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   BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62   

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BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62 (https://dejure.org/1963,45)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1963 - V BLw 37/62 (https://dejure.org/1963,45)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1963 - V BLw 37/62 (https://dejure.org/1963,45)
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51

    Nichtzulassung der Revision in Ehesachen

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
    Selbst dann, wenn das Oberlandesgericht der Vorschrift des § 546 Abs. 2 Satz 2 ZPO zuwider die Revision nicht zugelassen hat, bleibt die Revision unzulässig (vgl. BGHZ 2, 16).
  • BGH, 11.03.1952 - V BLw 49/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
    Abgesehen hiervon steht die Auffassung des Beschwerdegerichts, daß es für die Frage der Regelung des Nachlasses im Sinne des § 58 Abs. 2 Buchst. a LVO, also im Bereich der früheren britischen Zone, allein auf die objektive Sach- und Rechtslage ankomme, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 11. März 1952, V BLw 49/51, RdL 1952, 174 und vom 3. Mai 1955, V BLw 75/54, RdL 1955, 197, 198).
  • BGH, 03.05.1955 - V BLw 75/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
    Abgesehen hiervon steht die Auffassung des Beschwerdegerichts, daß es für die Frage der Regelung des Nachlasses im Sinne des § 58 Abs. 2 Buchst. a LVO, also im Bereich der früheren britischen Zone, allein auf die objektive Sach- und Rechtslage ankomme, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. Beschlüsse des Senats vom 11. März 1952, V BLw 49/51, RdL 1952, 174 und vom 3. Mai 1955, V BLw 75/54, RdL 1955, 197, 198).
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 48/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
    Ist die Rechtsfrage bereits durch den Bundesgerichtshof entschieden, so kommt es allein auf eine Abweichung von seiner Entscheidung an (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 48/54, RdL 1955, 75).
  • BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51

    Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht

    Auszug aus BGH, 12.02.1963 - V BLw 37/62
    Bei der Entscheidung über die Frage, ob ein Nachlaß beim Inkrafttreten des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 geregelt war oder nicht (Art. XII Abs. 2) und bei der Entscheidung über die Frage, ob in diesem Zeitpunkt der Anerbe feststand oder nicht (§ 58 Abs. 2 Buchst. a LVO), handelt es sich nicht um die Auslegung derselben gesetzlichen Vorschrift und auch nicht um die Auslegung der gleichen Rechtsfrage (vgl. BGHZ 7, 339).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Können die Beteiligten eine negative Entscheidung des Beschwerdegerichts nicht mit der Begründung anfechten, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zugelassen werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66 und seither in st. Rspr.), so kann der Senat auch eine positive Entscheidung des Beschwerdegerichts zur Zulassung nicht überprüfen mit der Folge, daß eine im Vertrauen auf die Zulassung eingelegte Beschwerde nachträglich unstatthaft werden könnte.
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92

    Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen

    Regelmäßig kann zwar mit der Rechtsbeschwerde nicht geltend gemacht werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Zulassung ausgesprochen werden müssen (Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66); im vorliegenden Fall zeigt aber sowohl die Verfahrensweise des Kreisgerichts (Anwendung der Zivilprozeßordnung, Entscheidung durch Urteil) als auch das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung, daß das Landwirtschaftsgericht sich der Notwendigkeit einer Zulassungsprüfung nicht bewußt war, obwohl es andererseits - wie seine Entscheidungsgründe zeigen - die grundsätzliche Bedeutung der entschiedenen Frage erkannt hat.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Regelmäßig kann die Rechtsbeschwerde nicht damit begründet werden, es hätte wegen grundsätzlicher Bedeutung eine Zulassung ausgesprochen werden müssen (vgl. Senatsbeschl. v. 12. Februar 1963, V BLw 37/62, RdL 1963, 66).
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