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   VGH Hessen, 11.03.1985 - V OE 5/82   

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VGH Hessen, 11.03.1985 - V OE 5/82 (https://dejure.org/1985,3503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.03.1985 - V OE 5/82 (https://dejure.org/1985,3503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. März 1985 - V OE 5/82 (https://dejure.org/1985,3503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1986, 137
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VGH Hessen, 20.10.2008 - 6 E 2035/08

    Zustellung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses an Personenmehrheit

    Ob dies etwa im Fall der Zustellung von Verwaltungsakten an Eheleute ausnahmsweise anders gesehen werden kann (so VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 19990, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565, und Hess. VGH, Urteil vom 11. März 1985 - V OE 5/82 -, NVwZ 1986, 137) kann hier offen bleiben, da hinsichtlich des Objekts der Zustellung eine Vergleichbarkeit mit gerichtlichen Entscheidungen bereits nicht besteht.

    In einem solchen Fall ist seitens der Behörde bzw. des Gerichts sicherzustellen, dass die Zustellung an die tatsächlich gemeinte Person erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. Mai 1985, a.a.O.; Urteil vom 11. März 1985, a.a.O; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 41 Rdnr. 22 und 49), mithin jeweils eine eigene Zustellung durchgeführt wird.

  • VG Schwerin, 23.08.2011 - 6 D 25/11

    Zustellung einer einstweiligen Anordnung an Personenmehrheit; Heilung von

    Das setzt nicht ausnahmslos voraus, dass er den Alleinbesitz an einer nur für ihn bestimmten Ausfertigung erhält (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 11.03.1985, Az. V OE 5/82, NVwZ 1986, 137; Meissner in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: 02/2007, § 56 Rn. 26; a.A. VGH Mannheim, Urt. v. 16.07.1987, Az. 2 S 1763/86, juris; OVG Berlin, Urt. v. 12.06.1985, Az. 2 B 129.83, NVwZ 1986, 136; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24.01.1992, Az. 7 C 38/90; VGH Mannheim, Urt. v. 20.12.1990, Az. 14 S 1923/88 NVwZ-RR 1992, 396).

    Auch ohne dass dies der Fall ist, gilt das betreffende Schriftstück gemäß § 189 ZPO jedenfalls dann als zugestellt, wenn zusammenlebende Ehegatten Mitbesitz an einem an sie gemeinsam gerichteten Dokument erlangt haben, wenn nämlich jeder von ihnen darauf praktisch ebenso uneingeschränkt zugreifen kann, als stünden je gesonderte Exemplare zur Verfügung (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 11.08.1992, Az. 2 R 46/92, juris; VGH Kassel, Urt. v. 11.03.1985, a.a.O.).

    Spätestens die Ausstellung von gesonderten Prozessvollmachten durch die beiden Antragsteller für ihren Bevollmächtigten, der sie im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (Az. 1 M 189/04) vertrat, am 25. Juli 2004 belegt, dass sich beide Ehegatten mit der einstweiligen Anordnung vom 18. Juni 2004 hinlänglich befassen konnten, so dass jedenfalls in diesem Zeitpunkt davon auszugehen ist, dass sie ihnen tatsächlich zugegangen ist (vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 11.03.1985, a.a.O., wonach als Zeitpunkt der Heilung der sich aus der Datierung eines Widerspruchs ergebende Tag angesehen werden, an welchem alle Adressaten das Schriftstück spätestens erhalten haben).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 8 S 3669/88

    Zustellung eines an Ehegatten gerichteten Verwaltungsaktes; Störer bei

    v. 4.11.1985 -- 14 S 1095/85 --; Bay.VGH, Urt. v. 12.4.1967, VGHE 20 Nr. 11, v. 19.5.1971, BayVBl. 1971, 390 sowie v. 20.7.1979 BayVBl. 1976, 733; Hess. VGH., Urt. v. 11.3.1985, NVwZ 1986, 137; VG Regensburg, Urt. v. 10.3.1976, BayVBl. 1976, 760, 761; Kopp, VwVfG, § 41 RdNrn.
  • VGH Hessen, 25.03.2009 - 6 A 2130/08

    Altlastensanierung: Sanierungsverantwortlicher, Garantenstellung bei Unterlassen

    Ob dies etwa im Fall der Zustellung von Verwaltungsakten an Eheleute ausnahmsweise anders gesehen werden kann (so VGH Baden-Württ., Urteil vom 20.12.1990, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.01.1992 - BVerwG 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 565, und Hess. VGH, Urteil vom 11.03.1985 - V OE 5/82 -, NVwZ 1986, 137) kann hier offen bleiben, da hinsichtlich der Adressaten diese besondere Form der Nähe eine Vergleichbarkeit nicht zulässt.

    In einem solchen Fall ist seitens der Behörde sicherzustellen, dass die Zustellung an die tatsächlich gemeinte Person erfolgt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29.05.1985, a.a.O.; Urteil vom 11.03.1985, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Auflage 2008, § 41 Rdnr. 22 und 49), mithin jeweils eine eigene Zustellung durchgeführt wird.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2013 - 6 A 10016/13

    Zustellung des Ausbaubeitragsbescheids an Zustellungsbevollmächtigten - Begriff

    Ungeachtet dessen wäre ein Zustellungsmangel dadurch geheilt, dass die Söhne J... und A... B... gemeinschaftlich Widerspruch gegen den angefochtenen Vorausleistungsbescheid für die Klägerin eingelegt haben und sich dabei nicht auf den vermeintlichen Zustellungsmangel berufen haben (vgl. HessVGH, V OE 5/82, NVwZ 1986, 137, juris; SächsOVG, 5 A 595/08, juris; OVG NW, 22 B 997/94, NVwZ 1995, 395, juris).
  • VG Gießen, 09.08.2000 - 2 E 1907/97

    BEKANNTGABE; HEILUNG; PERSONENMEHRHEIT; ZUSTELLUNG; ZUSTELLUNGSMANGEL; EHEGATTEN

    Zur Heilung einer fehlgeschlagenen Zustellung bei Zusendung nur eines Bescheidexemplars nach § 9 Abs. 1 VwZG (vgl. Hess.VGH, 11.03.1985 - V O E 5/82 -, NVwZ 1986, 137).

    Wenn der Hessische Verwaltungsgerichtshof - soweit erkennbar - zuletzt im Urteil vom 11.03.1985 (NVwZ 1986, 137) die Heilung einer fehlgeschlagenen Zustellung auch bei Zusendung nur eines Bescheidexemplars an Eheleute nach § 9 I VwZG unter anderem mit der Begründung für möglich hält, dass der andere Ehegatte, der das Schriftstück zunächst nicht erhalten habe, dies jedoch beim Betreten der gemeinsamen Räume, in denen dieses abgelegt sei, lesen könne, so kann dieser Gesichtspunkt - soweit man ihm folgen wollte - bei Personenmehrheiten, bei denen es sich wie hier nicht um Eheleute handelt, schon nicht zur Anwendung kommen (vgl. zur Kritik an der Entscheidung des VGH Preißer, NVwZ 1987, 867, 870, 871 und andererseits VGH Kassel, 4. Senat, NVwZ 1986, 138, 139, der die Verneinung der Heilungsmöglichkeit bei der fehlgeschlagenen Zustellung an Eheleute erwägt, diese Frage aber letztlich offen lassen konnte; zur fehlenden Heilbarkeit bei Zustellung einer einfachen Ausfertigung an Eheleute vgl. auch OVG Koblenz, NVwZ 1987, 899; für die Zustellung eines Beitragsbescheides an Eheleute vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 5. Aufl., 1999, § 24 Rdnr. 33, der davon ausgeht, dass der Bescheid nur in der Weise zugestellt werden kann, dass jedem der beiden Ehegatten eine Ausfertigung des Bescheids übergeben wird.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1986 - 8 A 92/85

    Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes als Rechtsfolge einer fehlenden Bekanntgabe

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  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1988 - 3 S 2976/87

    Zustellung einer Abbruchsanordnung an Eheleute; Bezeichnung der Adressaten;

    Auch durch gemeinsame Widerspruchseinlegung dürfte wohl noch keine Heilung eintreten; zumindest erscheint das fraglich (vgl. Urt. des erk. Gerichtshofs vom 16. Juli 1987 - 2 S 1763/86 - sowie Urteil des OVG Rheinland Pfalz vom 25.6.1986, NVwZ 1987, 899 [OVG Rheinland-Pfalz 25.06.1986 - 8 A 92/85] ; a.A. Urt. des Hess. VGH v. 11.3.1985 NVwZ 1986, 137 und des erk. Gerichtshofs vom 4.11.1985 - 14 S 1095/85 - sowie mit der Einschränkung, daß der Rechtsbehelf nicht mit einer den Zustellungsmangel rügenden Begründung eingelegt wird - Urt. des BayVGH vom 25.10.1983 NJW 1984, 2845 [VGH Bayern 25.10.1983 - 11 B 83 A. 496] im Anschl.
  • VG Leipzig, 07.02.2000 - 6 K 421/98

    Zustellung, Empfangsbevollmächtigter, Zugang, Bevollmächtigter,

    Zwar kommt nach der Rechtssprechung eine Heilung des Zustellungsmangels unabhängig von § 9 Abs. 1 VwZG in Betracht, sobald der statthafte Rechtsbehelf rechtzeitig eingelegt wird (BayVGH, Beschl. v. 20.7.1979, BayVBI. 1979, 733, Urt. v. 6.12.1990, BayVBI. 1991, 338, VGH Kassel, Urt. v. 11.3.1985, NVwZ 1986, 137- VGH Mannheim, Urt. v. 28.4.1989, DVBl. 1989, 893).
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