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   BFH, 14.10.1997 - V E 2/97   

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https://dejure.org/1997,5582
BFH, 14.10.1997 - V E 2/97 (https://dejure.org/1997,5582)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1997 - V E 2/97 (https://dejure.org/1997,5582)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1997 - V E 2/97 (https://dejure.org/1997,5582)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.11.1995 - V R 64/94

    Steuerbescheid für GbR in Liquidation: - Keine Nichtigkeit durch Bezeichnung der

    Auszug aus BFH, 14.10.1997 - V E 2/97
    Das der Klage stattgebende Urteil des Finanzgerichts (FG) hob der Senat durch das am 15. Februar 1996 zugestellte Urteil vom 8. November 1995 V R 64/94 (BFHE 179, 211, BStBl II 1996, 256) auf; die Sache wurde an das FG zurückverwiesen.
  • BFH, 30.01.1996 - VIII E 1/96

    Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 14.10.1997 - V E 2/97
    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 15.10.1995 - XI E 1/95
    Auszug aus BFH, 14.10.1997 - V E 2/97
    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. BFH-Beschluß vom 15. Oktober 1995 XI E 1/95, BFH/NV 1996, 575).
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 5/98

    Streitwert; NZB; Revision

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) konnten die Erinnerungsführer auch Einwendungen gegen den von der Kostenstelle zugrunde gelegten Streitwert vorbringen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120, 1121; vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350; vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699).
  • BFH, 04.11.1998 - VI E 4/98

    Gerichtskosten - Erinnerung - Streitwert - Bedeutung - Antrag

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes --GKG--) konnten die Erinnerungsführer auch Einwendungen gegen den von der Kostenstelle zugrunde gelegten Streitwert vorbringen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120, 1121; vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350; vom 15. April 1997 VII E 2/97, BFH/NV 1997, 699).
  • FG Düsseldorf, 29.01.1999 - 7 Ko 6835/98

    Aufhebung eines Kostenansatzes der Gerichtskasse; Falsche Höhe des Kostenansatzes

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  • FG Köln, 19.11.2001 - 10 Ko 6021/01

    Streitwert in Verfahren wegen Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe

    Dadurch werden die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht eingeschränkt, weil Einwendungen gegen den angesetzten Streitwert im Wege der Erinnerung gegen den Kostenansatz vorgebracht werden können oder - wie im Streitfall - mit der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350 ).
  • FG Köln, 19.11.2001 - 10 Ko 5705/01

    Streitwert im Aussetzungsverfahren

    Dadurch werden die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht eingeschränkt, weil Einwendungen gegen den angesetzten Streitwert im Wege der Erinnerung gegen den Kostenansatz vorgebracht werden können oder - wie im Streitfall - mit der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss (BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350 ).
  • FG Bremen, 17.05.2004 - 2 K 166/03

    Streitwert des Verfahrens wegen Widerruf der Bestellung zum Steuerberater;

    Die im Erinnerungsverfahren geltend gemachte unrichtige Sachbehandlung kann daher nicht mit Fehlern bei der Festsetzung des Streitwerts durch ein Gericht begründet werden (vgl. nur BFH-Beschluss vom 14. Oktober 1997 V E 2/97, BFH/NV 1998, 350 ).
  • FG Köln, 26.04.2001 - 10 Ko 2303/00

    Möglichkeit der Einwendung gegen die Höhe der Streitwert-Festsetzung bei

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