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   BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75   

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BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,683)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,683)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 51, 277
  • MDR 1977, 780
  • DÖV 1977, 368
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

    Daß die §§ 114 ff. ZPO die Gewährung des Armenrechts von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, beeinträchtigt das in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht nicht (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [56]).

  • BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 46.75

    Armenrecht - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Rechtliches Gehör - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Zur Frage, wann der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt sein kann, wenn das Berufungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussicht die Bewilligung des Armenrechts und die Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt hat (Fortentwicklung der Grundsätze des Urt des BVerwG vom 26.08.1976 V C 46.75 = DÖV 1977, 367).

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

  • RG, 17.04.1939 - IV 210/38

    Kann die Entscheidung eines Oberlandesgerichts, durch die einer Partei das

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß die Versagung des Armenrechts und die damit verbundene Ablehnung, der Partei einen Rechtsanwalt beizuordnen, auch in Rechtsstreitigkeiten, in denen - wie hier vor dem Verwaltungsgerichtshof (§ 67 Abs. 2 VwGO) - kein Anwaltszwang besteht, zur Verletzung des letztlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerten Anspruchs auf rechtliches Gehör führen kann (Beschluß vom 26. Juli 1974 - BVerwG V C 21.73 - [Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 11]; ferner das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1976 - BVerwG V C 46.75 - für Verfahren mit Vertretungszwang BVerfGE 7, 53; BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157).

    Sie gilt nicht für die Prüfung, welche Folgerungen sich aus der Verfahrenslage ergeben, die das Berufungsgericht durch die unanfechtbare Entscheidung geschaffen hat (BGH LM § 548 ZPO Nr. 2; RGZ 160, 157 [160]).

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, daß das Gericht ein tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung "ersichtlich" nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 28, 378 [384/385] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Auch wenn sich aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar Anhörungspflichten des Gerichts ergeben (BVerfGE 9, 89 [96]), so ist doch in erster Linie das geltende Verfahrensrecht selbst und die in ihm erfolgte Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Maßstab dafür, ob dieser Grundsatz verletzt worden ist (vgl. BVerfGE 9, 81 [95]; ferner das genannte Urteil des Senats vom 26. August 1976 und BVerwGE 22, 271 [273]).
  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Auch wenn sich aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar Anhörungspflichten des Gerichts ergeben (BVerfGE 9, 89 [96]), so ist doch in erster Linie das geltende Verfahrensrecht selbst und die in ihm erfolgte Ausgestaltung des Anspruchs auf rechtliches Gehör Maßstab dafür, ob dieser Grundsatz verletzt worden ist (vgl. BVerfGE 9, 81 [95]; ferner das genannte Urteil des Senats vom 26. August 1976 und BVerwGE 22, 271 [273]).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Daß die §§ 114 ff. ZPO die Gewährung des Armenrechts von besonderen Voraussetzungen abhängig machen, beeinträchtigt das in Art. 103 Abs. 1 GG normierte Grundrecht nicht (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [56]).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Vor allem schließt der Anspruch auf rechtliches Gehör in einem gerichtlichen Verfahren, für das kein Anwaltszwang besteht, nicht ein, daß das rechtliche Gehör gerade durch die Vermittlung eines Rechtsanwalts gewährleistet wird (BVerfGE 9, 124 [132]).
  • BVerwG, 07.06.1957 - VI B 25.57
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Das hindert aber nicht die Feststellung, daß die Zustellung, wie im vorliegenden Fall, zu einem anderen als dem im Empfangsbekenntnis angegebenen Zeitpunkt erfolgt ist (Beschluß vom 7. Juni 1957 - BVerwG VI B 25.57 - [Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 1]).
  • BVerwG, 11.11.1970 - V C 81.69
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75
    Auf die vom Kläger eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 26.07.1974 - V C 21.73

    Voraussetzungen für eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im einem

  • BFH, 19.12.2011 - V B 37/11

    Fehlende Belehrung als Verfahrensmangel

    Der Kläger bringt zwar vor, das Finanzgericht (FG) habe nicht über seinen Antrag vom 3. November 2010 entschieden, ihm gemäß § 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren und den jetzigen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, so dass ihm rechtliches Gehör verweigert worden sei (vgl. dazu z.B. Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277; vom 8. März 1999  6 B 121/98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungs-Report 1999, 587; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2007 X B 121/06, BFH/NV 2008, 245; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 142 Rz 101).
  • BFH, 21.11.2007 - X B 121/06

    Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters wegen des

    Zwar können der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verletzt sein, wenn das FG zu Unrecht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des PKH-Verfahrens (§ 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--) versagt (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Sie soll gerade den Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf rechtliches Gehör sichern (vgl. BVerfG, Senatsbeschluss vom 18. Juni 1957 - 1 BvR 41/57 -, BVerfGE 7, 53; BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1976 - BVerwG V C 1.75 -, BVerwGE 51, 277 = Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 26 = DÖV 1977, 368 = VerwRspr 28, 878 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 61.16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BFH, 05.09.2007 - X S 10/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beiordnung eines Notanwalts; Ladung zu einem

    Zwar kann der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie die Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und das Prinzip der Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten verletzt sein, wenn das FG zu Unrecht die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen des PKH-Verfahrens (§ 142 Abs. 1 und 2 FGO i.V.m. § 121 Abs. 2 ZPO) versagt (Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2001 1 BvR 391/01, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2002, 531; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1976 V C 1.75, BVerwGE 51, 277).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 43.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 57.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 51.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 50.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 49.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

    Erst mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird dem Antragsteller das Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts zugestanden (BVerwG, Urteil vom 4. November 1976 - 5 C 1.75 - BVerwGE 51, 277 und Beschluss vom 4. April 2014 - 5 B 102.13 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 53.16

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Erhebung einer Beschwerde; Bewilligung von

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 60.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 56.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 58.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 59.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 45.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 52.16

    Prozessfähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten bei Bestehen eines

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 62.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 44.16

    Befähigung eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 48.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 47.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 46.16

    Fähigkeit eines geschäftsfähigen Betreuten zur Vornahme von Verfahrenshandlungen

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 54.16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

  • BVerwG, 14.12.2016 - 5 PKH 55.16

    Prozessfähigkeit eines unter einem Einwilligungsvorbehalt stehenden

  • VG München, 06.02.2020 - M 7 K 19.1778

    Schutzgewahrsam zur Abwendung einer gesundheitlichen Gefährdung

  • VG Neustadt, 06.05.2002 - 2 K 321/02

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines

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   BVerwG, 13.09.1976 - 5 C 1.75   

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BVerwG, 13.09.1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,5131)
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BVerwG, Entscheidung vom 13. September 1976 - 5 C 1.75 (https://dejure.org/1976,5131)
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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.08.1977 - V C 1/75   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. August 1977 - V C 1/75 (https://dejure.org/1977,15623)
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