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   BVerwG, 31.01.1968 - V C 109.66   

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BVerwG, 31.01.1968 - V C 109.66 (https://dejure.org/1968,525)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1968 - V C 109.66 (https://dejure.org/1968,525)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1968 - V C 109.66 (https://dejure.org/1968,525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Familie bei Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt - Anspruch auf Sozialhilfe - Behandlung von Arbeitsunwilligen

  • hartzkampagne.de

    Sozialhilfe bei Arbeitsunwilligkeit wegen möglicher seelischer Fehlhaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1968 - V C 109.66
    In seinem Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 22.67 - hat der Senat ausgeführt, daß die nach § 25 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - mögliche Kürzung oder Entziehung der Hilfe zum Lebensunterhalt lediglich ein Mittel ist, um den Hilfesuchenden in seinem Selbsthilfestreben zu unterstützen und von der Sozialhilfe unabhängig zu machen.
  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Eine Möglichkeit, durch eine Einzelfallabwägung eine Sanktion nicht zu verhängen oder diese aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen zu reduzieren (zu dieser Möglichkeit bei Kürzungen des alten § 25 BSHG vgl. BVerwG, V C 109.66 vom 31.1.1968), ist im SGB II nicht vorgesehen.
  • SG Gotha, 02.08.2016 - S 15 AS 5157/14

    BVerfG-Vorlage zu Hartz IV-Sanktionen

    Eine Möglichkeit, durch eine Einzelfallabwägung eine Sanktion nicht zu verhängen oder diese aufgrund von Verhältnismäßigkeitserwägungen zu reduzieren (zu dieser Möglichkeit bei Kürzungen des alten § 25 BSHG vgl. BVerwG, V C 109.66 vom 31.1.1968), ist im SGB II nicht vorgesehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1999 - 7 S 1755/99

    Leistungsausschluß bei Verweigerung zumutbarer Arbeit - Berechtigung

    In diesem Sinne steht eine in Betracht kommende Einstellung oder Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 25 Abs. 1 Satz 1 BSHG unter dem Vorbehalt des § 25 Abs. 3 BSHG sowie des § 7 BSHG (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1968 - V C 109.66 -, Buchholz 436.0, § 25 BSHG Nr. 1 = FEVS 15, 134).

    In praktischer Konsequenz bedeutet dies, daß der unter § 25 Abs. 1 BSHG fallenden Person zumindest das zum Lebensunterhalt Unerläßliche verbleiben muß, wenn sie - wie hier der Antragsteller mit seiner Tochter - mit ihr gegenüber unterhaltsberechtigten Personen in einem Haushalt zusammenlebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1968, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 19.2.1988 - 2 B 17/88 -, FEVS 37, 471; LPK-BSHG, a.a.O., § 25 RdNr. 15; Schellhorn/Jirasek/Seipp, a.a.O., § 25 RdNr. 34; Schulte, ZfSH-SGB 1990, 471); denn anderenfalls bestünde die Gefahr, daß die besagte Person, würde ihr die Sozialhilfe eingestellt oder ohne Wahrung des zum Lebensunterhalt Unerläßlichen gekürzt werden, ihren Lebensunterhalt entgegen der Vorschrift des § 25 Abs. 3 BSHG auf Kosten der mit ihr zusammenlebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen bestreiten würde.

    Eine solche Konsequenz würde aber zu einer im Gesetz nicht begründeten Haftung von Familienangehörigen für die Arbeitsunwilligkeit eines Familienmitgliedes führen (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1968, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1998 - 24 B 841/97

    Sozialhilfe; Verweigerung zumutbarer Arbeit; Persönliche Verhältnisse;

    Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, hätte die Antragsgegnerin jedenfalls gegen die nach § 39 SGB I iVm § 4 Abs. 2 BSHG bestehende Verpflichtung verstoßen, nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 -, BVerwGE 29, 99 = FEVS 15, 121, und Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 109.66 -, FEVS 15, 135, zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Maß sie trotz eines wegen Verweigerung zumutbarer Arbeit etwa fehlenden Anspruchs Hilfe gewährt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - V C 109.66 -, FEVS 15, 134.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2013 - L 5 AS 373/10

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilprinzip -

    Schon das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) habe zu § 25 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) entschieden, dass eine Verkürzung der Individualansprüche von Angehörigen bei Arbeitsunwilligkeit eines Hilfebedürftigen nicht in Betracht komme (Urteil vom 31. Januar 1968, V C 109.66).
  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 14 AS 1059/14

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf höhere Leistungen für Kosten der

    Die antragunabhängige Erbringung ergänzender Leistungen in Fällen, in denen minderjährige Kinder in der Bedarfs- oder auch nur Haushaltsgemeinschaft leben, greift den in § 1 Abs. 2 S. 4 SGB II normierten und in § 26 Abs. 1 S. 2 SGB XII ausgeformten Grundsatz familiengerechter Hilfe auf (dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.1968 - V C 109.66).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1998 - 7 S 933/98

    Hilfe zum Lebensunterhalt: Versagung wegen verweigerter Aufnahme einer zumutbaren

    In diesem Sinne steht eine in Betracht kommende Einstellung oder Kürzung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 25 Abs. 1 BSHG unter Vorbehalt des § 25 Abs. 3 BSHG sowie des § 7 BSHG (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.1.1968 - BVerwG V C 109.66 -, FEVS 15, 134).
  • BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 77.78

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Rahmen einer Beschwerde wegen

    Inwiefern das Berufungsurteil von BVerwGE 29, 99 [BVerwG 31.01.1968 - V C 22/67] und vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 1968 (BVerwG 5 C 109.66 - FEVS 15, 134) abweichen soll, ist von der Klägerin nicht hinreichend dargelegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2001 - 16 B 1308/01

    Kindergeld als grundsätzlich zunächst anrechenbares Einkommen des

    Ob durch eine Einstellung der Hilfe zum Lebensunterhalt die Arbeitsbereitschaft dennoch nachhaltig deshalb nicht gefördert werden kann, weil sich das Hindernis für eine Arbeitsaufnahme als eine Krankheit oder seelische Fehlhaltung darstellt, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1968 - V C 22.67 - und - V C 109.66 - FEVS 15, 121 ff. und 134 ff., lässt sich seinerseits erst durch die vom Antragsteller zu 1. verweigerte amtsärztliche Untersuchung und gegebenenfalls mittels ergänzender Einholung eines psychiatrischen, sozialmedizinischen oder arbeitspsychologischen Gutachtens mit hinreichender Sicherheit feststellen.
  • BVerwG, 31.01.1968 - V C 22.67
    Insoweit wird auf das Urteil des Senats vom 31. Januar 1968 - BVerwG V C 109.66 - verwiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2006 - L 8 SO 17/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2007 - L 8 SO 7/06
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   BVerwG, 20.03.1968 - V C 109.66   

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