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   VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 77/77   

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VGH Hessen, 04.06.1980 - V OE 77/77 (https://dejure.org/1980,20153)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.06.1980 - V OE 77/77 (https://dejure.org/1980,20153)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 1980 - V OE 77/77 (https://dejure.org/1980,20153)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03

    Festsetzungsverjährung für Kostenerstattungsanspruch - Frist - Eingang der

    Die Berechenbarkeit ist erst dann gegeben, wenn die letzte Unternehmerrechnung vorliegt (Seeger/Gössl, Kommunalabgabengesetz für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 10 a Anm. 6 a; Hess.VGH, Urteil vom 17.7.1997 - 5 UE 3780/96 -, NVwZ-RR 1999, 69; Urteil vom 4.6.1980 - V OE 77/77 -, DÖV 1982, 127; Niedersächs.OVG, Beschluss vom 17.3.2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; a.A. Driehaus/Dietzel, aaO, § 10 RdNr. 51, wonach auf den Zeitpunkt der technischen Fertigstellung bzw. der Abnahme abzustellen sei).
  • VGH Hessen, 08.06.2004 - 5 UZ 169/04

    Keine Vorausleistung auf die Erstattung von Grundstücksanschlusskosten

    Entscheidend für die Frage der Anwendbarkeit des § 11 Abs. 10 HessKAG auf den Erstattungsanspruch im Sinne des § 12 Satz 1 HessKAG ist somit, ob die geregelten Sachverhalte so unterschiedlich sind, dass die Unterschiede der Anwendung des § 11 Abs. 10 HessKAG entgegenstehen (vgl. Senatsurteil vom 4. Juni 1980 - V OE 77/77 -, HessVGRspr 1980, 81 [83], Dietzel in Driehaus, Kommunalabgaberecht, Band II, Stand: März 2004, § 10 Rdnr. 63 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2003 - 2 S 2468/02

    Untersuchungsgrundsatz

    In diesem Zusammenhang lässt der Senat dahinstehen, ob der Auffassung zu folgen ist, bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken entstehe der Erstattungsanspruch bereits mit Beendigung der erstattungspflichtigen Maßnahme (OVG Niedersachen, Beschluss vom 17.3.2000 - 9 L 4271/99 -, NVwZ-RR 2000, 822; Hess.VGH, Urteil vom 4.6.1980 - V OE 77/77 -, GHH 1981, 120; Seeger/Gössel, KAG für Bad.-Württ., Stand Juni 2002, § 10 a RdNr. 6.a, S. 160 b).
  • BFH, 23.07.2004 - XI B 42/03

    Erklärung eines Rechtsbehelfs zur Niederschrift; Begründung einer

    Wiedereinsetzung kann im Übrigen dann in Betracht kommen, wenn die Behörde den Empfänger eines mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides in seiner rechtsirrigen Annahme bestärkt oder die Annahme erst hervorruft, der "zur Niederschrift bei der Behörde" zu erhebende Einspruch könne auch durch eine telefonisch veranlasste Aktennotiz wirksam eingelegt werden (vgl. Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 1980 V OE 77/77, HessVGRspr 1980, 81).
  • VGH Hessen, 05.12.1990 - 5 UE 115/87

    Anschlußleitung für Wasserversorgung; gemeinsame Anschlußleitung und

    Als erstattungspflichtig bestimmt § 15 Abs. 6 WBGS den Eigentümer des Grundstücks im Zeitpunkt der Zustellung des Erstattungsbescheides; dies entspricht der Regelung in § 11 Abs. 7 KAG, die gemäß § 12 Satz 2 KAG bei der Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse entsprechend anzuwenden ist (Senatsurteil vom 4. Juni 1980 - V OE 77/77 -, HessVGRspr. 1980, 81 = ZKF 1983, 175) .
  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

    Ein solches Fehlverhalten kann auch darin liegen, dass eine Behörde, der gegenüber der Widerspruch einzulegen ist, den Betroffenen nicht erkennbar in dem Irrtum korrigiert, er könne auch mündlich wirksam Widerspruch einlegen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgericht v. 27.2.1976 - 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248, 254 f. sowie Urteil des VGH Kassel v. 4.6.1980 - V OE 77/77 -, zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 13.08.1986 - 5 UE 2325/85

    Konkludente Widerspruchsänderung nach Ersetzung eines Heranziehungsbescheids;

    Dies wiederum führt wegen Fehlens einer gültigen Regelung zur Bestimmung des Kreises der Abgabepflichtigen gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG dazu, daß eine wirksame satzungsmäßige Grundlage für den Kostenerstattungsanspruch nach § 12 KAG nicht besteht (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1980 - V OE 39/77 - , vom 4. Juni 1980 - V OE 77/77 - DÖV 1982 S.127 = ZKF 1983 S. 175, und vom 28. April 1982 - V OE 20/80 - , HSGZ 1983 S. 112).
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