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   BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56   

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BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56 (https://dejure.org/1958,32)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1958 - V C 32.56 (https://dejure.org/1958,32)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1958 - V C 32.56 (https://dejure.org/1958,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zu seiner Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 46
  • NJW 1959, 998
  • MDR 1959, 514
  • DVBl 1959, 855
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Rechtsschutzbedürfnis für die verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer behördlichen Zustimmung zu einem privatrechtlichen Rechtsgeschäft verneint, weil gleichzeitig die Möglichkeit bestand, das Zivilgericht in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - in BVerwGE 1, 134 [BVerwG 07.05.1954 - BVerwG II C 26/53] und Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - in BVerwGE 4, 317 ).

    Letztere ist jedoch ihrerseits, wie in BVerwGE 4, 317 im einzelnen ausgeführt, an die gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen gebunden, muß also bei deren Vorliegen erteilt, andernfalls aber versagt werden.

  • BVerwG, 24.09.1953 - I C 51.53

    Allgemeine Grundsätze des Verfahrensrechts - Voraussetzungen für die Gewährung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Das war hier auch nicht geschehen, da der Kläger während des Verfahrens Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen ( BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51.53] [13]; 1, 311 [313]).
  • BVerwG, 13.01.1955 - I C 59.54
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Das war hier auch nicht geschehen, da der Kläger während des Verfahrens Gelegenheit hatte, dazu Stellung zu nehmen ( BVerwGE 1, 12 [BVerwG 24.09.1953 - I C 51.53] [13]; 1, 311 [313]).
  • OVG Hamburg, 01.10.1956 - Bf II 108/54
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob Gründe für die Rechtfertigung eines Verwaltungsaktes während eines Verwaltungsprozesses auch in anderen Fällen dann nachgeschoben werden können, wenn der angefochtene Verwaltungsakt von einem Ausschuß erlassen worden ist, dem nicht nur Bedienstete der betreffenden Behörde angehören (vgl. Urteil des OVG Hamburg vom 1. Oktober 1956 - MDR 1957 S. 252 -).
  • BVerwG, 28.04.1956 - V B 173.55

    Zur Frage der Zuständigkeit der VG in Schwerbeschädigtensachen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Der erkennende Senat hat aber bereits in seinem Beschluß vom 28. April 1956 (BVerwG V B 173.55 - DVBl. 1956 S. 759 -) entschieden, daß trotz dieser aus einem Redaktionsversehen zu erklärenden.
  • BVerwG, 07.05.1954 - II C 26.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Rechtsschutzbedürfnis für die verwaltungsgerichtliche Anfechtung einer behördlichen Zustimmung zu einem privatrechtlichen Rechtsgeschäft verneint, weil gleichzeitig die Möglichkeit bestand, das Zivilgericht in Anspruch zu nehmen (Urteil vom 7. Mai 1954 - BVerwG II C 26.53 - in BVerwGE 1, 134 [BVerwG 07.05.1954 - BVerwG II C 26/53] und Urteil vom 13. März 1957 - BVerwG V C 222.55 - in BVerwGE 4, 317 ).
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Wird nämlich ein Verwaltungsakt, wie hier die Kündigungszustimmung, rechtskräftig aufgehoben, dann geschieht es mit rückwirkender Kraft (Urteil des erkennenden Senats vom 6. April 1955 - BVerwGE 2, 55 [57]; Menger, System des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes, S. 167).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1955 - VII B 441/54
    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Hierüber besteht in Rechtsprechung und Literatur Übereinstimmung (vgl. Urteile des Bayer. VGH vom 9. Dezember 1954 in VGHE n.F. 7, 156 und vom 5. April 1955 in DVBl. 1955, 465; Beschluß des OVG Münster vom 16. Mai 1955 in DVBl. 1956, 31; Sellmann, Kommentar zum SchwBG, Vbm. 6 und Anm. 29 zu § 26; Becker, Kommentar zum SchwBG, Anm. 14 zu § 14 und 5 zu § 26).
  • VGH Bayern, 05.04.1955 - 217 VI 52

    Zur Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte in Sachen der Schwerbeschädigten trotz

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Hierüber besteht in Rechtsprechung und Literatur Übereinstimmung (vgl. Urteile des Bayer. VGH vom 9. Dezember 1954 in VGHE n.F. 7, 156 und vom 5. April 1955 in DVBl. 1955, 465; Beschluß des OVG Münster vom 16. Mai 1955 in DVBl. 1956, 31; Sellmann, Kommentar zum SchwBG, Vbm. 6 und Anm. 29 zu § 26; Becker, Kommentar zum SchwBG, Anm. 14 zu § 14 und 5 zu § 26).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 54/52

    Lohnzahlung an Feiertagen

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56
    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn der bisherige Aufgabenbereich des Schwerbeschädigten wegfällt; hier mag die Hauptfürsorgestelle zu prüfen haben, ob der Schwerbeschädigte nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten bei diesem Arbeitgeber anderweitig eingesetzt werden kann (Urteil des OVG Münster vom 27. Juni 1952 in DÖV 1953, S. 382).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 28. November 1958 - BVerwG 5 C 32.56 - (BVerwGE 8, 46 [52]) entschieden, daß die Hauptfürsorgestelle nicht dadurch der Pflicht enthoben ist, sich von der Richtigkeit der für ihre Entscheidung wesentlichen Behauptungen eine eigene Überzeugung zu verschaffen, daß das Arbeitsgericht gegebenenfalls die für die Kündigungszustimmung wesentlichen Behauptungen einer selbständigen Feststellung unterziehen kann; wären nämlich unter dieser Voraussetzung Hauptfürsorgestelle und Verwaltungsgericht an den Tatsachenvortrag des Arbeitgebers gebunden, dann würde das Zustimmungsverfahren zu einer leeren Förmlichkeit ausgehöhlt und damit im Ergebnis dem Schwerbeschädigten der Rechtsschutz verweigert.

    So kann der Arbeitgeber in Ausnahmefällen sogar verpflichtet sein, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", während andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen, insbesondere dem Arbeitgeber einseitig die Lohnzahlungspflicht auferlegt würde (vgl. BVerwGE 8, 46 [51]; Beschluß vom 16. Juni 1990 [a.a.O. S. 5]).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Bei der Ausübung des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 SchwbG trifft die Hauptfürsorgestelle, soweit nicht die besonderen Voraussetzungen des § 19 SchwbG erfüllt sind, eine Ermessungsentscheidung, die gemäß § 39 Abs. 1 SGB I nur durch Sinn und Zweck des Schwerbehindertengesetzes gebunden ist (vgl. BVerwGE 8, 46 (49) [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 19, 327 (328) [BVerwG 16.10.1964 - VII P 7/63]).

    Deshalb hat die Hauptfürsorgestelle nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - über die Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung zu befinden (vgl. BVerwGE 8, 46 (48 f.) [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Schranke eingreift, die der Zulässigkeit eines sog. Nachschiebens von Gründen gesetzt ist (vgl. dazu Beschluß vom 24. September 1953 - BVerwG I C 51.53 - BVerwGE 1, 12 [13] und Urteile vom 28. November 1958 - BVerwG V C 32.56 - BVerwGE 8, 46 [54] und vom 15. April 1959 - BVerwG V C 162.56 - BVerwGE 8, 234 [238]), d.h. wenn die anderweitige rechtliche Begründung oder das Zugrundelegen anderer Tatsachen zu einer Wesensveränderung des angefochtenen Bescheids führte (vgl. dazu auch Stelkens/Bonk/Leonhardt, Verwaltungsverfahrensgesetz , § 45 VwVfG RdNr. 13).
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