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   BFH, 21.05.1987 - V R 109/77   

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BFH, 21.05.1987 - V R 109/77 (https://dejure.org/1987,1292)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1987 - V R 109/77 (https://dejure.org/1987,1292)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - V R 109/77 (https://dejure.org/1987,1292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 2, § 15, § 19; EStG 1967/1971 § 4 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Unternehmerische Tätigkeit - Jagdpächter - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Verkauf von Wildbret

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Unternehmereigenschaft einer Jagdgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 368
  • BB 1987, 2288
  • BStBl II 1987, 735
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.12.1984 - V R 25/76

    Nichtunternehmerischer Bereich bei Unternehmen jeder Rechts- und

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V R 109/77
    Selbst wenn man vorstehenden Ausführungen nicht folge, führe das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 1984 V R 25/76 (BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176 - Sphärenurteil -) zur Aufhebung des angefochtenen FG-Urteils.

    Im letzteren Fall kann sie neben ihrem unternehmerischen Bereich auch einen nichtunternehmerischen Bereich haben (vgl. BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).

    § 15 Abs. 1 UStG 1967 geht davon aus, daß Leistungen grundsätzlich nur insgesamt für das Unternehmen oder insgesamt nicht für das Unternehmen angeschafft oder in Anspruch genommen werden, auch wenn sie für eine sog. gemischte Verwendung sowohl im unternehmerischen als auch im nichtunternehmerischen Bereich vorgesehen sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).

    Dieser Aufteilungsmaßstab bei sog. gemischter Verwendung nach Abschn. C 2. des Urteils in BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176 betrifft nicht die einheitlichen, nur insgesamt einer Sphäre zuzuordnenden Leistungsgegenstände, sondern nur den Bezug von teilbaren Leistungen oder von sog. vertretbaren Sachen sowohl für den unternehmerischen als auch für den nichtunternehmerischen Bereich.

  • BFH, 18.12.1986 - V R 176/75

    Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V R 109/77
    § 15 Abs. 1 UStG 1967 geht davon aus, daß Leistungen grundsätzlich nur insgesamt für das Unternehmen oder insgesamt nicht für das Unternehmen angeschafft oder in Anspruch genommen werden, auch wenn sie für eine sog. gemischte Verwendung sowohl im unternehmerischen als auch im nichtunternehmerischen Bereich vorgesehen sind (vgl. dazu BFH-Urteile vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, und in BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176).
  • BFH, 13.12.1984 - V R 32/74

    Optionserklärung - Klageantrag - Regelbesteuerung

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V R 109/77
    Der Senat verweist insbesondere auf sein Urteil vom 13. Dezember 1984 V R 32/74 (BFHE 142, 327, BStBl II 1985, 173).
  • BFH, 12.08.2015 - XI R 43/13

    Umsatzsteuerbarkeit des Verkaufs von mindestens 140 Pelzmänteln auf der

    bb) Ausgehend davon ist fraglich geworden, ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (früher auch sog. Eigenleben) ergeben --wie z.B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich-- grundsätzlich zum nichtunternehmerischen Bereich gehören und nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, unter II.2.b; in BFHE 225, 163, BStBl II 2011, 292, unter II.2.b cc; s. dazu auch Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, § 33 Rz 101 ff.; Husmann in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 1 Rz 189 ff.; Abschn. 2.7 Abs. 2 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses), in vollem Umfang unverändert festgehalten werden kann.
  • BFH, 18.12.2008 - V R 80/07

    Privater Stromerzeuger als Unternehmer: BFH gewährt Vorsteuerabzug aus der

    Da das Blockheizkraftwerk vom Grundsatz her und bei dem vom FG ermittelten gesamten privaten Anteil von ca. 77% ein Gegenstand der Privatsphäre (Heizung des Wohnhauses) sei, sei die Stromproduktion lediglich eine Nebenfolge einer nicht unternehmerischen Betätigung, die in der Regel ebenfalls dem privaten Bereich zuzuordnen sei (Hinweis auf BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735).

    Das BFH-Urteil in BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, auf das sich das FA ferner beruft, stützt seine Auffassung ebenfalls nicht.

    Aus den vom FA genannten Urteilen in BFHE 172, 183, BStBl II 1993, 810 (Motorsportler mit Werbeeinnahmen) und BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735 (Wildbretverkauf einer in GbR zusammengeschlossener Jagdpächter) ergibt sich für den vorliegenden Streitfall das vom FA angenommene Zuordnungsverbot nicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2018 - 4 K 1593/16

    EBay-Verkäufe als unternehmerische und gewerbliche Aktivitäten

    Ausgehend hiervon hat auch der BFH in seinem Urteil vom 12. August 2015 XI R 43/13, a.a.O, Zweifel geäußert, ob an der bisherigen Rechtsprechung des BFH festgehalten werden kann, wonach Leistungen, die sich als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (früher auch sog. Eigenleben) ergeben - wie z.B. der Verkauf gebrauchter Gegenstände aus dem Privatbereich - grundsätzlich noch zum nichtunternehmerischen Bereich gehören können und nur dann zu unternehmerischen Umsätzen werden, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 Abs. 1 UStG erreichen (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, unter II.2.b, und vom 18. Dezember 2008 V R 80/07, BStBl II 2011, 292, unter II.2.b cc).
  • BFH, 11.05.1993 - VII R 86/92

    Der Erwerber eines Grundstücks mit einem an einen Dritten umsatzsteuerpflichtig

    Besondere Einrichtungen muß ein Unternehmen im umsatzsteuerlichen Sinne nicht aufweisen (vgl. BFH, Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, 372, BStBl II 1987, 735).
  • BFH, 19.05.1988 - V R 115/83

    1. Unternehmereigenschaft setzt Leistungen gegen Entgelt voraus 2. Zum

    Tätigkeit in diesem Sinne ist die auf Entgelt gerichtete Tätigkeit i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1973 (BFH-Urteile vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 unter 2.; vom 20. Januar 1988 X R 48/81, BFHE 152, 556, BStBl II 1988, 557, unter 3c; vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Januar 1987 V R 3/77, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 512 unter 2b, und vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735 unter 2a).
  • FG Niedersachsen, 23.03.2006 - 5 K 491/02

    Einspeisung mittels einer Photovoltaikanlage erzeugten überschüssigen Stroms in

    Zu steuerbaren (unternehmerischen) Umsätzen werden derartige Leistungen nur dann, wenn sie einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 UStG erreichen (Hess FG, Urteil vom 4. April 2001 6 K 6512/98, EFG 2001, 930 unter Bezugnahme auf BFH Urteil vom 1. Mai 1987 V R 109/77 BStBl II 1987, 735).
  • BFH, 09.09.1993 - V R 24/89

    Veräußerungen von Gegenständen, die von Todes wegen erworben worden sind, fallen

    Entscheidend ist, daß die Veräußerungen aufgrund der vom FG festgestellten Nachhaltigkeit, bereits für sich allein gesehen, unternehmerischen Charakter haben (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77 unter 2 a, b, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735).
  • BFH, 20.08.1992 - V R 2/88

    Fortbildung auf dem Gebiet einer neuen ärztlichen Behandlungsmethode -

    Wurden dagegen in Rechnungen für teilbare sonstige Leistungen einheitliche Vorsteuerbeträge ausgewiesen, sind diese nach Maßgabe des Bezugs der Leistungen für den nichtunternehmerischen und unternehmerischen Bereich schätzungsweise aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735 - Jagdgesellschaft -).
  • BFH, 07.03.1996 - VII B 242/95

    Haftung des Betriebsübernehmers

    Dabei ist es unerheblich, ob die Einkünfte des Vermieters oder Verpächters einkommensteuerlich als Gewinn aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung anzusehen sind und ob das Unternehmen besondere Einrichtungen aufweist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, 372, BStBl II 1987, 735).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 121/86

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

    Bei dieser Zuordnung ist entsprechend zu verfahren wie bei der Differenzierung nach Leistungsbezügen für unternehmerische und nichtunternehmerische Zwecke im Rahmen des § 15 Abs. 1 UStG 1973 (vgl. Senatsurteile vom 20. Dezember 1984 V R 25/76, BFHE 142, 524, BStBl II 1985, 176, unter C 2, und vom 21. Mai 1987 V R 109/77, BFHE 150, 368, BStBl II 1987, 735, unter 2c).
  • BFH, 21.04.1988 - V R 135/83

    Zum Gegenstand des Eigenverbrauchs bei Entrichtung eines schlüsselfertigen

  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher

  • FG Köln, 05.08.2014 - 11 K 654/09

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides für USt aufgrund Erwerb eines

  • FG Münster, 05.12.2006 - 15 K 2813/03

    Private Mitbenutzung einer Photovoltaikanlage schließt Vorsteuerabzug nicht aus

  • FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 44/98

    Zur Abgrenzung von Leistungsaustausch und Gesellschafterbeitrag

  • FG Hessen, 04.04.2001 - 6 K 6512/98

    Geschäftlicher Rahmen; Unternehmer; Nachhaltige wirtschaftliche Betätigung;

  • BFH, 06.06.1991 - V R 100/87

    Berechtigung eines Unternehmers zu Kürzung der Umsatzsteuer bei Lieferungen und

  • BFH, 01.02.1990 - V R 51/85

    Voraussetzung für einen Eigenverbrauch durch Verwendung eines dem Unternehmen

  • FG Niedersachsen, 16.11.2000 - 5 K 294/95

    Unternehmerischer Bereich eines Sportvereins; Vorsteuerabzug aus Leistungen für

  • FG Düsseldorf, 19.06.1996 - 5 K 7682/91

    Vorsteuerabzugsberechtigung hinsichtlich von Strafverteidigerkosten;

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