 22/20

    Zur Zulässigkeit eines Beschlusses nach § 126a FGO und zur Bestimmung des Ortes

    aa) Von einem Verstoß gegen das Begründungsgebot und damit vom Vorliegen eines Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist (nur) dann auszugehen, wenn den Beteiligten --zumindest in Bezug auf einen der wesentlichen Streitpunkte-- die Möglichkeit entzogen ist, die getroffene Entscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11.12.2013 - XI B 33/13, BFH/NV 2014, 714, Rz 17; vom 11.05.2015 - XI B 29/15, BFH/NV 2015, 1257, Rz 11, m.w.N.; vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 22).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 89/19

    Umsatzsteuerhinterziehung (Wegfall der Steuerbefreiung einer

    Zwar besteht eine Ausnahme von diesem Grundsatz dann, wenn trotz formaler Nachweismängel feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 20. Oktober 2016 - C 24/15 - "Plöckl' Rn. 39 und vom 9. Februar 2017 - C 21/16 - "Euro Tyre' Rn. 36; BFH, Urteile vom 22. Juli 2015 - V R 23/14 Rn. 44 und vom 21. Mai 2014 - V R 34/13 Rn. 45; einschränkend vom 19. März 2015 - V R 14/14 Rn. 18; Beschluss vom 31. Januar 2019 - V B 99/16 Rn. 18).
  • BFH, 07.05.2020 - V R 22/18

    Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt u.a. dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt hat, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (z.B. BFH-Beschluss vom 17.07.2019 - II B 30, 32-34, 38/18, BFHE 265, 5, BStBl II 2019, 620; Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409).
  • BFH, 03.12.2019 - X R 5/18

    Zur Zuschätzung bei Schrotterlösen

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. BFH-Beschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24).
  • FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16

    Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für

    CMR-Frachtbriefe sind deshalb nur als Versendungsbeleg anzuerkennen, wenn sie die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 UStDV bezeichneten Angaben enthalten, also dass in dem CMR-Frachtbrief auch der Name und die Anschrift des Vertragspartners des Spediteurs genannt ist (BFH-Urteil vom 22.07.2015 V R 38/14, BFHE 251, 78, BStBl. II 2018, 498; BFH, Beschluss vom 31. Januar 2019 - V B 99/16 -, Rn. 14, juris).

    Das umfasst den Namen und die Anschrift des Ausstellers sowie den Tag der Ausstellung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStDV) sowie den Namen und die Anschrift des Unternehmers sowie des Auftraggebers, wenn dieser nicht der Unternehmer ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStDV; vgl. BFH-Urteil vom 22.07.2015 V R 38/14, a.a.O., Rn. 25; vgl. auch BFH-Beschluss vom 31.01.2019 V B 99/16, BFH/NV 2019, 409).

  • FG Münster, 14.03.2019 - 5 K 3770/17

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit bloßen Gattungsbezeichnungen

    Nur wenn der Formalbeweis ausnahmsweise nicht oder nicht zumutbar geführt werden kann, gebietet es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, den Nachweis auch in anderer Form zuzulassen (BFH-Urteil vom 19.3.2015 V R 14/14, BStBl II 2015, 912, Rz. 19; BFH-Beschluss vom 31.1.2019 V B 99/16, BFH/NV 2019, 409; vgl. auch EuGH-Urteil vom 27.9.2007 C-409/04 (Teleos u.a.), BStBl II 2009, 70, Rz. 52 ff.).
  • BFH, 23.05.2019 - II B 97/18

    Würdigung einer Steuerklausel (rechtliches Gehör)

    Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt insbesondere dann vor, wenn das FG eine nach Aktenlage feststehende Tatsache, die richtigerweise in die Beweiswürdigung hätte einfließen müssen, unberücksichtigt lässt oder seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde legt, der dem protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Januar 2019 V B 99/16, BFH/NV 2019, 409, Rz 24).
  • BFH, 01.02.2022 - V B 45/21

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht für die Erstellung von Lehrbriefen

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (vgl. Senatsbeschluss vom 31.01.2019 - V B 99/16 , BFH/NV 2019, 409, Rz 10, m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 14.05.2019 - 2 K 482/17

    Umsatzsteuerrechtliche Registrierung in den Niederladen

    Da in der im Streitjahr geltenden Neufassung von § 17a UStDV der früher in Abs. 4 enthaltene explizite Verweis auf § 10 UStDV fehlt, ist unklar, inwieweit die bisherige Rechtsprechung des BFH zu den formalen Anforderungen an CMR-Frachtbriefe (vgl. z.B. unlängst BFH, Beschluss vom 31.01 2019 V B 99/16, BFH/NV 2019, 409) weiter Bestand hat (kritisch z.B. Frye in: Rau/Dürrwächter, UStG, 183. Lieferung 07.2019, § 6a UStG, Rn. 653).
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