Rechtsprechung
   BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,148
BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73 (https://dejure.org/1975,148)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1975 - V C 57.73 (https://dejure.org/1975,148)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1975 - V C 57.73 (https://dejure.org/1975,148)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,148) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten wegen der Unmöglichkeit des Auffindens eines anderen Arbeitsplatzes jenseits des Betriebs - Versäumnisse der Hauptfürsorgestelle i.R.d. dem Schwerbeschädigten gegenüber obliegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten darf nicht allein mit der Begründung versagt werden, außerhalb dieses Betriebes fehle es für den Schwerbeschädigten an einem

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwerbeschädigter - Kündigung - Hauptfürsorgestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SchwbG (1961) § 14, § 21 Abs. 1, 2

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 264
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
    Die in einem Dreieck von Rechtsbeziehungen zu treffende (Ermessens-)Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über den Antrag des Arbeitgebers, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten zuzustimmen (§ 14 und § 16 Abs. 1 des in diesem Streitfall noch anzuwendenden Schwerbeschädigtengesetzes in der Passung vom 14. August 1961 [BGBl. I S. 1234] - SchwbG -, vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1968 - BVerwG V B 174.67 - [Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6]), erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten, seines Direktionsrechts, und des Interesses des schwerbeschädigten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes Die Grenzen dessen, was hierbei zur Verwirklichung der dem Schwerbeschädigten gebührenden weitgehenden Fürsorge dem Arbeitgeber zugemutet werden muß, sind in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] mit weiteren Nachweisen): Der Arbeitgeber braucht sich nicht mit "Hilfsarbeit" zufrieden zu geben; er braucht, von besonderen Ausnahmen abgesehen, den schwerbeschädigten Arbeitnehmer nicht "durchzuschleppen"; er braucht für den Schwerbeschädigten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbeschädigten Platz zu schaffen.
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
    Angesichts der Unmöglichkeit, den Kläger bei dem Beigeladenen in einem Tätigkeitsbereich der Vergütungsgruppe II a BAT zu beschäftigen, hätte die Zustimmung nach § 14 SchwbG auch nicht mit der Begründung verweigert werden können, daß die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führenden Gründe ihre Ursache im wesentlichen in den Umständen hätten, die die Anerkennung als Schwerbeschädigter begründeten (vgl. BVerwGE 39, 36).
  • BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63

    Verfahrensvorschriften des SchwbG

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
    Einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes obliegen keine weitergehenden Pflichten gegenüber einem" Schwerbeschädigten als einem privaten Betriebsinhaber (BVerwGE 19, 327 [BVerwG 21.10.1964 - V C 14.63]).
  • BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67

    Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
    Die in einem Dreieck von Rechtsbeziehungen zu treffende (Ermessens-)Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über den Antrag des Arbeitgebers, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten zuzustimmen (§ 14 und § 16 Abs. 1 des in diesem Streitfall noch anzuwendenden Schwerbeschädigtengesetzes in der Passung vom 14. August 1961 [BGBl. I S. 1234] - SchwbG -, vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1968 - BVerwG V B 174.67 - [Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6]), erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten, seines Direktionsrechts, und des Interesses des schwerbeschädigten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes Die Grenzen dessen, was hierbei zur Verwirklichung der dem Schwerbeschädigten gebührenden weitgehenden Fürsorge dem Arbeitgeber zugemutet werden muß, sind in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] mit weiteren Nachweisen): Der Arbeitgeber braucht sich nicht mit "Hilfsarbeit" zufrieden zu geben; er braucht, von besonderen Ausnahmen abgesehen, den schwerbeschädigten Arbeitnehmer nicht "durchzuschleppen"; er braucht für den Schwerbeschädigten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbeschädigten Platz zu schaffen.
  • BVerwG, 29.04.1959 - V C 97.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
    Der erkennende Senat (Urteil vom 29. April 1959 - BVerwG V C 97.57 -) hat - wie übrigens zuvor das Oberverwaltungsgericht - gegen die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei der Berliner Stadtreinigung beschäftigten Straßenreinigers keine rechtlichen Bedenken gehabt, der aus gesundheitlichen Gründen für die Tätigkeit nicht mehr verwendbar war und für den sich im Betrieb der Berliner Stadtreinigung keine anderweitige Beschäftigung fand.
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Diese drastische Einschränkung des Abwägungsermessens der Hauptfürsorgestelle zu Lasten des Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 48, 264 ) entspricht auch dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes.
  • BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06

    Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren

    Das Integrationsamt hat hierbei die Interessen des Schwerbehinderten und die betrieblichen Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; BVerwG 11. November 1999 - 5 C 23/99 - BVerwGE 110, 67; 7. März 1991 - 5 B 114/89 - EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 4; 5. Juni 1975 - V C 57.73 - BVerwGE 48, 264).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    In diesem Urteil ist vielmehr ausgeführt, daß die Hauptfürsorgestelle, um im Verfahren nach § 15 SchwbG ihre Ermessensentscheidung sachgerecht treffen zu können, anknüpfend an den Antrag des Arbeitgebers und von ihm ausgehend von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen hat, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegeneinander abwägen zu können (a.a.O. S. 294 unter weiterem Hinweis auf BVerwGE 48, 264 [266] und Beschluß vom 28. September 1983 - BVerwG 5 B 6.83 -).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Diese Entscheidung erfordert deshalb eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwGE 48, 264 (266 f.) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; st. Rspr.).

    Ausgehend von dieser Rechtsauffassung, die auch dem angefochtenen Urteil zugrunde liegt, hatte der Beklagte, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag der Beigeladenen und von ihm ausgehend von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich war, um die gegensätzlichen Interessen von Kläger und Beigeladener gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwGE 48, 264 (266) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; Beschluß des erkennenden Senats vom 28. September 1983 - BVerwG 5 B 6.83 - (nicht veröffentlicht)).

  • BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77

    Stillegung eines Betriebes - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Schutzfrist -

    Unabhängig davon, ob eine Betriebsstillegung als solche in aller Regel einen "besonderen Fall" ausmacht, kann dessen Annahme aus einem anderen Grunde ausgeschlossen sein, nämlich: Handelt es sich nur um eine Teilstillegung oder ist der völlig stillzulegende Betrieb Teil eines im übrigen fortbestehenden Unternehmens, dann wird zu prüfen sein, ob die Arbeitnehmerin in dem Unternehmen anderweitig beschäftigt werden kann (Umsetzung); denn während der Schutzzeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Interessenlage der am Arbeitsverhältnis Beteiligten derjenigen vergleichbar, die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesonder der des Bundesverwaltungsgerichts, zur Zulässigkeit der Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten/Schwerbehinderten nach §§ 14 ff. des Schwerbeschädigtengesetzes (§§ 12 ff. des Schwerbehindertengesetzes) der Grund war und ist, danach zu fragen, ob dem Arbeitnehmer im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze ein anderer geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen werden kann (BVerwGE 48, 264 [267] mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12

    Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung

    Zwar hat die Behörde im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX zu prüfen, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, da es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten Arbeitsplatz zuzuweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.9.1990, 5 B 63.90, juris Rn. 4; Urt. v. 5.6.1975, V C 57.73, BVerwGE 48, 264, juris Rn. 7).

    Zwar kann es in besonderen Fällen gleichwohl für den Arbeitgeber geboten sein, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", und kann es mit Blick hierauf gerechtfertigt sein, die vom Arbeitgeber beantragte Zustimmung zur Kündigung zu verweigern (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.6.1975, V C 57.73, BVerwGE 48, 264, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89

    Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß

    Welche Gesichtspunkte die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 29, 140 ; 48, 264 ).

    Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Arbeitgeber in Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen" (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 48, 264 ), andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen würde (BVerwGE 8, 46 ; Urteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 151.56 - ).

    Dies gilt auch für das von der Beschwerde bezeichnete Urteil vom 5. Juni 1975 - BVerwG 5 C 57.73 - (BVerwGE 48, 264 ff.).

    Den von der Beschwerde zitierten Satz der Entscheidungsbegründung auch auf Umschulungsmaßnahmen zu beziehen, die von dritter Seite finanziert werden und in denen deshalb eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht in Betracht kommt, verbietet auch die von BVerwGE 48, 264 (267) herausgestellte Kontinuität mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der als tragender Grund dafür, daß ein "Durchschleppen" des Schwerbehinderten dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht zuzumuten sei, angegeben wurde (BVerwGE 8, 46 ): "Anderenfalls würde man dem Betrieb einseitig die Lohnzahlungspflicht auferlegen und damit schließlich bewirken, daß sich die Lage der Schwerbeschädigten insgesamt verschlechtert".

  • BVerwG, 07.07.2022 - 2 A 4.21

    Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter

    Sie erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1975 - 5 C 57.73 - BVerwGE 48, 264 ).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08

    Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz

    (3) Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1975 (- V C 57/73 - BVerwGE 48, 264, 271), auf das sich das beklagte Land beruft.
  • BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90

    Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten

    Welche Gesichtspunkte die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 8, 46 [BVerwG 28.11.1958 - V C 32/56]; 29, 140 <141 ff. [BVerwG 16.02.1968 - VII C 155/66]>; 48, 264 ).

    Auch diese Frage ist durch die vorangeführte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66]; 48, 264 [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]): Der Arbeitgeber braucht für den Schwerbehinderten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht auch nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbehinderten Platz zu schaffen; zuzumuten ist dem Arbeitgeber aber, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihn im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten anderen Arbeitsplatz zuzuweisen, wobei das Bemühen um einen anderen geeigneten Arbeitsplatz von fürsorgerischem Denken und Fühlen getragen sein muß.

  • BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89

    Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten;

  • BVerwG, 11.11.1999 - 5 C 23.99

    Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des

  • VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21

    Zustimmung zur ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung des einem

  • VGH Hessen, 17.11.1992 - 9 UE 1765/89

    Anfechtungsklage gegen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91

    Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten

  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23

    Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung,

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05

    Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung

  • BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten,

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88

    Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88

    Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1998 - 9 S 1878/97

    Förderung der Teilnahme Schwerbehinderter an Maßnahmen zur Förderung der

  • BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92

    Reichweite der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

  • BVerwG, 08.03.1979 - 5 B 63.78

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.4602

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines

  • VG Münster, 24.07.2007 - 5 K 1111/06

    Vorherige Zustimmung des Integrationsamtes als Voraussetzung für die Beendigung

  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

  • VGH Bayern, 29.01.2008 - 12 ZB 06.1930

    Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen

  • VG Ansbach, 25.01.2007 - AN 14 K 06.02739

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung und Zumutbarkeit

  • BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 135.87

    Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei der Zustimmung zur Kündigung

  • VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52

    Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters

  • OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92

    Zustimmungsverfahren; Hauptfürsorgestelle; Ordentliche Kündigung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1989 - 13 A 340/88

    Beurteilungszeitpunkt für die Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter ist die

  • BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 36.89

    Grenzen der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 12 A 250/13

    Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung eines

  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 12 ZB 09.2837

    Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtÄnderungskündigung; keine ernstlichen Zweifel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 12950/97

    Anspruch auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach

  • VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.1255

    Zustimmung zur ordentlichen Kündigung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 2702/10

    Zulässigkeit der Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten zur Ermittlung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 505/10

    Geltendmachung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 87 Abs. 2 SGB IX

  • VG Münster, 25.07.2006 - 5 K 1808/05

    Erfolglose Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des

  • OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94

    Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit

  • VGH Bayern, 16.12.2008 - 12 ZB 07.3381

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1989 - 4 L 20/89

    Voraussetzungen für die Zustimmung der zuständigen Behörde zur ordentlichen

  • BVerwG, 29.05.1985 - 4 B 97.85

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.12.1981 - 5 B 70.81

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zustimmung zur Kündigung von

  • VGH Hessen, 09.07.1991 - 9 UE 2725/88

    Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwerbehinderten -

  • OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 130/87

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Rechtmäßigkeit der Kündigung eines

  • VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02

    Beginn der Ausschlussfrist bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach

  • VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines

  • VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.639

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Schwerbehindertenrecht;

  • VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.00066

    Zustimmung des Integrationsamtes zu verhaltensbedingter Änderungskündigung;

  • VG München, 14.01.2009 - M 18 K 08.414

    Zustimmung des Integrationsamtes; Wegfall des Arbeitsplatzes wegen

  • BVerwG, 15.12.1978 - 5 B 49.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustimmung zur Kündigung

  • VG München, 08.10.2008 - M 18 K 08.1654

    Vollmacht im Verwaltungsverfahren; Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung;

  • LAG Hessen, 07.03.1995 - 7 Sa 777/95

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Kündigungsfälle bei der

  • VG Berlin, 14.01.1992 - 8 A 496.90

    Pflicht der Hauptfürsorgestelle zur sorgfältigen Aufklärung eines einer

  • VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.2025

    Zustimmung zur Kündigung einer Schwerbehinderten; negative Gesundheitsprognose;

  • VG München, 29.03.2007 - M 15 K 06.1678

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen betriebsbedingten

  • VG Oldenburg, 22.09.2003 - 13 A 1703/03

    Kündigung eines Schwerbehinderten

  • VG Arnsberg, 24.09.1996 - 11 K 1390/95

    Zumutbarkeit bei Verzicht auf Kündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht