Rechtsprechung
BVerwG, 08.10.1969 - V C 57.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Blindentechnische Grundausbildung an einer privaten Blindenschule - Anrechnung von täglichem Taschengeld der Landesversicherungsanstalt auf gewährte Blindenhilfe - Taschengeld als "gleichartige Leistung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BSHG § 67, § 85 Nr. 1
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1969 - V 863/67
- BVerwG, 08.10.1969 - V C 57.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 34, 80
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.07.1967 - V C 212.66
Gewährung von Blindenhilfe bei Unterkunft und Verpflegung in einem Heim - …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - V C 57.69
Richtig ist zwar, daß nach § 67 Abs. 3 BSHG F. 1965 (und auch nach der Neufassung des § 67 Abs. 3 durch das Gesetz vom 14. August 1969 [BGBl. I S. 1153]) im Falle der Anstaltsunterbringung die Blindenhilfe gekürzt wird, ohne daß zwischen der Kürzung und dem Umfang der Deckung der blindheitsbedingten Mehraufwendungen ein rechnerisch festes Verhältnis hergestellt wäre (dazu BVerwGE 27, 270 [273]).
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05
Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und …
Zu beachten ist, dass das Sozialhilferecht ein geschlossenes Leistungssystem bietet (vgl. BVerwGE 34, 80, 81 f.), in welchem das Pflegegeld und die Blindenhilfe aufeinander abgestimmt sind.Demgegenüber betrifft § 72 Abs. 4 SGB XII das Verhältnis der Bundesblindenhilfe zu sonstigen Leistungen innerhalb des SGB XII, während § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - und § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB XII - wie gesagt der Abstimmung der Leistungen der verschiedenen Sozialleistungsträger außerhalb des SGB XII dient (so schon BVerwGE 34, 80, 81 f.; ferner BVerwGE 88, 86, 90;… Schlette in Hauck/Noftz, a.a.O. K § 72 Rdnrn. 5, 9;… Baur in Mergler/Zink, a.a.O., § 72 Rdnr. 29;… W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a.a.O., § 72 Rdnr. 10;… Grube in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 72 Rdnrn. 14, 18;… a.A. Bieritz-Harder in LPK-SGB XII, a.a.O. § 72 Rdnr.7).
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche …
Mit dieser Regelung enthält das SGB XII ein in sich geschlossenes Leistungssystem, in welchem Blindenhilfe und die sonstigen dem betroffenen Personenkreis zustehenden Leistungen aufeinander abgestimmt werden (vgl. Urteil des Senats vom 21. September 2006 - L 7 SO 5514/05 - und zur Vorgängervorschrift des § 67 Abs. 5 BSHG, BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69 - BVerwGE 34, 80-82; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2000 - 7 S 1967/98 -, ESVGH 50, 309). - BGH, 24.09.1987 - III ZR 49/86
Anrechnung von Schadensersatzleistungen auf das Blindengeld
Das bedeutet, daß § 3 Landesblindengeldgesetz ebenso wie § 67 Abs. 1 BSHG der Abstimmung der Leistungen der verschiedenen Sozialleistungsträger dient (BVerwGE 34, 80, 82) [BVerwG 08.10.1969 - V C 57/69] und daß mithin "gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften" nur öffentlich-rechtliche Leistungen sind.
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04
Leistungen einer Unfallversicherung werden auf Blindengeld angerechnet
Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit ausgeführt, § 67 Abs. 1 BSHG diene "der Abstimmung der Leistungen der verschiedenen Sozialleistungsträger", insoweit stelle das Gesetz auf die "Gleichartigkeit der Leistungen" ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 1969 - V C 57.69, BVerwGE 34, 80, 82). - VGH Baden-Württemberg, 27.03.1969 - V 863/67
Taschengeld für Blinde: vom Rentenversicherungsträger gewährt
Das einem Blinden anläßlich der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen vom Rentenversicherungsträger gewährte Taschengeld ist eine 'gleichartige Leistung nach anderen Rechtsvorschriften' iS des BSHG § 67 Abs. 1. Rechtszug: nachgehend BVerwG 1969-10-08 V C 57.69. - VGH Baden-Württemberg, 12.12.1994 - 7 S 530/94
Invaliditätsleistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind bei der …
Vor allem aber erhält er die Versicherungsleistung unabhängig davon, ob er sich überhaupt einer Eingliederungsmaßnahme unterzieht oder nicht (zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Urteil vom 8.10.1969, BVerwGE 34, 80, betr. Gleichartigkeit von Taschengeld durch die Landesversicherungsanstalt einerseits und Blindenhilfe nach § 67 BSHG durch den Sozialhilfeträger andererseits).