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   BFH, 26.10.2000 - V R 10/00   

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https://dejure.org/2000,1505
BFH, 26.10.2000 - V R 10/00 (https://dejure.org/2000,1505)
BFH, Entscheidung vom 26.10.2000 - V R 10/00 (https://dejure.org/2000,1505)
BFH, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - V R 10/00 (https://dejure.org/2000,1505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 6 Abs. 1; BauGB a. F. § 147 Abs. 2 (BauGB n. F. § 146 Abs. 3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gebäude-Restwertentschädigung

  • Judicialis

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 1; ; BauGB a.F. § 147 Abs. 2 (BauGB n.F. § 146 Abs. 3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsaustausch bei Zahlungen der Gemeinde

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 2 Nr. 1, Art. 6 Abs. 1; BauGB a.F. § 147 Abs. 2 (BauGB n. F. § 146 Abs. 3)
    Abbruch von Gebäuden in einem Sanierungsgebiet - Zahlung einer Gebäude-Restwertentschädigung durch Gemeinde - Kein Entgelt für steuerpflichtige Leistung des Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Zuschüsse
    Umsatzsteuerliche Behandlung
    Zuwendungen aus öffentlichen Kassen
    Allgemeiner Überblick

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1 J: 1980, UStG § 10 Abs 1
    Gebäuderestwertentschädigung; Leistungsaustausch; Sanierungsgebiet; Zuschuss

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 165
  • NVwZ-RR 2001, 685
  • BB 2001, 1343
  • BB 2001, 139
  • DB 2001, 182
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.11.1997 - V R 11/97

    Öffentlicher Zuschuß zum Bau einer Tiefgarage

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
    Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muss auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169, und vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).

    Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169, und in BFH/NV 2000, 240).

    Dementsprechend hat der Senat in einem Fall, in dem der Bauherr einer Tiefgarage mit der Stadt den Bau und die Zurverfügungstellung von Stellplätzen für die Allgemeinheit vereinbarte und hierfür einen Geldbetrag erhielt, eine steuerpflichtige Leistung des Bauherrn an die Stadt bejaht (BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169).

  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
    Der Leistende muss seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muss auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169, und vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240).

    Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemeinpolitischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (BFH in BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169, und in BFH/NV 2000, 240).

  • EuGH, 29.02.1996 - C-215/94

    Mohr / Finanzamt Bad Segeberg

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt eine derartige Dienstleistung vor, wenn sie an einen identifizierbaren Verbraucher erbracht wird oder einem anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben einen Vorteil verschafft, der einen Kostenfaktor in dessen Tätigkeit bildet (vgl. EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94 --Mohr--, Slg. 1996, I-959, Rdnr. 20-22, und vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 --Landboden-Agrardienste--, Slg. 1997, I-7387, Rdnr. 26).

    Dem entspricht es, dass die Verpflichtung zur Aufgabe der Milcherzeugung, die ein Landwirt im Rahmen der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zur Festsetzung einer Vergütung bei der endgültigen Aufgabe der Milcherzeugung eingeht, keine der Umsatzsteuer unterliegende Dienstleistung darstellt (EuGH-Urteil in Slg. 1996, I-959).

  • EuGH, 08.03.1988 - 102/86

    Apple und Pear Development Council / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
    Außerdem setzt der Begriff der Dienstleistung gegen Entgelt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der erbrachten Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt voraus (vgl. EuGH-Urteil vom 8. März 1988 Rs. 102/86 --Apple und Pear Development Council--, Slg. 1988, 1443 Rdnr. 12).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-384/95

    Landboden-Agrardienste

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
    Nach der Rechtsprechung des EuGH liegt eine derartige Dienstleistung vor, wenn sie an einen identifizierbaren Verbraucher erbracht wird oder einem anderen Beteiligten am Wirtschaftsleben einen Vorteil verschafft, der einen Kostenfaktor in dessen Tätigkeit bildet (vgl. EuGH-Urteile vom 29. Februar 1996 Rs. C-215/94 --Mohr--, Slg. 1996, I-959, Rdnr. 20-22, und vom 18. Dezember 1997 Rs. C-384/95 --Landboden-Agrardienste--, Slg. 1997, I-7387, Rdnr. 26).
  • FG Brandenburg, 09.03.1993 - 1 K 147/92

    Umsatzsteuer; Behandlung von Zuschüssen in der Landwirtschaft

    Auszug aus BFH, 26.10.2000 - V R 10/00
    Ebenso wenig unterliegen die im Jahre 1991 aufgrund von Vorschriften der EG zur Entlastung des übersättigten Apfelmarktes gezahlten Prämien für die Rodung von Apfelbäumen der Umsatzsteuer (FG Brandenburg, Urteil vom 9. März 1993 1 K 147/92 U, EFG 1993, 416, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht --UVR-- 1993, 215).
  • FG Hessen, 27.04.2017 - 6 K 1986/16

    § 1 Abs.1 Nr.1 UStG

    Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt (sog. Leistungsaustausch) i. S. v. Art. 2 Abs. 1 lit. a und lit. c der MwStSystRL (Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie) und § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung eine innere Verknüpfung besteht, weil der Leistende seine Leistung gerade um der Gegenleistung willen erbringt, wobei ausreicht, dass die Gegenleistung erwartet wird bzw. jedenfalls zu erwarten ist (BFH vom 07.05.1981 - V R 47/76, BStBl. II 1981, 495; BFH vom 22.06.1989 - V R 37/84, BStBl. II 1989, 913; BFH vom 20.02.1992 - V R 107/87, BStBl. II 1992, 705; BFH vom 13.11.1997 - V R 11/97, BStBl. II 1998, 169; BFH vom 22.07.1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; BFH vom 26.10.2000 - V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vgl. EuGH vom 29.02.1996 - C-215/94 - Mohr, Slg. 1996, I-959).
  • FG Niedersachsen, 30.01.2019 - 11 K 87/18

    Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit echten

    Keine Leistung gegen Entgelt liegt allerdings vor, wenn der die Zahlung lediglich der Förderung des Zahlungsempfängers im allgemeinen Interesse dienen und nicht Gegenwert für eine steuerbare Leistung des Zahlungsempfängers an den Geldgeber sein soll (z.B. BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vom 18. Dezember 2008 V R 38/06, BStBl II 2009, 749; vom 22. April 2015, XI R 10/14, BStBl II 2015, 862, Rn. 21).
  • BFH, 24.08.2006 - V R 19/05

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Rechte aus

    bb) Dagegen sind Zahlungen, durch die lediglich eine aus strukturpolitischen, volkswirtschaftlichen oder allgemein-politischen Gründen erwünschte Tätigkeit des Zahlungsempfängers gefördert werden soll, kein Entgelt für eine steuerbare Leistung (vgl. BFH-Urteile vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169; vom 22. Juli 1999 V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFHE 193, 165, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2001, 60, jeweils m.w.N.).

    Ferner ist eine Gebäude-Restwertentschädigung, die eine Gemeinde dem Eigentümer eines bebauten Grundstücks in einem Sanierungsgebiet für den Abbruch des Gebäudes zahlt, kein Entgelt für eine steuerbare (und steuerpflichtige) Leistung des Grundstückseigentümers an die Gemeinde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 193, 165, UR 2001, 60).

  • BFH, 30.03.2004 - V B 125/03

    USt: Zahlung einer Abrissentschädigung

    Die Änderung sei gerechtfertigt, weil die Stadt A die Zahlung entsprechend dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Oktober 2000 V R 10/00 (BFH/NV 2001, 400) als Zuschuss und nicht für eine Leistung aufgebracht habe.

    a) Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO), um dem BFH die Möglichkeit zu geben, die Abbruchkosten ebenso wie Gebäuderestwertentschädigung in dem Urteil in BFH/NV 2001, 400 zu beurteilen, ist nicht gerechtfertigt.

    Die Umstände, unter denen der BFH die Gebäuderestwertentschädigung in dem Urteil in BFH/NV 2001, 400 nicht als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung des Grundstückseigentümers angesehen hat, hat das FG im Streitfall für die Zahlung der Abbruchkosten nicht festgestellt.

  • BFH, 20.12.2001 - V R 81/99

    Umsatzsteuerpflicht bei Übernahme der Abwasserbeseitigungspflicht

    In Fällen, in denen eine Person des privaten Rechts Aufgaben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt und im Zusammenhang damit Geldzahlungen erhält, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Leistungsaustausch zu bejahen oder abzulehnen sein (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 240; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. Oktober 2000 V R 10/00, BFHE 193, 165, BFH/NV 2001, 400 - Gebäude-Restwertentschädigung; vom 13. November 1997 V R 11/97, BFHE 184, 137, BStBl II 1998, 169 - Tiefgaragenerrichtung für Stadtgemeinde; vom 25. Januar 1996 V R 61/94, BFH/NV 1996, 715 - Forschung mit öffentlichen Mitteln; vom 28. Juli 1994 V R 19/92, BFHE 176, 66, BStBl II 1995, 86 - Forschungszuschuss; vom 25. März 1993 V R 84/89, BFH/NV 1994, 59 - Pauschale für Übernahme der Luftaufsicht; vom 6. Oktober 1988 V R 101/85, BFH/NV 1989, 327 - Zahlungen eines Sozialhilfeträgers für Leistungen einer GmbH; vom 9. Dezember 1987 X R 39/81, BFHE 152, 280, BStBl II 1988, 471 - Forschungszuschuss).
  • BFH, 22.02.2006 - V B 3/05

    USt: Beurteilung von Gebäuderestwertentschädigungen

    Zur Begründung seiner Entscheidung führte das Finanzgericht (FG) unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 26. Oktober 2000 V R 10/00 (BFHE 193, 165, BFH/NV 2001, 400) aus, wie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebe, habe mit den Zahlungen der Wert des abzubrechenden Gebäudes ersetzt werden sollen.

    Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob Zahlungen der öffentlichen Hand Entgelt für eine steuerbare Leistung sind, sind geklärt und insbesondere im Urteil des Senats in BFHE 193, 165, BFH/NV 2001, 400 im Einzelnen dargelegt.

  • BFH, 07.07.2006 - V B 115/05

    Grundsätzliche Bedeutung; Gebäuderestwertentschädigung

    Zur Begründung seiner Entscheidung führte das FG unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Oktober 2000 V R 10/00 (BFHE 193, 165, BFH/NV 2001, 400) aus, wie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen ergebe, habe mit der Zahlung der Wert des abzubrechenden Gebäudes ersetzt werden sollen.

    Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob Zahlungen der Öffentlichen Hand Entgelt für eine steuerbare Leistung sind, sind geklärt und insbesondere im Urteil des Senats in BFHE 193, 165, BFH/NV 2001, 400 im Einzelnen dargelegt.

  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

  • BFH, 22.07.2008 - V B 34/07

    Abgrenzung Zuschuss oder Entgelt für Leistungsaustausch

  • FG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 4 K 118/18

    Keine Vorsteuerkürzung bei ausschließlich für Zwecke eines Eigenbetriebs

  • FG Niedersachsen, 22.01.2009 - 5 K 4/05

    Steuerbarkeit von Zuschüssen der Europäischen Union im Rahmen der Förderung von

  • FG Saarland, 14.06.2023 - 1 K 1264/19

    Nicht zweckgebundener Vermieterzuschuss, Leistungsaustausch, Minderung der

  • FG Düsseldorf, 22.08.2001 - 5 K 1327/99

    Wohlfahrtspflege-Ortsverband; Blutspendendienst; Umsatzsteuerpflicht;

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.08.2001 - 6 K 113/01

    Steuerbarkeit des aufgrund einer kommunalen Ordnungsmaßnahmevereinbarung

  • FG Sachsen, 22.08.2001 - 6 K 113/01

    Umsatzsteuer auf Einnahmen auf Grund einer kommunalen

  • BFH, 19.02.2009 - XI B 68/08

    Annahme eines umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschs bei einem Zuschuss -

  • FG Münster, 18.01.2005 - 15 K 827/01

    Sonstige Leistung; Umsatzsteuer 1992

  • FG Hamburg, 13.02.2013 - 5 K 280/10

    Umsatzsteuergesetz: Zur Abgrenzung von nicht umsatzsteuerbarem Schadensersatz und

  • BFH, 07.04.2005 - V B 36/04

    Erlass - bestandskräftig festgesetzte Steuer

  • FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 1911/14

    §§ 1 Abs.1 Nr.1, 10 Abs.1 S.3 UStG

  • FG München, 18.07.2012 - 14 V 1350/12

    Umsatzsteuerliche Behandlung einer Abstandszahlung

  • FG Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 12 K 334/03

    Gebäuderestwertentschädigung durch Gemeinde kein Entgelt für

  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und

  • FG München, 24.01.2008 - 14 K 2755/06

    Verlegung des Wassergewinnungsgebietes einer Gemeinde gegen Entgelt als

  • FG Sachsen, 21.01.2004 - 7 K 2347/02

    Staatliche Zuschüsse an einen gemeinnützigen Verein zur Förderung einer

  • FG Niedersachsen, 11.10.2007 - 16 K 84/05

    Steuerbarkeit einer Betriebsverlagerungsentschädigung; Vorliegen eines

  • FG München, 19.04.2012 - 14 K 1967/09

    Abgrenzung Schadenersatz/Entgelt beim gerichtlichen Vergleich

  • FG Hamburg, 25.07.2005 - II 478/03

    Umsatzsteuerrecht: Leistung aufgrund gerichtlichen Vergleichs

  • FG Hamburg, 13.12.2022 - 5 K 91/22

    Umsatzsteuer: Leistungsaustausch durch die Verlagerung von Gefahrenstoffen gegen

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