Rechtsprechung
   BFH, 06.12.2012 - V R 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48855
BFH, 06.12.2012 - V R 1/12 (https://dejure.org/2012,48855)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2012 - V R 1/12 (https://dejure.org/2012,48855)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - V R 1/12 (https://dejure.org/2012,48855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,48855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

  • openjur.de

    Wirkung des Tabelleneintrags; Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

  • Bundesfinanzhof

    InsO § 178 Abs 3, AO § 130 Abs 1, AO § 251 Abs 3, InsO § 185, FGO § 143 Abs 1, FGO § 136 Abs 1
    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

  • Bundesfinanzhof

    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 178 Abs 3 InsO, § 130 Abs 1 AO, § 251 Abs 3 AO, § 185 InsO, § 143 Abs 1 FGO
    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil)

  • rewis.io

    Wirkung des Tabelleneintrags - Kostenpflicht bei Bescheidungsurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 178 Abs. 3; AO § 130 Abs. 1
    Änderung des Eintrags von Umsatzsteueransprüchen n der Insolvenztabelle nach Herabsetzung der Steuer auf Grund einer abgegebenen Erklärung/Voranmeldung

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerschulden und der Eintrag in der Insolvenztabelle

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Änderung des Eintrags von Umsatzsteueransprüchen in der Insolvenztabelle nach Herabsetzung der Steuer auf Grund einer abgegebenen Erklärung/Voranmeldung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.11.2011 - V R 13/11

    Steuerberechnung und Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren -

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - V R 1/12
    Wie der Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, unter II.4.) entschieden hat, ist § 178 Abs. 3 InsO dahingehend einschränkend auszulegen, dass der Eintragung zur Insolvenztabelle bei Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dieselbe Wirkung wie der beim Bestreiten vorzunehmenden Feststellung gemäß § 185 InsO i.V.m. § 251 Abs. 3 AO zukommt und wie diese unter den Voraussetzungen des § 130 AO geändert werden kann.

    Das Urteil des FG, dem bei seiner Entscheidung das Senatsurteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 nicht bekannt war, entspricht diesen Grundsätzen nicht.

    a) Wie der erkennende Senat im Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 entschieden hat, hat das FA über den Antrag auf Änderung des Tabelleneintrags nach Maßgabe des § 130 Abs. 1 AO eine Ermessensentscheidung zu treffen.

    Dabei kommt es auf die Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes sowie darauf an, weshalb die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Steuerpflichtigen geltend gemacht wird (BFH-Urteil in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298).

    c) Damit liegt im Streitfall ebenso wie in dem in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 entschiedenen Sachverhalt und anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 20/10 (BFH/NV 2012, 711) entschiedenen Fall keine Ermessensentscheidung vor, die erkennen lässt, dass das FA die den Streitfall betreffenden Ermessensgesichtspunkte gegeneinander abgewogen hat.

    Diese Ermessensentscheidung ist unter Beachtung des Senatsurteils in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 (unter II.5.) nachzuholen.

  • BFH, 16.09.1992 - X R 169/90

    Teilerlass von Säumniszuschlägen bei Überschuldung - Geltung des

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - V R 1/12
    Hat --wie im Streitfall-- der Kläger mit seinem Verpflichtungsantrag (hier: das FA zur Minderung des Tabelleneintrags entsprechend seiner Erklärung zu verpflichten) letztlich nur ein Bescheidungsurteil erstritten, ist, wenn --wie hier-- keine besonderen Umstände vorliegen, regelmäßig eine Kostenteilung angebracht (BFH-Urteile vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510; vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 66/04

    Bestimmung des vorrangig Kindergeldberechtigten i.S. des § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - V R 1/12
    Hat --wie im Streitfall-- der Kläger mit seinem Verpflichtungsantrag (hier: das FA zur Minderung des Tabelleneintrags entsprechend seiner Erklärung zu verpflichten) letztlich nur ein Bescheidungsurteil erstritten, ist, wenn --wie hier-- keine besonderen Umstände vorliegen, regelmäßig eine Kostenteilung angebracht (BFH-Urteile vom 16. September 1992 X R 169/90, BFH/NV 1993, 510; vom 2. Juni 2005 III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184).
  • BFH, 24.11.2011 - V R 20/10

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 06.12.2012 - V R 1/12
    c) Damit liegt im Streitfall ebenso wie in dem in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 entschiedenen Sachverhalt und anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 24. November 2011 V R 20/10 (BFH/NV 2012, 711) entschiedenen Fall keine Ermessensentscheidung vor, die erkennen lässt, dass das FA die den Streitfall betreffenden Ermessensgesichtspunkte gegeneinander abgewogen hat.
  • BFH, 27.09.2017 - XI R 9/16

    Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei

    Dass eine widerspruchslose Eintragung zur Insolvenztabelle gemäß § 130 AO ganz oder teilweise zurückgenommen werden kann --und nicht den für die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden geltenden Vorschriften (§§ 172 ff. AO) unterliegt-- (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 41 ff.; vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711, Rz 9; vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz 10; a.A. für den Insolvenzplan BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577) hat für die hier zu entscheidende Frage des Anwendungsbereichs von § 166 AO keine Bedeutung.
  • BFH, 11.12.2013 - XI R 22/11

    Wirkung und Änderbarkeit eines im Insolvenzverfahren ergangenen bestandskräftigen

    Er ist daher nach Eintritt der Bestandskraft nur nach §§ 130, 131 AO änderbar (BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, und V R 20/10, BFH/NV 2012, 711; vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 251 AO Rz 68, m.w.N.).

    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin geprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; in BFH/NV 2012, 711, und in BFH/NV 2013, 906).

    Dabei kommt es auf die Schwere und Offensichtlichkeit des Rechtsverstoßes sowie darauf an, weshalb die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erst nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Steuerpflichtigen geltend gemacht wird (BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; in BFH/NV 2012, 711; in BFH/NV 2013, 906, jeweils m.w.N.).

    Das Ermessen ist in der Regel ermessensfehlerfrei ausgeübt, wenn der Adressat die Gründe, die seiner Auffassung nach eine Rücknahme rechtfertigen, mit einem fristgerecht eingelegten Einspruch gegen den Bescheid hätte vorbringen können und keine besonderen Umstände vorliegen, nach denen vom Adressaten die Rechtsverfolgung im Einspruchsverfahren unter Berücksichtigung aller Umstände nicht erwartet werden konnte (BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298; in BFH/NV 2013, 906).

  • BFH, 19.01.2021 - VII R 38/19

    Entstehung eines Haftungsanspruchs - Begründung einer Insolvenzforderung

    Sie kann im finanzgerichtlichen Verfahren nur daraufhin überprüft werden, ob die Ablehnung der Rücknahme rechtswidrig gewesen ist, weil das FA die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Urteil vom 06.12.2012 - V R 1/12, BFH/NV 2013, 906).
  • BFH, 05.07.2018 - XI B 17/18

    Feststellung zur Insolvenztabelle wirkt wie ein entsprechender Steuerbescheid;

    Allenfalls unter den Voraussetzungen des § 130 der Abgabenordnung (AO) entfällt die Urteilswirkung des § 178 Abs. 3 InsO (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 2011 V R 13/11, BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 42 und 46; vom 24. November 2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711, Rz 11; vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz 10; bei Insolvenzplan Änderungsmöglichkeit verneinend BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577).

    Mit ihrem Vortrag, das Urteil des FG stehe in Widerspruch zu den BFH-Urteilen in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298 und in BFH/NV 2013, 906, hat die Klägerin den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wegen Divergenz nicht hinreichend dargelegt.

  • BFH, 05.07.2018 - XI B 18/18

    Änderung des Tabelleneintrags darf versagt werden, wenn Insolvenzschuldner keinen

    Mit ihrem Vortrag, das Urteil des FG stehe in Widerspruch zu den BFH-Urteilen vom 24. November 2011 V R 13/11 (BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298) und vom 6. Dezember 2012 V R 1/12 (BFH/NV 2013, 906), hat die Klägerin den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO) wegen Divergenz nicht hinreichend dargelegt.

    Da für die Klägerin nach der Rechtsprechung des BFH die Möglichkeit bestand, durch einen Widerspruch gemäß § 178 Abs. 2 i.V.m. § 201 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) den Eintritt der Urteilswirkung des Tabelleneintrags zu verhindern (vgl. BFH-Urteile vom 16. Mai 2017 VII R 25/16, BFHE 257, 515, BStBl II 2017, 934; vom 27. September 2017 XI R 9/16, BFHE 259, 221, BFH/NV 2018, 75), durfte das FA den auf § 130 AO gestützten Änderungsantrag der Klägerin nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteile in BFHE 235, 137, BStBl II 2012, 298, Rz 50; in BFH/NV 2012, 711, Rz 13; in BFH/NV 2013, 906, Rz 13; vom 11. Dezember 2013 XI R 22/11, BFHE 244, 209, BStBl II 2014, 332, Rz 31 und 32; vom 22. Oktober 2014 I R 39/13, BFHE 247, 300, BStBl II 2015, 577, Rz 27) ermessensfehlerfrei ablehnen.

  • BFH, 23.02.2023 - V R 30/20

    Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher

    Zwar ist --worauf das FG zutreffend hinweist-- regelmäßig eine Kostenteilung angebracht, wenn ein Beteiligter mit seinem Verpflichtungsantrag nur ein Bescheidungsurteil erstritten hat (BFH-Urteile vom 06.12.2012 - V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz 18; vom 16.09.1992 - X R 169/90, BFH/NV 1993, 510, unter II.).

    Dies gilt jedoch nur, sofern keine besonderen Umstände vorliegen (BFH-Urteile in BFH/NV 2013, 906, Rz 18; vom 02.06.2005 - III R 66/04, BFHE 210, 265, BStBl II 2006, 184, unter II.3.

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.10.2019 - 3 K 3077/19

    Voraussetzungen einer Stundung gegen Ratenzahlung

    b) aa) Wäre es völlig vage und ungewiss, ob bei erneuter Ermessensausübung der Familienkasse die Stundung gewährt wird, wäre dieser Teilerfolg mit einem Obsiegen zur Hälfte zu schätzen (vgl. BFH, Urteil vom 06.12.2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Juris Rn. 18).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2020 - 13 K 258/19

    Verpflichtung zur Begleichung des Kindergelderstattungsbetrages in monatlichen

    Der Teilerfolg ist mit einem Obsiegen zur Hälfte zu schätzen (BFH-Urteil vom 6. Dezember 2012 V R 1/12, BFH/NV 2013, 906, Rz. 18 bei juris; Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Oktober 2019 - 3 K 3077/19, EFG 2020, 157, Rz. 96 bei juris).
  • FG Hamburg, 27.01.2020 - 6 K 202/19

    Die Zuständigkeitskonzentrationen zur Entscheidung über Erlassverfahren in

    Hat der Kläger mit dem Verpflichtungsantrag letztlich nur ein Bescheidungsurteil erstritten, ist wenn - wie hier - keine besonderen Umstände vorliegen, regelmäßig eine Kostenteilung angebracht (vgl. BFH, Urteil vom 6. Dezember 2012, V R 1/12, BFH/NV 2013, 906 m.w.N.).
  • FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12

    Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten

    Der Senat kann deshalb offen lassen, ob er der sehr bedenklichen Rechtsprechung des V. Senats des Bundesfinanzhofs (siehe Urteile vom 24.11.2011 V R 13/11, BStBl II 2012, 298 und vom 6.12.2012 V R 1/12) folgen könnte, mit der der Bundesfinanzhof die Bestimmung der Insolvenzordnung unterläuft, wonach die Eintragung einer Forderung in die Insolvenztabelle mangels Widerspruchs des Insolvenzverwalters, der Insolvenzgläubiger und des Insolvenzschuldners wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt (§ 178 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 3 InsO).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - 3 K 3040/17

    Rückforderung von Kindergeld: Ermessensfehler bei Ablehnung einer Stundung gegen

  • FG Hamburg, 30.03.2021 - 6 K 221/19

    Zuständigkeit für Billigkeitsentscheidungen und Mitwirkungspflichten volljähriger

  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 605/20

    Rücknahme von Verspätungszuschlägen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht