Rechtsprechung
BFH, 04.06.1997 - V K 1/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,44976) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 21.07.1997 - V K 2/97
Zulässigkeit der Ablehnung des gesamten Spruchkörpers ohne gesonderte Begründung
Durch Schreiben vom 28. Juni 1997 greift der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) den Beschluß des Senats vom 4. Juni 1997 V K 1/97 (nicht amtlich veröffentlicht) mit "jedem geeigneten Rechtsmittel" an und erhebt ausdrücklich "Nichtigkeitsklage".Die erneute Gegenvorstellung des Antragstellers ist aus den ihm in dem Beschluß vom 4. Juni 1997 V K 1/97 dargelegten Gründen unzulässig.
Die von dem Antragsteller erhobene "Nichtigkeitsklage" versteht der Senat als Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 134 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) wegen Nichtigkeit (§ 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) des Beschlusses vom 4. Juni 1997 V K 1/97.
- BFH, 18.03.2003 - I K 1/03
Wiederaufnahme von Verfahren
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1997 V K 1/97, nicht veröffentlicht --n.v.--, m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--; die gegen diesen BFH-Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 1998 1 BvR 1973/97). - BFH, 03.05.2002 - I K 1/02
Beschwerde - Wiederaufnahmeantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage …
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1997 V K 1/97 juris STRE975077460, m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--; die gegen diesen BFH-Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen --BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 1998 1 BvR 1973/97). - BFH, 03.05.2002 - I K 2/02
Beschwerde - Wiederaufnahmeantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Nichtigkeitsklage …
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1997 V K 1/97 juris STRE975077460, m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--; die gegen diesen BFH-Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen --BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 1998 1 BvR 1973/97). - BFH, 03.05.2002 - I K 1/01
Vertretungszwang; Wiederaufnahmeantrag
Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht (BFH-Beschluss vom 4. Juni 1997 V K 1/97 juris STRE975077460, m.w.N. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG--; die gegen diesen BFH-Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen --BVerfG-Beschluss vom 9. Februar 1998 1 BvR 1973/97).