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   BFH, 27.10.1988 - V R 107/83   

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https://dejure.org/1988,6406
BFH, 27.10.1988 - V R 107/83 (https://dejure.org/1988,6406)
BFH, Entscheidung vom 27.10.1988 - V R 107/83 (https://dejure.org/1988,6406)
BFH, Entscheidung vom 27. Oktober 1988 - V R 107/83 (https://dejure.org/1988,6406)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflichtigkeit - Feststellung des Tatbestandsmerkmals der Leistung des Unternehmers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 27.10.1988 - V R 107/83
    Auf die Klage vertrat das Finanzgericht (FG) unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) die Auffassung, daß das FA die Übernahme der Verwaltungstätigkeit durch die Klägerin zu Recht als steuerpflichtigen tauschähnlichen Umsatz beurteilt habe.

    Nach den im Urteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 niedergelegten Grundsätzen lasse sich nicht rechtfertigen, daß die Klägerin die Verwaltungsaufgaben deshalb durchgeführt habe, um von den Hauseigentümern eine wirtschaftlich bedeutsame Gegenleistung zu erhalten.

    Deshalb fehle es, ebenso wie z. B. bei Maßnahmen zur bloßen Verbesserung der Arbeitsbedingungen (vgl. Urteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) im Hinblick auf den Hauseigentümer an der notwendigen Zweckgerichtetheit der Verwaltungstätigkeit der Klägerin.

    Sollte das FG gemeint haben, zur Begründung eines Leistungsaustausches genüge ein der wirtschaftlichen Interessenlage entsprechendes - "zweckgerichtetes" - Handeln, so wäre dies mit der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1967 in der durch den Senat gefundenen Auslegung (BFH-Urteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) nicht vereinbar.

    Maßgebend ist nicht, ob das Handeln der wirtschaftlichen Interessenlage entspricht (vgl. den von der Klägerin insoweit zu Recht zitierten BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393), vielmehr ist entscheidend, ob das Handeln auf der Seite des leistenden Unternehmers auf die Erlangung einer Gegenleistung, d. h. auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen des Leistungsempfängers gerichtet ist (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

    Die Ermittlung des Wertes der Gegenleistung nach dem Wert der Leistung steht weder in Einklang mit dem Gesetz noch läßt sich diese Möglichkeit aus dem Urteil des Senats in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 entnehmen.

  • BFH, 14.04.1983 - V B 28/81

    Kein Leistungsaustausch bei Zuwendung eines Teils der Provision durch den

    Auszug aus BFH, 27.10.1988 - V R 107/83
    Das FG habe nicht beachtet, daß die Ausnutzung einer wirtschaftlichen Interessenlage eines anderen zum eigenen geschäftlichen Vorteil noch nicht die Annahme rechtfertige, daß mit der Betätigung im Rahmen dieser Interessenlage eine Leistung an den anderen erbracht werden solle oder erbracht werde, für die vom anderen eine Gegenleistung erstrebt oder erwartet werde (vgl. BFH- Beschluß vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393).

    Maßgebend ist nicht, ob das Handeln der wirtschaftlichen Interessenlage entspricht (vgl. den von der Klägerin insoweit zu Recht zitierten BFH-Beschluß vom 14. April 1983 V B 28/81, BFHE 138, 113, BStBl II 1983, 393), vielmehr ist entscheidend, ob das Handeln auf der Seite des leistenden Unternehmers auf die Erlangung einer Gegenleistung, d. h. auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen des Leistungsempfängers gerichtet ist (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).

  • BFH, 28.02.1980 - V R 90/75

    Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches

    Auszug aus BFH, 27.10.1988 - V R 107/83
    Dies genügt für die Feststellung des Tatbestandsmerkmals der Leistung des Unternehmers nicht; denn maßgebend sind nicht die schuldrechtlichen Vereinbarungen, sondern die Erfüllungshandlungen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535).
  • BFH, 06.06.1984 - V R 33/83

    Entgeltliche Leistung - Sachzuwendung - Gegenleistung - Tauschähnlicher Umsatz -

    Auszug aus BFH, 27.10.1988 - V R 107/83
    Für eine schätzungsweise Ermittlung des Wertes der Gegenleistung kommt dem Wert der Leistung - als Hinweis für den Wert der Gegenleistung (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 1984 V R 33/83, BFHE 141, 355, BStBl II 1984, 686) - nur Bedeutung zu, wenn festgestellt werden kann, daß der Wert der Leistung durch die Vorstellungen über den Wert der Gegenleistung bestimmt war, wenn also der Leistende angenommen hat, seine Leistung werde durch diese Gegenleistung abgegolten.
  • BGH, 09.04.1970 - KZR 7/69

    Ausschließlichkeitsvereinbarung als Vertrag zugunsten

    Auszug aus BFH, 27.10.1988 - V R 107/83
    Zwar ist es rechtlich zulässig, daß Grundstückseigentümer schuldrechtlich eine Warenbezugsverpflichtung eingehen; dies kann insbesondere auch in Form von Verträgen zugunsten Dritter erfolgen (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. April 1970 KZR 7/69, BGHZ 54, 145 [BGH 09.04.1970 - KZR 7/69], Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 2151).
  • BFH, 10.07.1997 - V R 95/96

    "Leistungen gegen Entgelt" bei Pachtverträgen mit einer Brauerei

    Der Leistende muß seine Leistung erkennbar um der Gegenleistung willen erbringen; die Leistung muß auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet sein (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteile vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495; vom 27. Oktober 1988 V R 107/83, BFH/NV 1989, 400).

    Soweit der Senat im Falle seines Urteils in BFH/NV 1989, 400 in der Verankerung der Bierbezugsverpflichtung in den Pachtverträgen keine Gegenleistung der Hauseigentümer für die Verwalterleistungen der Brauerei gesehen hat, hält er hieran nicht fest (vgl. oben zu 1.).

  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines

    Im Streitfall entspricht es daher dem Wert des jeweils erworbenen zusätzlichen Belieferungsrechts, der erforderlichenfalls zu schätzen ist (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1988 V R 107/83, BFH/NV 1989, 400).
  • FG Düsseldorf, 18.01.2006 - 5 K 6680/02

    Klärschlammentsorgung; Abwasserbeseitigung; Betriebskostenzuschuss; Organschaft;

    Insbesondere die Anreicherung der entwässerten Klärschlämme mit Kohle noch im Betrieb der "FlussG" war aus ihrer Sicht somit zugleich Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG für die Abnahme der Schlämme und deren Aufbereitung zu "E-brennstoff" durch die Klägerin, da die Kohleanreicherung der Klärschlämme vor deren Abgabe an die Klägerin alleine zu diesem Zweck erfolgte und die "FlussG" diese Maßnahme erkennbar ergriff, um im Gegenzug eine kostengünstigere Abnahme und Entsorgung durch die Klägerin zu erlangen (vgl. BFH-Urteile vom 7.5. 1981 V R 47/76 BStBl II 1981, 495; vom 27.10.1988 V R 107/83, BFH/NV 1989, 400).
  • FG Köln, 23.06.2004 - 13 K 403/02

    Kostendeckungszuschüsse als umsatzsteuerpflichtigen Aufwendungsersatz; vGA bei

    Die Leistungen der Klägerin wären dann Entgelt i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG für die Überlassung der Immobilie, wenn die Klägerin ihre Leistung erkennbar um dieser Gegenleistung willen erbracht hätte; die Leistung müsste auf die Erlangung der Gegenleistung gerichtet gewesen sein (vgl. BFH-Urteile vom 7.5. 1981 V R 47/76 BStBl II 1981, 495; vom 27.10.1988 V R 107/83, BFH/NV 1989, 400).
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