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   BFH, 29.08.1997 - V R 10/97   

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https://dejure.org/1997,13683
BFH, 29.08.1997 - V R 10/97 (https://dejure.org/1997,13683)
BFH, Entscheidung vom 29.08.1997 - V R 10/97 (https://dejure.org/1997,13683)
BFH, Entscheidung vom 29. August 1997 - V R 10/97 (https://dejure.org/1997,13683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schuldlose Verhinderung der Einhaltung der Revisionsfrist bei Erkrankung des für die Einhaltung der Frist Verantwortlichen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 01.08.1991 - VII B 31/91

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren wegen eines

    Auszug aus BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
    Sie muß so schwer sein, daß es für den Beteiligten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 11.10.1995 - VIII B 106/95

    Voraussetzungen der Wertung einer Erkrankung eines Prozeßbevollmächtigten als

    Auszug aus BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
    Sie muß so schwer sein, daß es für den Beteiligten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94

    Auslegung von Verfahrensvorschriften

    Auszug aus BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
    Sie muß so schwer sein, daß es für den Beteiligten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 22.07.1991 - III B 22/91

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fristversäumnis bei

    Auszug aus BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
    Sie muß so schwer sein, daß es für den Beteiligten unzumutbar ist, die Frist einzuhalten oder rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 11. Oktober 1995 VIII B 106/95, BFH/NV 1996, 332; vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 37/96

    Einzelrichter und mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 29.08.1997 - V R 10/97
    Es ergibt aber nicht, daß er die Begründung der Revision, die er verspätet in nur einem Satz unter Hinweis auf das Urteil des BFH vom 9. August 1996 VI R 37/96 (BFHE 181, 115, BStBl II 1997, 77) gegeben hat, nicht schon innerhalb der Revisionsbegründungsfrist hätte abgeben können.
  • BFH, 04.01.2000 - IX R 83/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Glaubhaftmachen einer Erkrankung

    Zur Glaubhaftmachung einer geltend gemachten Erkrankung als Wiedereinsetzungsgrund muss auch dargelegt werden, dass die Krankheit so schwer war, dass die Einreichung eines fristwahrenden Schriftsatzes nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 29. August 1997 V R 10/97, BFH/NV 1998, 336).
  • BFH, 27.12.2000 - V B 186/00

    Rechtsmittel - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerde - Beschwerdefrist - Frist

    Dazu hätte jedenfalls glaubhaft gemacht werden müssen, dass die Krankheit so erheblich gewesen ist, dass sie den Geschäftsführer gehindert hat, den Bevollmächtigten rechtzeitig mit der Einlegung und Begründung der Beschwerde zu beauftragen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1996 XI B 150-152/96, BFH/NV 1997, 425; vom 29. August 1997 V R 10/97, BFH/NV 1998, 336; vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Die Klin bzw. die Gesellschafter der Klin haben keine Optionserklärung abgegeben (vgl. zur Optionserklärung nach der im Streitjahr geltenden Fassung des § 9 UStG : Urteile des ... BFH- vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BStBl II 1979, 374; vom 16. Mai 1984 V R 10/97, BStBl II 1984, 537 ).
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