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   BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51   

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https://dejure.org/1952,132
BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51 (https://dejure.org/1952,132)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1952 - V BLw 113/51 (https://dejure.org/1952,132)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1952 - V BLw 113/51 (https://dejure.org/1952,132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts für die Feststellung des Bestehens eines Pachtervertrages - Wirksamkeit des Pachtvertrages bei angeordneter Pachtschutzmaßnahme - Neufestsetzungen von Pachtleistungen aufgrund der Währungsreform - Berücksichtigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 7, 161
  • NJW 1952, 1332
  • MDR 1952, 735
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.06.1952 - V BLw 110/51

    Landpachtvertrag. Soforthilfeabgabe

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
    Auch der Einheitswert ist entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ein wertvoller Prüfstein für die Höhe des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Pachtpreises; auf seiner Grundlage sind z.B. vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband Richtlinien ausgearbeitet worden und von ihm gehen auch Sachverständige bei der Bemessung des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Pachtpreises aus (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 17. Juni 1952, V BLw 110/51, RechtdLandw 1952, 209).

    Das zeigt, daß mit seiner Hilfe die Landpachten in gesunder Weise der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere auch der Belastung der Verpächter mit Soforthilfeabgaben angepaßt werden können (vgl. Beschl des erkennenden Senats von 17. Juni 1952, V BLw 110/51, RechtdLandw 1952, 208/9) und er damit ein Kittel ist, die Geneigtheit der Eigentümer zur Verpachtung zu fördern; durch ein starres Festhalten an den vor Jahren vereinbarten Pachtsätzen für die ganze Dauer des abgeschlossenen Vertrages würde diese Neigung erheblich beeinträchtigt.

    Damit hat sich das Gesetz selbst rückwirkende Kraft beigelegt, indem in anhängigen Pachtschutzverfahren nicht mehr die Vorschrift des § 5 RPO, sondern die des § 7 LPG anzuwenden ist; es kommt für die Zulässigkeit einer Änderung des Pachtzinses somit nicht mehr auf die Frage des volkswirtschaftlich gerechtfertigten Pachtpreises an, der auf einen entsprechenden Antrag ohne Rücksicht darauf, ob seit dem Vertragsschluß oder der letzten Festsetzung des Pachtzinses die Verhältnisse sich geändert haben oder nicht, festzusetzen ist (vgl. II 3 des Beschl. des Senats vom 17. Juni 1952, V BLw 110/51, RechtdLandw 1952, 208), sondern darauf, ob während des Laufes eines Pachtvertrages eine wesentliche Änderung derjenigen Verhältnisse eingetreten ist, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend waren, und ob infolgedessen die gegenseitigen Verpflichtungen der Vertragsteile unter Berücksichtigung der ganzen Vertragsdauer in ein grobes Mißverhältnis geraten sind.

  • BGH, 08.07.1952 - V BLw 41/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
    (Beschl. des erkennenden Senats vom 8. Juli 1952, V BLw 41/52; und entsprechend für das Revisionsverfahren BGHZ 2, 324 [328]).
  • BGH, 14.06.1951 - III ZR 97/50

    Neue Gesetze in Revisionsinstanz

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
    (Beschl. des erkennenden Senats vom 8. Juli 1952, V BLw 41/52; und entsprechend für das Revisionsverfahren BGHZ 2, 324 [328]).
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
    Wie es im Genehmigungs- und auch im Zustimmungsverfahren ohne Bedeutung ist, ob für die Frage einer Nichtigkeit des Vertrages die Landwirtschaftsgerichte oder die Prozeßgerichte zuständig sind (vgl. Beschl des erkennenden Senats vom 8. April 1952, V BLw 63/51), so kann es auch für das Pachtschutzverfahren insofern nichts ausmachen, ob für einen Streit über die Gültigkeit des Pachtvertrages die Prozeßgerichte oder (nach § 1 Buchst. f LVO) die Landwirtschaftsgerichte zuständig sind.
  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 37/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
    Wollen die Beteiligten die Frage der Rechtsgültigkeit des Pachtvertrages im Rahmen des Pachtschutzverfahrens rechtskräftig zur Klärung bringen, so müssen sie einen entsprechenden Feststellungsantrag stellen; führt ein solcher Antrag zur Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages, so würde diese Nichtigkeit im Pachtschutzverfahren zu berücksichtigen sein (vgl. entsprechend Beschl des erkennenden Senats vom 12. Juni 1951, V BLw 37/50; RechtdLandw 1951, 252).
  • RG, 23.02.1934 - II 284/33

    Zur Frage der Anfechtung von Willenserklärungen wegen Irrtums über

    Auszug aus BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51
    Bei der Anfechtung wegen Irrtums über persönliche Eigenschaften Dr. S. (Unzuverlässigkeit und Nichtehrbarkeit) wäre zu beachten, daß Dr. S. nicht ohne weiteres mit der Antragstellerin gleichgesetzt werden kann, da die Antragstellerin außer von Dr. S. noch von zwei weiteren Geschäftsführern geleitet und vertreten wurde (vgl. RGZ 143, 429 [430/1]).
  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    aa) Zwar kann eine Bestätigung nicht nur mit einer Vertragsänderung verbunden werden (Senatsbeschluss vom 23. September 1952 - V BLw 113/51, BGHZ 7, 161, 163 und Senatsurteile vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705 und vom 29. Juni 2007- V ZR 1/06, NJW 2007, 2841 Rn. 14), sondern auch in der Änderungsvereinbarung selbst liegen (BGH, Urteil vom 6. Mai 1982 - III ZR 11/81, NJW 1982, 1981 und vom 29. Juni 2007 - V ZR 1/06, NJW 2007, 2841 Rn. 14).
  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Das Berufungsgericht hat der notariellen Ergänzungsvereinbarung vom 24. Mai 1995 ersichtlich eine solche Bestätigung entnehmen wollen und - im Hinblick darauf, dass diese nicht nur mit einer Vertragsänderung verbunden, sondern in der Änderungsvereinbarung selbst gesehen werden kann (Senat, BGHZ 7, 161, 163; BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981) - im Ausgangspunkt auch ohne Rechtsfehler entnehmen dürfen.
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Hinsichtlich neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen ist nach allgemein, auch von dem erkennenden Senat als Senat für Landwirtschaftssachen ( BGHZ 7, 161 [167] ) vertretener Auffassung für die Entscheidung des Revisionsgerichts das neue Recht anzuwenden.

    Ob diesem Urteil in allem gefolgt werden kann, mag dahinstehen (vgl. auch BGHZ 7, 161 ), da bereits der Gedanke der Aufrechterhaltung des Berufungsurteils bei Anwendung des neuen Rechts dazu führen muß, anstelle der aus der Verneinung eines Anspruchs gegen die Erstbeklagte vom Berufungsgericht abgeleiteten Klagabweisung hinsichtlich des Zweitbeklagten nunmehr dieselbe Entscheidung unter anderen Gesichtspunkten zu treffen.

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