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   BFH, 22.12.2004 - V E 1/04, V E 2/04   

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https://dejure.org/2004,4414
BFH, 22.12.2004 - V E 1/04, V E 2/04 (https://dejure.org/2004,4414)
BFH, Entscheidung vom 22.12.2004 - V E 1/04, V E 2/04 (https://dejure.org/2004,4414)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - V E 1/04, V E 2/04 (https://dejure.org/2004,4414)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a; ; FGO § 73 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 4; ; GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8; ; GKG § 8 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62a; GKG § 5 Abs. 1 S. 1 § 8
    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.09.2003 - V B 108/02

    Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    Der Senat verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 108/02) der Kostenschuldnerin und ihre Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Protokollberichtigung (V B 178/03) durch Beschlüsse vom 30. September 2003 als unzulässig, weil ihr Prozessbevollmächtigter als Diplom-Finanzwirt nicht gemäß § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt sei.

    Der Kostenbeamte des BFH setzte durch Kostenrechnung vom 20. November 2003 gemäß § 4 des Gerichtskostengesetzes (GKG) die von der Kostenschuldnerin für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (V B 108/02) zu entrichtenden Gerichtskosten mit 146 EUR an.

    Er macht geltend, es stehe im Gegensatz zu den Beschlüssen des Senats vom 30. September 2003 V B 108/02, dass die Kostenrechnungen an ihn gerichtet seien und die Kostenschuldnerin als seine Mandantin bezeichnen.

    Diese Voraussetzung liegt nicht vor, soweit die Kostenschuldnerin geltend macht, der Umstand, dass die Kostenrechnungen an ihren Prozessbevollmächtigten gerichtet seien und die Kostenschuldnerin als dessen Mandantin bezeichneten, stehe im Gegensatz zu dem Beschluss des Senats vom 30. September 2003 V B 108/02.

  • BFH, 16.11.2001 - IX E 2/01

    Streitwert; Erinnerung gegen Kostenrechnung

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    Das gilt auch, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig verworfen worden ist, weil sie nicht von einer gemäß § 62a FGO vor dem BFH vertretungsberechtigten Person eingelegt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 16. November 2001 IX E 2/01, BFH/NV 2002, 514).

    Die unzulässige Beschwerde beruht nicht auf einer unverschuldeten Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Voraussetzungen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2002, 514).

  • BFH, 20.03.2003 - IX E 3/03

    Erinnerung gegen Kostenansatz; Streitwert eines NZB-Verfahrens

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    a) Eine Erinnerung i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG gegen den Kostenansatz kann beim BFH auch ohne postulationsfähigen Vertreter eingelegt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428; vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936).

    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entspricht der Streitwert dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, dass er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 1996 III B 145/95, BFH/NV 1997, 142, m.w.N.; in BFH/NV 2003, 936).

  • BFH, 30.09.2003 - V B 178/03
    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    Der Senat verwarf die Nichtzulassungsbeschwerde (V B 108/02) der Kostenschuldnerin und ihre Beschwerde gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Protokollberichtigung (V B 178/03) durch Beschlüsse vom 30. September 2003 als unzulässig, weil ihr Prozessbevollmächtigter als Diplom-Finanzwirt nicht gemäß § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt sei.

    Diese Kostenrechnung ist ebenso wie die in dem Verfahren V B 178/03 ergangene Kostenrechnung vom 20. November 2003 (Gerichtskosten 25 EUR) an den Prozessbevollmächtigten adressiert.

  • BFH, 11.06.1996 - III B 145/95

    Möglichkeit der Änderung der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entspricht der Streitwert dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, dass er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 1996 III B 145/95, BFH/NV 1997, 142, m.w.N.; in BFH/NV 2003, 936).
  • BFH, 12.08.1994 - V E 1/94

    Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    a) Eine Erinnerung i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG gegen den Kostenansatz kann beim BFH auch ohne postulationsfähigen Vertreter eingelegt werden (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428; vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936).
  • BFH, 04.11.1999 - X E 2/99

    Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    b) Mit der Erinnerung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X E 2/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.1999 - III E 2/98

    Gerichtskosten; persönlich eingelegte NZB

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    aa) Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG auch die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 8 GKG) beantragt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, m.w.N.; vom 4. Februar 2000 II E 3/99, BFH/NV 2000, 964).
  • BFH, 04.02.2000 - II E 3/99

    Erinnerungsverfahren; unrichtige Sachbehandlung

    Auszug aus BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
    aa) Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG auch die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 8 GKG) beantragt werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 1999 III E 2/98, BFH/NV 1999, 1115, m.w.N.; vom 4. Februar 2000 II E 3/99, BFH/NV 2000, 964).
  • BFH, 01.09.2005 - III E 1/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Wird ein solcher Antrag nach Ergehen der Kostenrechnung gestellt, ist er als Erinnerung i.S. des § 66 GKG zu behandeln (ständige Rechtsprechung, BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    Die Erhebung durch den Kostenschuldner persönlich war daher zulässig (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

  • BFH, 25.03.2008 - VIII E 1/08

    Erinnerung gegen Kostenansatz - Vertretungszwang vor dem BFH - Zugrundelegung des

    Nach § 66 Abs. 5 GKG können Anträge und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle abgegeben werden, so dass gemäß § 78 Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO insoweit auch vor dem BFH kein Vertretungszwang nach § 62a FGO besteht (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 2/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    a) Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, werden nach § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht erhoben (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717).

    b) Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, das heißt gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

  • BFH, 16.10.2012 - V E 3/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447; vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).

    Das gilt auch, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Streitfall-- als unzulässig verworfen worden ist, weil sie nicht von einer vor dem BFH vertretungsberechtigten Person eingelegt wurde (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717).

  • BFH, 15.09.2006 - III E 5/06

    Einwendung gegen Kostenansatz; Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger

    Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 GKG auch die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) beantragt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717).

  • BFH, 14.04.2008 - IX E 3/08

    Antrag auf Nichterhebung von Gerichtskosten i.S. von § 21 Abs. 1 GKG - Erinnerung

    Wird ein solcher Antrag nach Ergehen der Kostenrechnung gestellt, ist er als Erinnerung i.S. des § 66 GKG zu behandeln (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

  • BFH, 20.04.2006 - III E 3/06

    Kostenansatz; Erinnerung

    Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 GKG auch die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) beantragt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717).

  • BFH, 31.05.2007 - V E 2/06

    Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts

    Der Kostenschuldner konnte die Erinnerung persönlich einlegen, da für ihre Einlegung der Vertretungszwang des § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht gilt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. September 2005 III E 1/05, BFH/NV 2006, 92; vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 16.06.2009 - V E 1/09

    Anforderungen an eine Erinnerung - Beweiskraft der Postzustellungsurkunde

    Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 2008 X E 7/08, [...]; vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, V E 2/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 12.06.2008 - V E 1/08

    Verfahren bei missbräuchlichem Befangenheitsantrag - Einwendungen im

    Die Erinnerung, die nicht dem Vertretungszwang des § 62a FGO unterliegt (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 2/04, BFH/NV 2005, 717), ist unbegründet.
  • BFH, 15.10.2008 - V E 2/08

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - außerhalb der mündlichen Verhandlung ergangener

    Die Erinnerung ist zulässig, weil für ihre Einlegung beim BFH der Vertretungszwang nach § 62a FGO --jetzt § 62 Abs. 4 FGO-- nicht besteht (BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717).
  • BFH, 29.08.2008 - VIII B 148/08

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

  • BFH, 12.08.2008 - X E 7/08

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Vertretungszwang bei Einlegung einer Erinnerung

  • BFH, 29.10.2009 - X E 22/09

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

  • BFH, 25.10.2005 - X E 4/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • BFH, 07.03.2008 - VII E 1/08

    Einwendungen im Erinnerungsverfahren

  • BFH, 10.10.2007 - VI E 2/07

    Vertretungszwang vor dem BFH; Erinnerung gegen den Kostenansatz; Bekanntgabe

  • BFH, 13.04.2007 - XI E 1/07

    Erinnerung gegen Kostenansatz

  • BFH, 25.06.2009 - X E 7/09

    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung - Vertretungszwang

  • BFH, 13.02.2009 - X E 3/09

    Einlegung einer Erinnerung gegen eine Kostenrechnung - Vertretungszwang

  • BFH, 07.02.2007 - III E 6/06

    Einwendungen nur gegen die Kostenrechnung nicht gegen die inhaltliche Richtigkeit

  • BFH, 13.06.2005 - IX E 1/05

    Kostenansatz; Erinnerung

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