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   BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71   

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BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71 (https://dejure.org/1972,265)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1972 - V C 50.71 (https://dejure.org/1972,265)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1972 - V C 50.71 (https://dejure.org/1972,265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Übernahme der Tilgungslasten für ein Eigenheim im Wege der Hilfe zum Lebensunterhalt - Notwendigkeit der Übernahme von Tilgungsraten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 22
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1970 - V C 73.70

    Möglichkeit einer Berücksichtigung von Tilgungsbeiträgen für ein Haus als Kosten

    Auszug aus BVerwG, 05.10.1972 - V C 50.71
    Insbesondere kann in diesem Zusammenhang nicht auf § 7 der Verordnung zur Durchführung des § 76 des Bundessozialhilfegesetzes vom 28. November 1962 (BGBl. I S. 692) verwiesen werden; denn diese Vorschrift befaßt sich mit der näheren Bestimmung des Einkommens des Hilfesuchenden, nicht mit dem Aufwand für die Unterkunft, der in § 3 der Regelsatzverordnung erfaßt werden soll (dazu und zum folgenden auch BVerwGE 37, 13 ff.).
  • BVerwG, 12.12.1995 - 5 C 28.93

    Unterkunftskosten - Ordnungsbehörde - Abwendung drohender Obdachlosigkeit -

    In der Rechtsprechung des Senats ist nämlich ein finanzieller Bedarf, der durch die Beschaffung oder Nutzung einer Unterkunft begründet oder zu deren Erhaltung notwendig ist, ungeachtet dessen, daß er auf die Erfüllung von Verbindlichkeiten (Schuldentilgung) gerichtet ist, stets als sozialhilferechtlich an sich anzuerkennender Bedarf angesehen worden (vgl. insbesondere BVerwGE 41, 22 - laufende Lasten für ein Eigenheim mit Ausnahme der Tilgungslasten - BVerwGE 79, 46 - Nachzahlung von Heizungskosten - BVerwGE 90, 160 - Kosten der Auszugsrenovierung -).

    Demnach können grundsätzlich auch für die Beschaffung, Nutzung oder Erhaltung der Unterkunft eingegangene Verbindlichkeiten "Aufwendungen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 RegelsatzVO sein (vgl. z.B. BVerwGE 41, 22 [26]).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 20 AS 39/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Herangezogen wird (etwa bei Lang, in: Eicher/Spellbrink, a.a.O. Rn. 31) ein in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zu findender Gedanke der "Schadensminimierung und -begrenzung", wenn eine Übernahme von Tilgungsraten dann nicht für gänzlich ausgeschlossen gehalten wird, sofern die Abdeckung dieser Raten durch Darlehen erfolgen könne (Hinweis auf BVerwG FEVS 19, 447 und 23, 445 = BVerwGE 48, 182).

    Hatte das Bundesverwaltungsgericht die Leistung von Tilgungslasten für Wohneigentum als laufende Unterkunftskosten zunächst "jedenfalls dann" abgelehnt, wenn deren Übernahme im Wege eines Darlehens angeboten werde (Urteil vom 05.10.1972 - V C 50.71 = BVerwGE 41, 22, FEVS 19, 447), so hat es in einer vertiefenden Entscheidung (Urteil vom 24.04.1975 - V C 61.73 = BVerwGE 48, 182, FEVS 23, 445) ausgeführt, Tilgungsleistungen zählten regelmäßig nicht zu den laufenden Kosten der Unterkunft, da Schuldentilgung keine Aufgabe der Sozialhilfe sei.

  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 41.02

    Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen; Anrechnungszeitraum bei einmaligem

    Wird als Zweckbestimmung der Eigenheimzulage die Vermögensbildung unterstellt, wäre dies gerade nicht Zweck der Sozialhilfe (vgl. auch BVerwGE 41, 22 ; 48, 182 ; 106, 105 ; Urteil des Senats vom 10. September 1992 - BVerwG 5 C 25.88 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 20).
  • LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Bereits die Arbeitslosenhilfe diente als subsidiäre Sozialleistung nicht der Vermögensbildung (BSG vom 13. März 1997 - 11 RAr 79/96 -), und auch in der Sozialhilfe als einer Notfallhilfe war für eine Vermögensbildung regelmäßig kein Platz (Bundesverwaltungsgericht vom 5. Oktober 1972 - V C 50.71 -).
  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Oktober 1972 (BVerwGE 41, 22) entschieden.

    Den widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit und der Hilfesuchenden wird - und das sollte bereits in BVerwGE 41, 22 zum Ausdruck gebracht werden - in der Mehrzahl der in Rede stehenden Fälle mit der sozialhilfemäßigen Abdeckung von Tilgungsleistungen in Form eines Darlehns Rechnung getragen werden können, das einerseits den Hilfesuchenden in die Lage versetzt, zur Erhaltung seiner Unterkunft seine Tilgungsverpflichtungen zu erfüllen, und andererseits verhindert, daß die Hilfe eine nicht gerechtfertigte Vermögensbildung herbeiführt.

  • LSG Bayern, 15.10.2008 - L 8 B 753/08

    Sozialhilfe - Darlehen bei vorübergehender Notlage - Prognosezeitpunkt - Betrag

    Die vom Ast im Beschwerdeverfahren angesprochene Schuldentilgung ist nach allgemeiner Auffassung nicht Aufgabe von Sozialhilfeleistungen (dazu Beschluss des Senats vom 10.09.2008, L 8 SO 7/08; LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.02.2008, L 12 AS 20/07 juris Rn 35 a.E.; LSG Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2006, L 19 B 303/06 AS ER, ebenso SG Münster vom 27.09.2006, S 5 AS 128/06 ER; LSG Baden-Württemberg vom 17.11.2006, L 8 AS 3298/06 juris Rn 46; zum BSHG BVerwG vom 10.09.1992 5 C 25/88; ZfSH/SGB 1993, 586; vom 02.03.1982, 5 B 93/81; BVerwG, 1977-12-15, V C 35.77, BVerwGE 55, 148 und BVerwG, 1972-10-05, V C 50.71, BVerwGE 41, 22).
  • SG Köln, 02.03.2010 - S 29 AS 16/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Diese Auffassung verkennt, dass die Vermögensbildung oder besser gesagt, die Gewinnerzielung hier nicht bei dem Hilfeempfänger eintritt, sondern beim Vermieter, für den es gleichgültig ist, von wem er seine Miete erhält (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1972, Az.: V C 50.71).

    Es ist folgerichtig und entspricht dem Nachranggrundsatz des SGB II (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB II; vgl. Bundestagsdrucksache 15/1516, S. 51), wenn die Aufwendungen für die Unterkunft umso niedriger sind, je mehr der Hilfesuchende aus eigenen Kräften den Wohnungsaufwand decken kann (vgl. zum BSHG BVerwG, Urteil vom 05.10.1972, Az.: V C 50.71).

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2006 - L 13 AS 2759/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Der Senat hat bereits entschieden (vgl. Beschluss vom 26. Juli 2006 - L 13 AS 1620/06 ER-B), dass Schuldzinsen, die zum Kauf eines Eigenheims mit grundlegender Renovierung aufgenommen worden sind, als berücksichtigungsfähige Aufwendungen für die Unterkunft anzusehen sind (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 77, 232, 237), während - hier auch nicht geltend gemacht - Tilgungsleistungen dazu nicht rechnen (BVerwGE 41, 22, 25; 48, 282, 285; BVerwG Buchholz 436.0 § 77 BSHG Nr. 10).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 4 L 2827/98

    Darlehnsweise Übernahme von Tilgungsbeiträgen;; Darlehen; Grundschuld;

    Dass unter diesen Voraussetzungen auch Tilgungsleistungen als Darlehen übernommen werden können (BVerwG, Urt. v. 5.Okt.1972, BVerwGE 41, 22 (23); Urt. v. 24. April 1975, BVerwGE 48, 182 (184, 186)), ist zwischen den Beteiligten nicht streitig - die Beklagte hat die bewilligte Leistung ja tatsächlich durch Abschluss eines Darlehensvertrages erbringen wollen.

    Der Grund, Tilgungsleistungen bei der Ermittlung des sozialhilferechtlichen Bedarfs als Teil der laufenden Leistungen für die Unterkunft unberücksichtigt zu lassen, ist, dass Sozialhilfeleistungen keine vermögensbildende Wirkung haben sollen (BVerwG, Urt. v. 5. Okt.1972, BVerwGE 41, 22 (25); BVerwG, Urt. v. 24. April 1975, BVerwGE 48, 182 (186); BVerwG, Urt. v. 10. Sept. 1992, NVwZ-RR 1993, 194 (196); Urt. d. Sen. v. 27. Juni 1990 , FEVS 42, 92 (93 f.)).

  • LSG Bayern, 18.01.2011 - L 8 SO 7/08

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - Pauschalierung von Betriebsausgaben - Absetzung

    Aufgabe der Sozialhilfe war es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig nicht, zur Schuldentilgung oder Vermögensmehrung beizutragen (vgl. z.B. BVerwG vom 10.09.1992 5 C 25/88; ZfSH/SGB 1993, 586; vom 02.03.1982, 5 B 93/81; BVerwG, 1977-12-15, V C 35.77, BVerwGE 55, 148 und BVerwG, 1972-10-05, V C 50.71, BVerwGE 41, 22).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.1993 - 4 L 2694/92

    Aufwendungen; Obdachloser; Ordnungsbehörde; Einweisung; Bewohnte Wohnung;

  • BVerwG, 02.03.1982 - 5 B 93.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • VG Düsseldorf, 21.02.2003 - 20 K 7946/01

    Übernahme von Mietkosten aus Sozialhilfemitteln für eine Wohnung in einem

  • VG Düsseldorf, 01.06.2004 - 13 K 402/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der sozialhilferechtlichen Gewährung von Hilfe zum

  • VGH Bayern, 14.05.2004 - 12 C 04.296

    Sozialhilfe, Prozesskostenhilfe, hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten

  • BVerwG, 28.07.1989 - 5 B 60.89

    Ausgestaltung von Sinn und Zweck der Sozialhilfe als Hilfe für den Notfall und

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.1996 - 5 L 235/95

    Tilgung; Schulden; Eigenheim; Sozialhilfe; Unterkunftskosten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - 12 A 2892/09

    Zulässigkeit einer Verwendung von Sozialhilfeleistungen zur Behebung

  • BVerwG, 27.12.1977 - 5 B 20.76

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Pflegezulage nach dem

  • SG Hannover, 15.05.2006 - S 21 AS 402/06
  • VG Meiningen, 18.06.2003 - 8 E 275/03

    Sozialhilfe; krankheitsbedingter Mehrbedarf; Unterkunftskosten; Einkommen;

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