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   BFH, 27.10.1983 - V R 104/77   

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https://dejure.org/1983,16738
BFH, 27.10.1983 - V R 104/77 (https://dejure.org/1983,16738)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1983 - V R 104/77 (https://dejure.org/1983,16738)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1983 - V R 104/77 (https://dejure.org/1983,16738)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.05.1970 - VII R 34/68

    Verjährungsfrist - Haftungsbescheid - Steuerschuldner - Falsche rechtliche

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - V R 104/77
    NV: Die steuerrechtlichen Wirkungen einer Hinterziehungshandlung, die ein Vertreter bei Ausübung seiner Obliegenheiten vornimmt, treffen den Vertretenen wie diejenigen einer eigenen Handlung (vgl. BFH-Urteil vom 12.5.1970 VII R 34/68).
  • BFH, 03.02.1982 - VII R 101/79

    Versagung rechtlichen Gehörs - Revisionsverfahren - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - V R 104/77
    NV: Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert die substantiierte Darlegung, wozu sich der Kläger nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 3.2.1982 VII R 101/79 und BVerfG-Beschluß vom 25.5.1956 1 BvR 128/56 zur Versagung des rechtlichen Gehörs bei Nichterwägung des Klägervorbringens).2.
  • BFH, 05.11.1980 - II R 25/78

    Einzelsteuerbescheide - Gesamtschuldner - Namen

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - V R 104/77
    NV: Die Angabe anderer mit herangezogener Gesamtschuldner in einem Haftungsbescheid ist allenfalls eine Ordnungspflicht; ein Verstoß hiergegen beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit des Bescheids (Anschluß an das BFH-Urteil vom 5.11.1980 II R 25/78).4.
  • BFH, 07.03.1973 - II R 34/66

    Festgestellter Sachverhalt - Grundlage für Entscheidung - Widerspruchsvolle

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - V R 104/77
    NV: Der BFH kann seiner Entscheidung die tatsächlichen Feststellungen des FG nicht zugrunde legen, wenn diese nicht widerspruchsfrei sind (vgl. BFH-Urteil vom 7.3.1973 II R 34/66).5.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BFH, 27.10.1983 - V R 104/77
    NV: Die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert die substantiierte Darlegung, wozu sich der Kläger nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 3.2.1982 VII R 101/79 und BVerfG-Beschluß vom 25.5.1956 1 BvR 128/56 zur Versagung des rechtlichen Gehörs bei Nichterwägung des Klägervorbringens).2.
  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 35/95

    Steuererklärung; Abgabe

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist im Falle des Vorliegens einer Gesamtschuldnerschaft die Inanspruchnahme eines Steuerpflichtigen nicht allein deshalb rechtswidrig, weil in dem Bescheid Angaben zu weiteren, von der Finanzbehörde gleichfalls herangezogenen (Gesamt-)Schuldnern fehlen (BFH-Entscheidungen vom 5. November 1980 II R 25/78, BFHE 132, 114, BStBl II 1981, 176; bestätigt u.a. in BFH vom 27. Oktober 1983 V R 104/77, nicht veröffentlicht; vom 5. November 1992 II B 19/92, BFH/NV 1993, 623; vom 28. Juni 1984 IV R 204-205/82, BFHE 141, 461, BStBl II 1984, 884; vom 24. April 1986 IV R 82/84, BFHE 146, 358, BStBl II 1986, 545).
  • BFH, 22.06.1995 - IV R 26/94

    Festsetzungsfrist; an der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs für den

    Der V. und VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH), die ihren Entscheidungen das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs zugrunde gelegt haben (Urteile vom 27. Oktober 1983 V R 104/77, nicht veröffentlicht - NV - vom 27. Mai 1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10), haben der Abweichung von ihren Entscheidungen zugestimmt.
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