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BFH, 30.07.1986 - V R 101/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewertung als Unternehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gesamtrechtsnachfolge
- Alleinerbe
- Umsatzsteuerrechtliche Folgen
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …
Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 101/79
Er ist auf der Seite des leistenden Unternehmers bereits dann erfüllt, wenn die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird, um das Entgelt zu erhalten, d. h. wenn in Erwartung der Gegenleistung geleistet wird (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495). - BFH, 26.09.1968 - V 196/65
Umsatzsteuerpflichtigkeit von geleisteten Ausgleichszahlungen an die Erben eines …
Auszug aus BFH, 30.07.1986 - V R 101/79
Insbesondere war die Umsatzsteuer aufgrund der allgemeinen Vorschriften des UStG 1967 nach den im Streitjahr vereinnahmten Entgelten zu berechnen und festzusetzen (§ 20 Abs. 1 UStG 1967; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. September 1968 V 196/65, BFHE 94, 296, BStBl II 1969, 210).
- BFH, 13.01.2010 - V R 24/07
Umsatzsteuer bei Veräußerung von Gegenständen des Unternehmensvermögens durch den …
Dies gilt insbesondere wegen der Verklammerung von sowohl in der Person des Erblassers als auch in derjenigen des Erben jeweils teilweise verwirklichten Besteuerungsmerkmalen, wenn erst er als Gesamtrechtsnachfolger das vereinbarte Entgelt vereinnahmt (z.B. BFH-Urteile vom 30. Juli 1986 V R 101/79, BFH/NV 1986, 771, unter II.1., m.w.N.; vom 26. September 1968 V 196/65, BFHE 94, 296, BStBl II 1969, 210). - FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 71/96
Prozessführungsfähigkeit einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92 Bei Unternehmen, die der Ist-Besteuerung unterliegen, erlischt die Unternehmereigenschaft mit der Vereinnahmung aller einbringlichen Außenstände (vgl. Birkenfeld, in USt-Rundschau 1992, 29, 35 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 30.07.1986 V R 101/79 , BFH/NV 1986, 771).