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   BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54   

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BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54 (https://dejure.org/1954,1653)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1954 - V BLw 47/54 (https://dejure.org/1954,1653)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1954 - V BLw 47/54 (https://dejure.org/1954,1653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1955, 198
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 43/51

    Veräußerung von Hauberganteilen

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54
    Nach Art IV Nr. 4 Buchst. c KRG Nr. 45 in Verbindung mit Art. 111 Nr. 5 Buchst. b BrMilRegVO Nr. 84 ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Veräusserung zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führt, die, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. OGHZ 2, 192 [196] = RechtdLandw 1949, 162 und OGHZ 2, 314 [316] - RechtdLandw 1949, 259) schon wiederholt (vgl. BGHZ 6, 35 [46] = RechtdLandw 1952, 219 sowie die Beschlüsse vom 11. Dezember 1951 V BLw 121/50 , vom 9. Juni 1953 V BLw 20/53 und 16. Februar 1954 V BLw 68/53) ausgesprochen hat, vor allem dann vorliegt, wenn der Erwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des grossen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstellt.
  • BGH, 14.10.1952 - V BLw 54/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54
    Zu den Bedingungen gehören auch die sogenannten bedingenden Auflagen, bei denen die Genehmigung unter einer aufschiebenden Bedingung erteilt und nur dann wirksam wird, wenn die Bedingung erfüllt ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. Oktober 1952 V BLw 54/52; ferner Keidel DNotZ 1953, 657 und das dort angeführte Schrifttum).
  • BGH, 09.06.1953 - V BLw 20/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54
    Nach Art IV Nr. 4 Buchst. c KRG Nr. 45 in Verbindung mit Art. 111 Nr. 5 Buchst. b BrMilRegVO Nr. 84 ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Veräusserung zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führt, die, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. OGHZ 2, 192 [196] = RechtdLandw 1949, 162 und OGHZ 2, 314 [316] - RechtdLandw 1949, 259) schon wiederholt (vgl. BGHZ 6, 35 [46] = RechtdLandw 1952, 219 sowie die Beschlüsse vom 11. Dezember 1951 V BLw 121/50 , vom 9. Juni 1953 V BLw 20/53 und 16. Februar 1954 V BLw 68/53) ausgesprochen hat, vor allem dann vorliegt, wenn der Erwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des grossen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstellt.
  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 68/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54
    Nach Art IV Nr. 4 Buchst. c KRG Nr. 45 in Verbindung mit Art. 111 Nr. 5 Buchst. b BrMilRegVO Nr. 84 ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Veräusserung zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führt, die, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. OGHZ 2, 192 [196] = RechtdLandw 1949, 162 und OGHZ 2, 314 [316] - RechtdLandw 1949, 259) schon wiederholt (vgl. BGHZ 6, 35 [46] = RechtdLandw 1952, 219 sowie die Beschlüsse vom 11. Dezember 1951 V BLw 121/50 , vom 9. Juni 1953 V BLw 20/53 und 16. Februar 1954 V BLw 68/53) ausgesprochen hat, vor allem dann vorliegt, wenn der Erwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des grossen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstellt.
  • BGH, 07.07.1954 - V BLw 5/54

    Beschwerdefrist und Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54
    Die Bedingung oder Auflage soll und darf nur dazu dienen, diesen Versagungsgrund zu beseitigen und damit die sonst nicht zulässige Genehmigung des Rechtsgeschäfts zu ermöglichen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 7. Juli 1954 V BLw 5/54 RechtdLandw 1954, 244 [245] unter Nr. 2 - insoweit in der Amtl. Sammlung BGHZ 14, 179 nicht abgedruckt - Lange-Wulff LwVG Anm. 5 b zu § 32 LVO; Wöhrmann-Herminghausen LwVG § 1 Anm. 68; Barnstedt LwVG § 21 Anm. 8 e; Baur RechtdLandw 1950, 77 [78] und DNotZ 1951, 310 [311]; Kollmeyer DNotZ 1951, 63 [65]; OLG Freiburg RechtdLandw 1950, 19 [20] und 69 [73] mit Anmerkung von Wulff).
  • BGH, 11.12.1951 - V BLw 121/50
    Auszug aus BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54
    Nach Art IV Nr. 4 Buchst. c KRG Nr. 45 in Verbindung mit Art. 111 Nr. 5 Buchst. b BrMilRegVO Nr. 84 ist die Genehmigung zu versagen, wenn die Veräusserung zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führt, die, wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone (vgl. OGHZ 2, 192 [196] = RechtdLandw 1949, 162 und OGHZ 2, 314 [316] - RechtdLandw 1949, 259) schon wiederholt (vgl. BGHZ 6, 35 [46] = RechtdLandw 1952, 219 sowie die Beschlüsse vom 11. Dezember 1951 V BLw 121/50 , vom 9. Juni 1953 V BLw 20/53 und 16. Februar 1954 V BLw 68/53) ausgesprochen hat, vor allem dann vorliegt, wenn der Erwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des grossen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstellt.
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    Von dieser Möglichkeit muss die Genehmigungsbehörde Gebrauch machen, wenn ein Versagungsgrund vorliegt, der durch eine Auflage nach § 10 GrdstVG behoben werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1954 - V BLw 47/54, RdL 1955, 39, 40 und vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, 45, 46).
  • BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57

    Rechtsmittel

    Eine solche Einteilung würde auch mit der Rechtsprechung des Senats nicht in Einklang stehen, der bereits in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39 = 115 Nr. 8 zu Art. 111 BrMRVO 84) dargelegt hat, daß sich nicht generell sagen lasse, wann ein Fall ungesunder Verteilung der Bodennutzung vorliege, diese Frage vielmehr nur nach den Umständen des einzelnen Falles beantwortet werden könne.

    Die Käufer nehmen ferner eine Abweichung von der bereits erwähnten Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54) und den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Freiburg vom 22. September 1949 (Wl 13/49 und Wl 16/49, RdL 1950, 19 und 69 ff) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Dezember 1953 (DNotZ 1954, 419 = RdL 1955, 115 (Nr. 45)) an.

    Damit entfällt auch ohne weiteres eine Abweichung von dem bereits erwähnten Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54), in dem gesagt worden ist, daß sich Bedingungen und Auflagen im Rahmen der gesetzlichen Versagungsgründe halten müssen und Siedlungsauflagen, d.h. Auflagen, durch die dem Erwerber die Verpflichtung auferlegt wird, einen Teil des Grundstücks für Siedlungszwecke abzugeben, im Genehmigungsverfahren nicht zulässig sind, weil sie gesetzesfremden Zwecken dienen würden.

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 42/97

    Genehmigung der Veräußerung einer landwirtschaftlichen Besitzung unter Auflagen

    Demgemäß hat der Senat in seiner Rechtsprechung zur Grundstückverkehrsgenehmigung nach Kontrollratsrecht wiederholt ausgeführt, eine Auflage sei nicht möglich, falls ein Versagungsgrund überhaupt nicht vorliege (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Juli 1954, V BLw 5/54, RdL 1954, 244, 245; v. 7. Dezember 1954, V BLw 47/54, DNotZ 1955, 19 und v. 31. Januar 1956, V BLw 51/55, DNotZ 1956, 313, 314).
  • BGH, 05.12.1961 - V BLw 22/61

    Rechtsmittel

    Denn es trifft zu, daß der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39 ), vom 11. Oktober 1956 (V BLw 39/56, RdL 1959, 318) und vom 11. November 1958 (V BLw 24/58, RdL 1959, 12) ausgeführt hat, eine Grundstücksveräußerung könne auch dann eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung darstellen, wenn der Käufer selbst Landwirt sei und an sich ein berechtigtes Interesse an dem Erwerb des Grundstücks habe, jedoch andere Bewerber aus den Kreisen der Landwirtschaft dringender auf das Grundstück angewiesen seien als der Käufer.

    Der Senat hat darauf hingewiesen, daß das Gesetz nicht sage, wann die Voraussetzungen einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung vorlägen, und ausgeführt, dieser Versagungsgrund sei nach dem Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39) jedenfalls dann gegeben, wenn der Grundstückserwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des großen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstelle.

  • BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60

    Rechtmäßigkeit der Versagungeiner Genehmigung zur Veräußerung eines

    Eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung liegt jedenfalls dann vor, wenn der Grundstückserwerb nach den ganzen Umständen, insbesondere bei Berücksichtigung des großen Landbedarfs, eine ungesunde Erscheinung darstellt (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1954, V BLw 47/54, RdL 1955, 39 und die weiteren dort angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 6/66
    Nach den Entscheidungen des Senats vom 7. Dezember 1954 - V BLw 47/54, RdL 1955, 39, vom 11. Oktober 1956 - V BLw 20/56, RdL 1956, 328, 331 und vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, 45, 46 müsse, wenn ein Versagungsgrund vorliege, von einer Bedingung oder Auflage Gebrauch gemacht werden, wenn dadurch die Genehmigung ermöglicht werden könne.
  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 20/56

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Auffassung, die das Oberlandesgericht Freiburg in dem Beschluß vom 22. September 1949 zum Ausdruck bringt, hat auch der erkennende Senat , im Beschluß vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RechtdLandw 1955, 39) ausgeführt, daß das Gericht im Genehmigungsverfahren bei Vorliegen eines Versagungsgrundes von Amts wegen zu prüfen habe, ob der Versagungsgrund durch eine Auflage ausgeräumt werden könne.
  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 31/58

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon steht die Auffassung des Oberlandesgerichts, der Erwerb des Antragstellers führe wegen des dringenden Erwerbsinteresses der Aussiedler zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung, im Einklang mit der Rechtsprechung des entscheidenden Senats, der im Beschluß vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39) ausgeführt hat, eine Grundstücksveräußerung könne auch dann zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führen, wenn der Käufer selbst Landwirt sei und ein an sich berechtigtes Interesse an dem Erwerb des Grundstücks habe, jedoch andere Bewerber aus den Kreisen der Landwirtschaft dringender auf das Grundstück angewiesen seien als der im Vertrag vorgesehene Erwerber.
  • BGH, 09.07.1959 - V BLw 33/58

    Rechtsmittel

    Diese meint, das Beschwerdegericht sei von der Entscheidung des Senats vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39) abgewichen; denn in ihr sei gesagt, daß wenn ein gesetzlicher Versagungsgrund vorliege, die Genehmigung nicht erteilt werden dürfe, es sei denn, daß der Versagungsgrund durch eine Bedingung oder Auflage beseitigt werden könne.
  • BGH, 11.11.1958 - V BLw 24/58

    Rechtsmittel

    Darüber hinaus hat der Senat in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1954 (V BLw 47/54, RdL 1955, 39) ausgeführt, eine Grundstücksveräußerung könne auch dann zu einer ungesunden Verteilung der Bodennutzung führen, wenn der Käufer selbst Landwirt sei und ein an sich berechtigtes Interesse an dem Erwerb des Grundstücks habe, jedoch andere Bewerber aus den Kreisen der Landwirtschaft dringender auf das Grundstück angewiesen seien als der im Vertrag vorgesehene Erwerber.
  • BGH, 11.10.1956 - V BLW 39/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1956 - V BLw 51/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1961 - V BLw 34/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.12.1959 - V BLw 7/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 23/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 19/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 57/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.05.1956 - V BLw 72/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.10.1964 - V ZR 104/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 67/56

    Rechtsmittel

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