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   BFH, 28.07.1998 - V E 1/98   

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https://dejure.org/1998,3817
BFH, 28.07.1998 - V E 1/98 (https://dejure.org/1998,3817)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1998 - V E 1/98 (https://dejure.org/1998,3817)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - V E 1/98 (https://dejure.org/1998,3817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug - Herstellung von Gebäudeteilen - Bauleistungen - Steuerpflichtige Vermietung - Erinnerung gegen Kostenrechnung

  • Judicialis

    UStG 1980 § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; UStG 1980 § 4 Nr. 12 Buchst. a; ; UStG 1980 § 15a; ; GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 14 Abs. 1 Satz 1

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.01.1985 - IX R 97/84

    Bemessung des Streitgegenstandes bei der Geltendmachung einer Minderung von

    Auszug aus BFH, 28.07.1998 - V E 1/98
    b) In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist für den Wert des Streitgegenstandes allein von dem Steuerbetrag auszugehen, um den unmittelbar gestritten wird (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1985 IX R 97/84, BFH/NV 1986, 173, m.w.N.).

    Künftige Auswirkungen der Entscheidung sind weder ein- noch gegenzurechnen (BFH in BFH/NV 1986, 173).

  • BFH, 10.04.1990 - III E 2/89

    Fehlerhaftes Aussetzungsverfahren auf Grund fehlerhafter Schätzungsgrundlagen bei

    Auszug aus BFH, 28.07.1998 - V E 1/98
    a) Mit der Erinnerung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können auch Einwendungen gegen den vom Kostengläubiger zugrunde gelegten Streitwert geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 1996 IX E 3/96, BFH/NV 1997, 519; vom 10. April 1990 III E 2/89, BFH/NV 1991, 552).
  • BFH, 24.01.1958 - VI 195/56 U
    Auszug aus BFH, 28.07.1998 - V E 1/98
    Für die Bestimmung des Streitwerts ist das geltend gemachte Interesse in seiner Gesamtheit, das ein Steuerpflichtiger an der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens hat, nicht maßgebend (Anschluß an BFH-Urteil vom 24. Januar 1958 VI 195/56 U, BFHE 66, 318, BStBl III 1958, 122).
  • BFH, 02.02.1987 - III B 179/86

    Beschwerdevoraussetzungen gegen die Nichtzulassung einer Revision an den

    Auszug aus BFH, 28.07.1998 - V E 1/98
    Eine Verrechnung mit Steuerminderungen in Folgejahren, die sich durch eine Vorsteuerberichtigung erst im Jahr der Berichtigung ergeben (BFH-Beschluß vom 10. Februar 1987 V E 1-2/87, BFH/NV 1987, 388, für eine Rechnungsberichtigung), beeinflußt den Streitwert nicht.
  • BFH, 07.10.1996 - IX E 3/96

    Einwendungen gegen den vom Kostengläubiger zugrunde gelegten Streitwert

    Auszug aus BFH, 28.07.1998 - V E 1/98
    a) Mit der Erinnerung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können auch Einwendungen gegen den vom Kostengläubiger zugrunde gelegten Streitwert geltend gemacht werden (BFH-Beschlüsse vom 7. Oktober 1996 IX E 3/96, BFH/NV 1997, 519; vom 10. April 1990 III E 2/89, BFH/NV 1991, 552).
  • FG Düsseldorf, 16.03.2018 - 1 K 338/16

    Bestimmung des Streitwerts in Verfahren vor den Gerichten der

    Die BFH-Beschlüsse vom 28.07.1998 V E 1/98 (BFH/NV 1999, 200) und vom 28.03.2012 VIII E 2/12 (BFH/NV 2012, 1318) stehen dem Ansatz eines auf den Zinsnachteil beschränkten Streitwerts nicht entgegen.
  • BFH, 26.08.2008 - I E 4/08

    Bemessung des Streitwerts

    Künftige Auswirkungen der Entscheidung sind weder ein- noch gegenzurechnen (BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., Vor § 135 Rz 26).
  • FG Baden-Württemberg, 23.09.2008 - 7 KO 1955/08

    Keine Minderung des Streitwertes bei der Gewerbesteuer wegen Auswirkung der

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass der Streitwert (nur) der Steuerbetrag ist, um den in dem jeweiligen Verfahren unmittelbar gestritten wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200, m.w.N.).

    Der BFH hat in der vorgenannten Rechtsprechung ausdrücklich herausgestellt, dass es für die Bestimmung des Streitwerts nicht auf das geltend gemachte (wirtschaftliche) Gesamtinteresse ankommt (s. BFH in BFH/NV 1999, 200, m.w.N.).

  • BFH, 22.09.1999 - IV E 3/99

    Gewinnfeststellungsverfahren; Streitwert

    Dieser Grundsatz gilt entgegen der Auffassung der Erinnerungsführer ohne Rücksicht auf die Auswirkungen des Begehrens außerhalb der Streitjahre, denn für die Bestimmung des Streitwerts ist das geltend gemachte Interesse in seiner Gesamtheit, das ein Steuerpflichtiger an der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens hat, nicht maßgebend (ständige Rechtsprechung seit Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Januar 1958 VI 195/56 U, BFHE 66, 318, BStBl III 1958, 122; vgl. zuletzt auch vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200).
  • BFH, 08.09.2003 - III E 1/03

    Streitwert, Verluste über mehrere Jahre

    Mittelbare steuerliche Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr vor- oder nachgelagert sind, bleiben deshalb in der Regel außer Betracht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200; vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2003 - V E 2/02

    Erinnerung; Streitwert

    Mit der Erinnerung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können auch Einwendungen gegen den in der Kostenrechnung zugrunde gelegten Streitwert geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200, m.w.N.).
  • FG Hessen, 20.03.2006 - 12 Ko 3720/04

    Verfassungsmäßigkeit des Mindeststreitswerts im finanzgerichtlichen Verfahren

    Stellt aber der wirtschaftliche Wert, den das Verfahren für den einzelnen Beteiligten hat, ein wesentliches Kriterium für die Bemessung der Gerichtsgebühren dar, so ist es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, wenn der Gesetzgeber bei dieser Entscheidung im Rahmen des § 52 Abs. 4 GKG n.F. typisierend berücksichtigt hat, dass in einer Vielzahl finanzgerichtlicher Verfahren die dort getroffenen Entscheidungen finanzielle Bedeutung für die Folgejahre haben können, die als mittelbare Auswirkungen im Rahmen der Streitwerterberechnung in aller Regel außer Betracht zu bleiben haben (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs BFH vom 28.7.1998 V E 1/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 1999, 200, und vom 8.7.1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630).
  • FG Köln, 23.07.2015 - 10 Ko 597/15

    Streitwert bei gleichzeitiger Anfechtung eines auf 0 Euro lautenden

    Dabei ist die frühere ständige Rechtsprechung, nach der nur auf den unmittelbar umstrittenen Steuerbetrag des jeweiligen Streitjahres und nicht auf das geldwerte Interesse in seiner Gesamtheit abzustellen war, mit der Folge, dass mittelbare steuerliche Auswirkungen auf dem Streitjahr vor- oder nachgelagerte Veranlagungszeiträume außer Betracht zu bleiben hatten (BFH-Beschlüsse vom 8.9.2003 III E 1/03, BFH/NV, 2004, 74, vom 8.7.1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, vom 28.7.1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200, BFH-Beschluss vom 28.3.2012 - VIII E 2/12, BFH/NV 2012, 1318; vgl. ferner BFH-Beschluss vom 8.9.2003 III E 1/03, BFH/NV, 2004, 74), durch die ab August 2013 anzuwendende Neuregelung des § 52 Abs. 3 S. 2 GKG durch das 2. KostRMoG überholt.
  • FG Schleswig-Holstein, 12.06.2009 - 1 KO 30/09

    Streitwertbemessung bei Steuerminderung infolge der steuerlichen Anerkennung

    Mittelbare Auswirkungen und/oder Auswirkungen auf (unangefochtene) Folgejahre sind grundsätzlich unbeachtlich (z.B. BFH, Beschluss vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 Ko 3739/07

    Erledigungsgebühr als zusätzliche Vergütung für Verhandlungen eines

    Deshalb bleiben mittelbare steuerliche Auswirkungen auf Veranlagungszeiträume, die dem Streitjahr vor- oder nachgelagert sind, in der Regel außer Betracht (BFH-Beschlüsse vom 8. September 2003 III E 1/03, BFH/NV, 2004, 74, vom 8. Juli 1999 VIII E 1/99, BFH/NV 1999, 1630, vom 28. Juli 1998 V E 1/98, BFH/NV 1999, 200).
  • FG Köln, 08.12.2008 - 10 Ko 2250/08

    Festsetzung der Kosten eines Erinnerungsverfahrens; Streitwertbestimmung für eine

  • FG Köln, 17.04.2008 - 10 Ko 3928/07

    Bestimmung der Höhe des Streitwertes bei der Anfechtung eines Steuerbescheides;

  • FG Nürnberg, 27.06.2011 - 4 K 1707/10

    Bestimmung des Streitwertes - Berücksichtigung auch gegenläufiger unmittelbarer

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