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   BFH, 15.04.2010 - V R 11/09   

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https://dejure.org/2010,3618
BFH, 15.04.2010 - V R 11/09 (https://dejure.org/2010,3618)
BFH, Entscheidung vom 15.04.2010 - V R 11/09 (https://dejure.org/2010,3618)
BFH, Entscheidung vom 15. April 2010 - V R 11/09 (https://dejure.org/2010,3618)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • openjur.de

    Klage gegen Nullfestsetzung; Auslegung eines Verwaltungsakts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 2, AO § 118
    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • Bundesfinanzhof

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 FGO, § 118 AO
    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 FGO, § 118 AO
    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • IWW
  • rewis.io

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • rewis.io

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid hinsichtlich der Zielrichtung einer Festsetzung einer Steuervergütung; Anfechtungsklage gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid hinsichtlich der Beschwer des Steuerbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen "Nullfestsetzung" im Umsatzsteuerbescheid

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 15.03.1995 - II R 24/91

    Keine beschränkte Vermögensteuerpflicht einer ausländischen Personenvereinigung,

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Weiter hat der BFH eine Personengesellschaft, die im Inland weder Geschäftsleitung noch Sitz unterhält durch einen auf 0 DM lautenden Vermögensteuerbescheid als beschwert angesehen, da ausländische Personengesellschaften bereits abstrakt nicht beschränkt vermögensteuerpflichtig sein können (BFH-Urteil vom 15. März 1995 II R 24/91, BFHE 177, 497, BStBl II 1995, 653).

    Der Senat hat im Übrigen nicht zu entscheiden, ob im Hinblick auf das zur Vermögensteuer ergangene BFH-Urteil in BFHE 177, 497, BStBl II 1995, 653 eine Beschwer auch bei einer Umsatzsteuerfestsetzung von 0 EUR zu bejahen sein könnte, wenn entsprechend diesem Urteil geltend gemacht wird, dass eine Person bereits abstrakt nicht unternehmerfähig ist.

    Denn selbst wenn die Grundsätze des zur Vermögensteuer ergangenen BFH-Urteils in BFHE 177, 497, BStBl II 1995, 653 umsatzsteuerrechtlich von Bedeutung wären, könnte sich die Klägerin hierauf nicht mit Erfolg berufen, da sie als Gesellschaft bürgerlichen Rechts grundsätzlich Unternehmer i.S. von § 2 Abs. 1 UStG sein kann.

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Umsatzsteuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 2009 VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72; in BFH/NV 2001, 1125; vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356, und vom 8. November 1989 I R 174/86, BFHE 158, 540, BStBl II 1990, 91, m.w.N.).

    Anders ist es, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 EUR die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411) oder wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht und sich eine zu niedrige Steuerfestsetzung daher in bindender Weise anderweitig ungünstig auswirkt (BFH-Urteil in BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72).

    b) Für den Bereich der Umsatzsteuer geht der erkennende Senat davon aus, dass eine Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid entsprechend der ständigen BFH-Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72) im Allgemeinen unzulässig ist und eine Beschwer nur dann vorliegt, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 EUR die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird oder wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft.

  • BFH, 15.02.2001 - III R 10/99

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    a) Maßgebend für die objektive Klagebefugnis i.S. von § 40 Abs. 2 FGO ist bei Steuerbescheiden die in dem Ausspruch enthaltene Steuerfestsetzung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Februar 2001 III R 10/99, BFH/NV 2001, 1125).

    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Umsatzsteuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 2009 VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72; in BFH/NV 2001, 1125; vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356, und vom 8. November 1989 I R 174/86, BFHE 158, 540, BStBl II 1990, 91, m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2006 - VIII R 10/05

    Feststellung eines verrechenbaren Verlustes - Auslegung von Verwaltungsakten -

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH sind Verwaltungsakte so auszulegen, wie sie vom Betroffenen nach den ihm bekannten Umständen und nach seinem objektiven Verständnishorizont sowie unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu verstehen sind (BFH-Urteil vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).

    Im Zweifel ist das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen (BFH-Urteil in BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).

  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine Körperschaft eine Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid auf ihre Gemeinnützigkeit stützt, da die Entscheidung über die Steuerfreiheit gemeinnütziger Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes erst im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren getroffen wird und sonst entgegen dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gerichtlich nicht geklärt werden kann, ob die Körperschaft gemeinnützigen Zwecken dient (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 5/93, BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134).
  • BFH, 23.04.2009 - V R 5/07

    Unternehmereigenschaft einer von Krankenkassen gebildeten Genossenschaft -

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Im Hinblick auf das Verböserungsverbot (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) hat der Senat nicht zu entscheiden, ob sich eine höhere als die festgesetzte Steuer daraus ergibt, dass die Klägerin steuerbare und dem konkreten Individualinteresse ihrer Gesellschafter dienende Leistungen gegen Entgelt erbrachte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486), die mangels einer Weiterbelastung des genauen Anteils an den gemeinsamen Kosten nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steuerfrei waren (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 5/07, BFH/NV 2009, 1723) und bei denen --neben den Zahlungen der Gesellschafter-- im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG auch der Wert der durch die Gesellschafter erfolgten Personalgestellung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung anzusehen ist, da die Voraussetzungen für eine nichtsteuerbare Beistellung nicht vorlagen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFH/NV 2010, 120).
  • BFH, 29.01.2009 - VI R 44/08

    Verfall eines nicht ausgenutzten Steuerermäßigungsbetrags für

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Anders ist es, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 EUR die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 261, BStBl II 2009, 411) oder wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht und sich eine zu niedrige Steuerfestsetzung daher in bindender Weise anderweitig ungünstig auswirkt (BFH-Urteil in BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 60/05

    Entgeltliche Leistungen i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 im Verhältnis

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Im Hinblick auf das Verböserungsverbot (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO) hat der Senat nicht zu entscheiden, ob sich eine höhere als die festgesetzte Steuer daraus ergibt, dass die Klägerin steuerbare und dem konkreten Individualinteresse ihrer Gesellschafter dienende Leistungen gegen Entgelt erbrachte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Dezember 2007 V R 60/05, BFHE 219, 455, BStBl II 2009, 486), die mangels einer Weiterbelastung des genauen Anteils an den gemeinsamen Kosten nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL steuerfrei waren (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. April 2009 V R 5/07, BFH/NV 2009, 1723) und bei denen --neben den Zahlungen der Gesellschafter-- im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG auch der Wert der durch die Gesellschafter erfolgten Personalgestellung als Entgelt für eine steuerpflichtige Leistung anzusehen ist, da die Voraussetzungen für eine nichtsteuerbare Beistellung nicht vorlagen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 12. Mai 2009 V R 24/08, BFH/NV 2010, 120).
  • BFH, 08.11.1989 - I R 174/86

    "Vorgründungsgesellschaft" und "Vorgesellschaft" im Körperschaftsteuerrecht

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Umsatzsteuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 2009 VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72; in BFH/NV 2001, 1125; vom 17. Februar 1998 VIII R 21/95, BFH/NV 1998, 1356, und vom 8. November 1989 I R 174/86, BFHE 158, 540, BStBl II 1990, 91, m.w.N.).
  • BFH, 25.06.1999 - V B 107/98

    Sog. Strohmann; Null-Festsetzung wegen fehlender Unternehmereigenschaft, Beschwer

    Auszug aus BFH, 15.04.2010 - V R 11/09
    Letzteres ist, wie der Senat mit Beschluss vom 25. Juni 1999 V B 107/98 (BFH/NV 1999, 1649) entschieden hat, z.B. dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer Festsetzung der Steuer auf 0 EUR wegen fehlender Unternehmereigenschaft die Beschwer darauf stützt, es könne sich zu seiner Entlastung ein Erstattungsanspruch des FA auf Rückzahlung eines abgetretenen Überschusses gegen den Abtretungsempfänger ergeben.
  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

  • BFH, 17.02.1998 - VIII R 21/95

    Anspruch auf Durchführung einer Einkommensteuer-Veranlagung bei einer

  • BFH, 12.05.2009 - V R 24/08

    Umsatzsteuerpflicht bei Überlassung von PKW an Handelsvertreter

  • BFH, 18.10.2023 - XI R 4/20

    Lieferung von herrenlosen Tieren (aus dem Ausland); Steuerbarkeit, Steuerpflicht

    Soweit das FG die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2011 und 2012 zu Unrecht aufgehoben haben könnte, weil der Kläger Unternehmer ist und deshalb eine Umsatzsteuer festzusetzen wäre, ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluss vom 25.06.1999 - V B 107/98, BFH/NV 1999, 1649; BFH-Urteil vom 15.04.2010 - V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, Rz 17 f.) das FA insoweit nicht beschwert und hat der insoweit möglicherweise beschwerte Kläger keine Revision eingelegt.
  • BFH, 21.06.2017 - V R 3/17

    Umsatzsteuer im Begräbniswald

    Entscheidend sind der erklärte Wille der Behörde und der sich daraus ergebende objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (BFH-Urteile vom 27. Oktober 2015 VIII R 59/13, BFH/NV 2016, 726; vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906; vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830; vom 26. November 2009 III R 67/07, BFHE 228, 42, BStBl II 2010, 476; in BFHE 227, 466, BStBl II 2010, 429; vom 9. April 2008 II R 31/06, BFH/NV 2008, 1435; in BFHE 218, 494, BStBl II 2009, 754; vom 11. Juli 2006 VIII R 10/05, BFHE 214, 18, BStBl II 2007, 96).
  • FG Münster, 23.09.2014 - 9 K 2451/10

    Klagebefugnis, Freistellungsbescheid

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist im finanzgerichtlichen Verfahren in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BFH-Urteile vom 14.12.2000 V R 20/00, BFH/NV 2001, 914; vom 15.4. 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).

    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 15.4. 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830 m.w.N.).

    Anders ist es, wenn statt einer Steuerfestsetzung von 0 EUR die Festsetzung einer Steuervergünstigung erstrebt wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29.1. 2009 VI R 44/08, BFHE 224, 21, BStBl II 2009, 411) oder wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheides ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht und sich eine zu niedrige Steuerfestsetzung daher in bindender Weise anderweitig ungünstig auswirkt (BFH-Urteile vom 17.6. 2009, VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 73; vom 15.5. 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830; vom 23.10.2013 I R 55/12, BFH/NV 2014, 903).

    Nach dem BFH-Urteil vom 15.4.2010 V R 11/09 (BFH/NV 2010, 1830) soll es für die Annahme einer Beschwer nicht genügen, wenn der Steuerpflichtige gegenüber einer Umsatzsteuerfestsetzung mit 0 EUR geltend macht, er unterliege mangels Unternehmereigenschaft nicht der Umsatzsteuer, denn aus einer derartigen Umsatzsteuerfestsetzung ergäben sich keine weiter gehenden Folgen.

  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    a) Maßgebend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH--- vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, m.w.N.).
  • BFH, 22.06.2016 - V R 49/15

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden

    c) Auch aus dem BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 11/09 (BFH/NV 2010, 1830) ergibt sich --entgegen der Auffassung des FG-- nichts anderes.

    Der V. Senat hat aber unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das zu einem auf 0 DM lautenden Körperschaftsteuerbescheid ergangene BFH-Urteil in BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134 auch entschieden, dass es sich anders verhalte, wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreiche (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1830, Rz 16).

  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 59/13

    Zur inhaltlichen Bestimmtheit eines Steuerbescheides im Erbfall

    Maßgebend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (z.B. BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, sowie vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).
  • BFH, 16.12.2021 - V R 19/21

    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

    Die vom Kläger gegen die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2012 und Gewerbesteuermessbetrag für 2012 erhobene Sprungklage ist als unzulässig abzuweisen (vgl. Senatsurteil vom 15.04.2010 - V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, Rz 13; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 126 FGO Rz 39).
  • BFH, 21.07.2011 - II R 7/10

    Auslegung eines Verwaltungsakts - Zurückweisung eines unzulässigen Einspruchs als

    Maßgebend für die Auslegung eines Verwaltungsakts ist der objektive Erklärungsinhalt der Regelung, wie ihn der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2014 - V R 45/13

    Keine Befugnis zur Verböserung bei mangels Beschwer unzulässigem Einspruch gegen

    Für den Bereich der Umsatzsteuer hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass eine Klage --und damit auch ein Einspruch-- gegen einen auf 0 EUR lautenden Umsatzsteuerbescheid im Allgemeinen unzulässig ist und eine Beschwer nur dann vorliegt, wenn stattdessen die Festsetzung einer Steuervergütung erstrebt wird oder wenn sich die Steuerfestsetzung nicht in der Konkretisierung des Steuerschuldverhältnisses erschöpft (BFH-Urteil vom 15. April 2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, unter II.1.b).
  • BFH, 10.12.2019 - VIII R 30/16

    Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten

    Ob eine Sachurteilsvoraussetzung für die Klage während des Revisionsverfahrens entfällt und das FG-Urteil hierdurch unrichtig wird, hat der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (vgl. BFH-Urteile vom 15.04.2010 - V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830, Rz 14; vom 18.08.2015 - V R 39/14, BFHE 251, 125, BStBl II 2017, 755).
  • BFH, 07.05.2013 - VIII R 17/09

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen Nullbescheid bei Ausschluss der

  • BFH, 22.07.2015 - V R 49/14

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Auslegung eines Verwaltungsakts (hier:

  • FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen steuerlicher Pflichtverletzungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2010 - 6 A 10884/10

    Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer; Gewerbesteuerveranlagung; im

  • FG Köln, 26.08.2015 - 3 K 2649/14

    Umsatzsteuer: Beschwer durch einen Bescheid im Zusammenhang mit einer

  • BFH, 25.07.2014 - III B 102/13

    Aussetzung des Verfahrens - Fristsetzungen nach § 79b FGO nicht anfechtbar

  • FG Niedersachsen, 04.08.2016 - 6 K 113/16

    Rechtswidrige Zurückweisung eines Bevollmächtigten für alle anhängigen und

  • BFH, 27.01.2016 - IX B 46/15

    Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung und Sachaufklärungsrüge nach Verzicht auf

  • FG Düsseldorf, 22.06.2018 - 1 K 426/16

    Steuerfreiheit von Umsätzen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit gesetzlichen

  • VG Köln, 14.08.2013 - 24 K 3817/10

    Begriff der "Hilfeleistung in Steuersachen" für eine ausländische

  • FG Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 1 K 1674/13

    Gestaltungsmissbrauch: Gründung einer ausländischen Domizilgesellschaft ohne

  • FG Saarland, 16.05.2018 - 2 K 1020/18

    Kindergeld - Zusammentreffen mehrerer Ansprüche - effektiver Rechtsschutz

  • FG Hamburg, 26.04.2019 - 2 K 220/17

    Umsatzsteuer: Umsatzsteuerpflicht von Gebärdensprachdolmetscherleistungen -

  • FG Saarland, 04.04.2023 - 2 K 1405/19

    Steuerliche Schlechterstellung beschränkt Steuerpflichtiger durch abgeltend

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