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   BVerwG, 11.11.1970 - V C 81.69   

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BVerwG, 11.11.1970 - V C 81.69 (https://dejure.org/1970,1548)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1970 - V C 81.69 (https://dejure.org/1970,1548)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1970 - V C 81.69 (https://dejure.org/1970,1548)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Mit Blick auf diesen Zweck der in § 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO getroffenen Regelung und deren Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 S. 1 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6).

    Einem Wiedereröffnungsbegehren des Prozeßbevollmächtigten, dessen Verspätung auf einem offenbar unabwendbaren Zufall beruhte, hätte das Oberverwaltungsgericht zur Gewährung rechtlichen Gehörs entsprechen müssen (vgl. Urteile vom 11. November 1970, a.a.O. S. 2 und vom 11. April 1989, a.a.O. S. 6 ff. m.weit.Hinw.).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    So ist namentlich eine Ermessensreduzierung auf eine Wiedereröffnungspflicht gegeben, wenn der Beteiligte sein Ausbleiben im Termin der bereits geschlossenen mündlichen Verhandlung noch rechtzeitig (vor Erlaß des Endurteils) entschuldigt (vgl. z.B. BVerwG-Urteil vom 11. November 1970 V C 81.69, Buchholz, a.a.O., 310, § 104 VwGO Nr. 3; Gräber/Koch, a.a.O., § 93 Rdnr. 10) oder --allgemeiner ausgedrückt-- wenn das Absehen von der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung eine Verletzung wesentlicher Prozeßgrundsätze (insbesondere des Rechts auf Gehör) bedeuten würde (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. November 1973 IV R 221/69, BFHE 111, 21, BStBl II 1974, 115; vom 17. April 1985 I R 67/82, BFH/NV 1986, 409; BVerwG-Beschluß bei Buchholz, a.a. O., 310, § 104 VwGO Nr. 25, m.w.N.; Gräber/Koch, a.a.O., § 93 Rdnr. 10, m.w.N.).
  • BVerwG, 04.11.1976 - 5 C 1.75

    Rechtliches Gehör - Beiordnung eines Anwalts - Armenrecht

    Auf die vom Kläger eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 12.05.2004 - 8 B 16.04

    Überschuldung eines Grundstücks - Erforderlichkeit der persönlichen Anhörung der

    Mit Blick auf diesen Zweck und dessen Verknüpfung mit dem Anspruch der Beteiligten auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) kann sich das Ermessen des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten (vgl. Urteile vom 11. November 1970 - BVerwG V C 81.69 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 3 und vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23).
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   BVerwG, 28.09.1970 - V C 81.69   

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BVerwG, 28.09.1970 - V C 81.69 (https://dejure.org/1970,7435)
BVerwG, Entscheidung vom 28.09.1970 - V C 81.69 (https://dejure.org/1970,7435)
BVerwG, Entscheidung vom 28. September 1970 - V C 81.69 (https://dejure.org/1970,7435)
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