Rechtsprechung
   BFH, 05.02.1998 - V R 101/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,786
BFH, 05.02.1998 - V R 101/96 (https://dejure.org/1998,786)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1998 - V R 101/96 (https://dejure.org/1998,786)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1998 - V R 101/96 (https://dejure.org/1998,786)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,786) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 15 Abs. 4 bis 6

  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines Gebäudes - Aufteilung von Vorsteuerbeträgen - Sachgerechte Schätzung

  • Judicialis

    UStG 1980 § 15 Abs. 4 bis 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1980) § 15 Abs. 4, 5, 6
    Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gemischt genutzte Gebäude in der Einkommen- und Umsatzsteuer
    Umsatzsteuerliche Beurteilung
    Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung gemischt genutzter Grundstücke
    Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG bei Gebäuden
    Auffassung der Finanzverwaltung (Abschnitt 15.17 Abs. 7 UStAE)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 15 Abs 4 J: 1980, UStG § 15 Abs 5 J: 1980, UStG § 15 Abs 6 J: 1980
    Aufteilungsmaßstab; Ertragswert; Fläche; Gebäude; Zuordnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 524
  • BB 1998, 1407
  • BB 1998, 1571
  • DB 1998, 1646
  • BStBl II 1998, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.03.1992 - V R 70/87

    Berechnung der Vorsteuerbeträge bei zur Ausführung von Umsätzen genutztem Gebäude

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
    § 15 Abs. 5 und 6 UStG 1980 der im Streitjahr geltenden Fassung kann ferner entnommen werden, daß die Aufteilung nach dem Umsatzschüssel nicht generell als "wirtschaftliche Zurechnung" i.S. von § 15 Abs. 4 UStG 1980 angesehen wurde (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1992 V R 70/87, BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755).

    Diese Aufteilungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 5 (i.V.m. Abs. 6) UStG 1980 wurde ab 1. Januar 1990 aufgehoben mit der Begründung, eine sachgerechte Zuordnung der (nicht schon ausschließlich zurechenbaren) Vorsteuerbeträge lasse sich zutreffender und einfacher im Weg der nach Absatz 4 allgemein zugelassenen Schätzung erzielen (vgl. BTDrucks 11/2157, 191, Zu Nr. 6 --§ 15 UStG--; zu den Gesetzesänderungen hinsichtlich der Aufteilungsmethoden vgl. BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755).

    Das FG stützte seine Entscheidung auf das zu diesem Bereich ergangene BFH-Urteil in BFHE 168, 447, BStBl II 1992, 755.

  • BFH, 16.09.1993 - V R 82/91

    Zur Aufteilung von Vorsteuern aus den Anschaffungskosten von Werbeartikeln, die

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
    b) Aufgrund der oben angegebenen Vorschriften beurteilte der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als sachgerechte wirtschaftliche Zurechnung bzw. Zuordnung regelmäßig --soweit möglich-- eine gegenständliche Zurechnung des Eingangsumsatzes zu dem Ausgangsumsatz, in den er als Leistungsgegenstand eingeht, im übrigen eine Zurechnung des Eingangsumsatzes nach Kostenzurechnnungsgesichtspunkten zu den Ausgangsumsätzen des Unternehmens (vgl. BFH, Urteil vom 16. September 1993 V R 82/91, BFHE 173, 236, BStBl II 1994, 271, mit Nachweisen).
  • BGH, 16.06.1977 - VII ZR 2/76

    Ersatzanspruch des Bauherrn gegen einen Architekten wegen entstandener Mehrkosten

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
    Sogenannte Ertragswertverfahren gehören zu den anerkannten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts solcher bebauten Grundstücke, die zur Ertragserzielung (Vermietung und Verpachtung) bestimmt sind (vgl. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, z.B. Urteil vom 16. Juni 1977 VII ZR 2/76, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 1977, 1055, mit Nachweisen).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-4/94

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Auszug aus BFH, 05.02.1998 - V R 101/96
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Urteil vom 6. April 1995 Rs. C-4/94 - BLP -, Slg. 1995, I-983, 1001, Umsatzsteuer-Rundschau 1995, 332) entnimmt der Formulierung in Art. 17 Abs. 5 Richtlinie 77/388/EWG "für...verwendet werden", daß die betreffenden Gegenstände oder Dienstleistungen eine direkte und unmittelbare Verbindung mit den besteuerten Umsätzen aufweisen müssen, damit das in Absatz 2 vorgesehene Recht auf Vorsteuerabzug entsteht.
  • BFH, 28.09.2006 - V R 43/03

    Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das

    dd) Der festgesetzte (sachgerechte) Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG 1991 (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 2004, sowie vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492; vom 17. August 2001 V R 1/01, BFHE 196, 345, BStBl II 2002, 833; BFH-Beschluss vom 16. November 2004 V B 173/03, BFH/NV 2005, 584, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2009 - 16 K 271/06

    Zulässigkeit einer Aufteilung der Vorsteuern für ein Gebäude nach einem

    Aus dem Gesetzeswortlaut des § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG folgt, dass es "dem Unternehmer" zukommt, eine sachgerechte Schätzungsmethode zu wählen und es der Finanzbehörde allein obliegt nachzuprüfen, ob die gewählte Methode "sachgerecht" ist (BFH Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492).

    Die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit gegen den Widerstand der Finanzverwaltung in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass der Umsatzschlüssel bei der Vermietung von Gebäuden einen sachgerechten Maßstab zur Aufteilung der Vorsteuern auf die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze darstellt (BFH Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492; vom 17. August 2001 V R 1/01, BStBl. II 2002, 833).

  • FG Thüringen, 14.09.2000 - II 375/98

    Zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken

    In diesem Sinne habe auch der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 492) entschieden.

    Das Urteil V R 101/96 vom 5. Februar 1998 beruhe auf einem anderen, nicht vergleichbaren Sachverhalt.

    Diese und damit die Wahl der Schätzmethode obliegt ausschließlich dem Unternehmer (Urteil des BFH vom 5. Februar 1998 V R 101/96 BStBl II 1998, 492 ).

    Dies vorausgesetzt hat der Bundesfinanzhof in seiner neueren Rechtsprechung zur Aufteilung der Vorsteuer in Erwerbsfällen jedes Aufteilungsverfahren des Unternehmers als sachgerechte Schätzung der nicht abziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge anerkannt, "das - objektiv nachprüfbar - nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstands bzw. einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet" (Urteile vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492 und 12. März 1998 V R 50/97, BStBl II 1998, 525 ).

    Hieraus folgt aber auch, dass jedes Verfahren zur Ermittlung von abziehbaren Vorsteuerteilbeträgen als sachgerecht anzuerkennen ist, welches das Verhältnis zwischen besteuerten und unbesteuerten Umsätzen anhand identischer und nachvollziehbarer Kriterien gleichartig für beide Gebäudeteile bestimmt (BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492 ).

  • BFH, 17.08.2001 - V R 1/01

    Vorsteueraufteilung bei Wohn- und Geschäftshaus

    Bei richtlinienkonformer Auslegung ist als "sachgerecht" i.S. des § 15 Abs. 4 UStG deshalb ein den Vorgaben des Art. 17 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG entsprechendes Aufteilungsverfahren anzuerkennen, das --objektiv nachprüfbar-- nach einheitlicher Methode die beiden "Nutzungsteile" eines gemischt verwendeten Gegenstandes bzw. einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen bei Erwerb eines gemischt genutzten Gebäudes Senatsurteile vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524, BStBl II 1998, 492, unter 2. b; vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530, BStBl II 1998, 525).
  • FG Baden-Württemberg, 23.07.2003 - 13 K 9/00

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus Sanierungsaufwendungen für ein gemischt

    Bei der Aufteilung des Vorsteuerabzugs sei dann die Rechtslage zugrunde gelegt worden, wie wenn es sich um den Erwerb eines gemischt genutzten Grundstücks handeln würde (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BFHE 185, 524 , BStBl II 1998, 492; vom 12. März 1998 V R 50/97, BFHE 185, 530 , BStBl II 1998, 525).

    Die BFH-Urteile in BFHE 185, 524 und 530, BStBl II 1998, 492 und 525 seien zu Anschaffungsfällen ergangen, während es sich im Streitfall um eine Sanierungsmaßnahme handle.

    Abweichend davon hat er in Fällen des Erwerbs eines gemischt-genutzten Gebäudes die Aufteilung der Vorsteuer nach dem Umsatzschlüssel als sachgerechte Schätzung anerkannt (Urteile in BFHE 185, 524 und 530, BStBl II 1998, 492 und 525).

    Die Kalkulation der Ausgangsumsätze wird regelmäßig auch von der Höhe der dafür benötigten und verwendeten Eingangsbezüge bestimmt sein (vgl. BFH-Urteil in BFHE 185, 524 , BStBl II 1998, 492: Aufteilung der Vorsteuer aus dem Kaufpreis eines Gebäudes mit Wohn- und Gewerbeflächen nach den für die Bestimmung des Kaufpreises maßgeblichen künftigen Ertragsfaktoren).

    Im Streitfall geht es nicht um den Bezug des Gebäudes als einheitlichen Leistungsgegenstand wie in den Fällen der BFH-Urteile in BFHE 185, 524 und 530, BStBl II 1998, 492 und 525, auf die die Klägerin für ihre Rechtsauffassung bezug genommen hat, sondern um eine Vielzahl einzelner Leistungsbezüge für ein Gebäude.

  • FG Münster, 26.09.2000 - 15 K 1865/98

    Aufteilung von Vorsteuer aus Erhaltungskosten

    Zur Begründung verweist er auf die neuere Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 1998, 492 und 525), wonach Vorsteuer aus den Erwerbskosten für ein gemischtgenutztes Grundstück nach dem Umsatzschlüssel aufgeteilt werden dürfe.

    Unter Beachtung des in dieser Vorschrift vorgegebenen Maßstabes der wirtschaftlichen Zurechnung kann der Unternehmer die anzuwendende Schätzungsmethode wählen, § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG , und darf das FA nur nachprüfen, ob die Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH in BStBl II 1998, 492 und 525).

    Während nach überkommener Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 1992, 755, und in BFH/NV 1987, 536) im Regelfall die Vorsteuer nach dem Verhältnis der den verschiedenen Zwecken dienenden Grundflächen aufzuteilen ist, hat der BFH im Fall des Erwerbs eines gemischtgenutzten Grundstücks entschieden, daß die Vorsteuer nach dem Verhältnis der Ertragswerte, die für die Kaufpreisermittlung herangezogen worden sind, aufteilbar sei (in BStBl II 1998, 492, und 525).

    Die seit dem 01.01.1990 ausschließlich geltende Zurechnungsmethode des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG entspricht Art. 17 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie (vgl. BFH in BStBl II 1998, 492).

  • FG München, 29.03.2017 - 3 K 1858/13

    Sachgerechte Schätzung der abzugsfähigen Vorsteuern nach der Philipowski-Methode

    Das gilt auch dann, wenn ggf. noch andere "sachgerechte" Ermittlungsmethoden in Betracht kommen (BFH-Urteil vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492, Rz. 31).

    Das FA und auch das Finanzgericht können allerdings nachprüfen, ob die Schätzung des Unternehmers tatsächlich sachgerecht ist (vgl. dazu nur BFH-Urteile vom 5. September 2013 XI R 4/10, BStBl II 2014, 95, Rz. 29 m.w.N. und vom 5. Februar 1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492, Rz. 16).

  • FG Nürnberg, 11.05.2010 - 2 K 748/07

    Umsatzschlüssel als maßgebender Aufteilungsmaßstab für die Vorsteuer aufgrund

    In diesem Rahmen ist jedes Aufteilungsverfahren des Unternehmers als sachgerechte Schätzung der nicht abziehbaren Vorsteuer-Teilbeträge anzuerkennen, das objektiv nachprüfbar ist und nach einer einheitlichen Methode die beiden Nutzungsteile eines gemischt verwendeten Gegenstands bzw. einer sonstigen Leistung den damit ausgeführten steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen zurechnet (vgl. BFH-Urteil vom 05.02.1998 V R 101/96, BStBl. II 1998, 492).

    Dies gilt auch dann, wenn noch andere sachgerechte Ermittlungsmethoden in Betracht kommen, wie z.B. ein Flächenschlüssel oder die im Streitfall vom Finanzamt herangezogene Aufteilung nach dem umbauten Raum (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.; vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.; vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.; vom 10.12.2009 V R 13/08, BFH/NV 2010, 960 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

    Hat daher der Steuerpflichtige in der Steueranmeldung einen im Sinne von § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG sachgerechten Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen für Herstellungskosten gewählt, ist dieser grundsätzlich für die nachfolgenden Besteuerungszeiträume bindend und für einen möglichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG beachtlich (BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O.; vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.; vom 02.03.2006 V R 49/05, a.a.O.; vom 10.12.2009 V R 13/08, a.a.O.; EuGH-Urteil vom 08.06.2000 C-396/98 "Schloßstraße", a.a.O.).

    Von der Rechtsprechung des BFH wurde ein Umsatzschlüssel als sachgerechte Aufteilungsmethode anerkannt (vgl. BFH-Urteile vom 05.02.1998 V R 101/96, a.a.O. und vom 17.08.2001 V R 1/01, a.a.O.); er entspricht auch dem Pro-rata-Satz in Art. 17 Abs. 5, Art. 19 Abs. 1 der 6. EG-RL.

  • FG Münster, 24.04.2001 - 15 K 1004/00

    Aufteilung von Vorsteuern aus Erwerbs-, Umbau- und Unterhaltungskosten für ein

    Mit ihrer gegen die EE erhobenen Klage begehrt die Klin. eine Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel unter Verweisung auf die neuere Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 1998, 492 und 525), wonach Vorsteuer aus den Erwerbskosten für ein gemischtgenutztes Grundstück nach dem Umsatzsschlüssel aufgeteilt werden dürfe.

    Unter Beachtung des in dieser Vorschrift vorgegebenen Maßstabes der wirtschaftlichen Zurechnung kann der Unternehmer die anzuwendende Schätzungsmethode wählen, § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG , und darf das FA nur nachprüfen, ob die Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH in.BStBl II 1998, 492 und 525, zuletzt FG Brandenburg in EFG 2001, 241).

    Während nach überkommener Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 1992, 755, und in BFH/NV 1987, 536) im Regelfall die Vorsteuer nach dem Verhältnis der den verschiedenen Zwecken dienenden Grundflächen aufzuteilen ist, hat der BFH im Fall des Erwerbs eines gemischtgenutzten Grundstücks entschieden, daß die Vorsteuer nach dem Verhältnis der Ertragswerte, die für die Kaufpreisermittlung herangezogen worden sind, aufteilbar sei (in BStBl II 1998, 492, und 525).

    Die seit dem 01.01.1990 ausschließlich geltende Zurechnungsmethode des § 15 Abs. 4 Satz 1 UStG entspricht Art. 17 Abs. 5 der 6. EG-Richtlinie (vgl. BFH in BStBl II 1998, 492).

  • FG Köln, 16.08.2000 - 1 K 3403/00

    Sachgerechte Verteilung i.S.d. § 15 Abs. 4 UStG

    Zur Begründung verweist der Kläger auf das Urteil des BFH vom 5.2.1998 (BStBl II 1998, 492 ).

    Anders hat der BFH hingegen einen Fall entscheiden, bei dem es um einen Erwerb eines gemischt genutzten Grundstücks ging (BFH-Urteil vom 5.2.1998 V R 101/96, BStBl II 1998, 492 ).

    Der Umsatzschlüssel wird demnach auch als "gegenstandsbezogen" angesehen (Anmerkung zu den BFH-Urteilen V R 101/96 vom 5.2.1998 und V R 50/97 vom 12.3.1998 aaO, HFR 1998, 846; Balmes UR 2000, 13).

  • BFH, 30.01.2001 - V S 24/00

    AdV; Vorauszahlungsbescheid-USt-Jahresbescheid

  • FG Köln, 13.03.2000 - 1 V 633/00

    Vorsteueraufteilung bei Herstellung gemischt genutzter Gebäude

  • BFH, 17.08.2001 - V R 75/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

  • FG Köln, 28.04.2000 - 1 IV 633/00

    Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach der Ertragswertmethode bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 2 K 1061/06

    Vorsteueraufteilung, Bankenschlüssel, Pro-rata-Satz, Aufrundung

  • FG Schleswig-Holstein, 04.10.2012 - 4 V 30/11

    Aufteilung pauschaler Menüpreise auf die dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden

  • FG Münster, 17.09.2004 - 11 K 5692/02

    Aufteilung der nicht direkt der Einkünfteerzielung zuzuordnenden Wk grds. nach

  • FG Brandenburg, 16.10.2000 - 1 K 1388/99

    Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug bei gemischt vermietetem Grundstück

  • BFH, 17.08.2001 - V R 52/00

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

  • BFH, 17.08.2001 - V R 28/01

    Umsatzsteuer - Gewerbliche Nutzung - Wohnraumnutzung - Einkünfte aus Vermietung -

  • FG Nürnberg, 30.07.2019 - 2 K 103/17

    Vorsteueraufteilung aus der Errichtung eines Gebäudekomplexes

  • BFH, 17.08.2001 - V R 32/01

    Sanierung - Sanierungskosten - Umsatzsteuer - Steuerbefreiung - Pro-rata-Satz

  • BFH, 24.04.2008 - XI B 226/07

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Aufteilung der abziehbaren

  • BFH, 16.11.2004 - V B 173/03

    Sachgerechter Aufteilungsmaßstab i. S. von § 15 Abs. 4 UStG - Bindungswirkung

  • BFH, 11.03.2005 - V B 184/03

    Gemischt genutzte Gebäude; Vorsteueraufteilung

  • FG Hamburg, 11.12.2006 - 2 K 269/04

    Umsatzsteuerrecht: Kein Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerbefreiter Verwendung

  • FG Niedersachsen, 04.05.2010 - 16 K 329/07

    Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern beim Betrieb einer Spielhalle; Aufteilung

  • FG Niedersachsen, 02.10.2002 - 5 K 509/99

    Vorsteueraufteilung nach Maßgabe eines Umsatzschlüssels

  • FG Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 2 K 270/01

    Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise

  • FG München, 28.04.2005 - 14 K 2056/01

    Vorsteuerabzug für Steuerberatungsleistungen; Umsatzsteuer 1992-1996

  • FG Hamburg, 12.11.2002 - VII 249/00

    Aufteilungsverfahren bei gemischt veranlassten Aufwendungen:

  • FG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 4 K 248/00

    Vorsteueraufteilung nach Umsätzen bei teils steuerpflichtiger und teils

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht