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   BFH, 13.08.1986 - V R 112/80   

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BFH, 13.08.1986 - V R 112/80 (https://dejure.org/1986,4837)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1986 - V R 112/80 (https://dejure.org/1986,4837)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1986 - V R 112/80 (https://dejure.org/1986,4837)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 23.08.1967 - I R 183/66

    Unselbständige Anschlußrevision - Statthaftigkeit - Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BFH, 13.08.1986 - V R 112/80
    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger sich mit der Erledigung der Hauptsache einverstanden erklärt, obwohl das FA seinem Begehren nur teilweise entsprochen hatte (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 25. April 1968 VI B 47/67, BFHE 92, 469, BStBl II 1968, 60).
  • BFH, 15.02.1968 - V B 46/67

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen - Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 13.08.1986 - V R 112/80
    Durch die übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten wird der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Erledigung der Hauptsache stattgefunden hat (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 1968 V B 46/67, BFHE 91, 514, BStBl II 1968, 413).
  • BFH, 25.04.1968 - VI B 47/67

    Beteiligter - Begründung der Beschwerde - Begründungsschrift - Frist - Erledigung

    Auszug aus BFH, 13.08.1986 - V R 112/80
    Das ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger sich mit der Erledigung der Hauptsache einverstanden erklärt, obwohl das FA seinem Begehren nur teilweise entsprochen hatte (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 25. April 1968 VI B 47/67, BFHE 92, 469, BStBl II 1968, 60).
  • BFH, 19.05.1972 - III B 36/71

    Erledigung der Hauptsache - Berichtigende Vermögensteuerbescheide -

    Auszug aus BFH, 13.08.1986 - V R 112/80
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH hat das Gericht bei einer Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache durch übereinstimmende Erledigungserklärungen über die Kosten des Verfahrens nach § 138 Abs. 1 i. V. m. § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden, wenn das FA - wie im Streitfall - dem Antrag des Steuerpflichtigen in einem Änderungsbescheid nur teilweise entsprochen und der Steuerpflichtige die Klage nicht ausdrücklich teilweise zurückgenommen hat (vgl. z. B. Beschluß vom 19. Mai 1972 III B 36/71, BFHE 105, 462, BStBl II 1972, 627).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 35/10

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Denn es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten trägt (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54; vom 23. November 1994 II B 157/92, BFH/NV 1995, 332; vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447).
  • BFH, 18.03.2013 - III R 5/09

    Erledigung der Hauptsache ohne Erledigungserklärung des beigetretenen BMF -

    Denn es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten trägt (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54; vom 23. November 1994 II B 157/92, BFH/NV 1995, 332; vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447).
  • FG Hessen, 17.10.2022 - 11 K 1210/17
    c) In Bezug auf den von der Abhilfe nicht erfassten Teil seines (weiteren) Begehrens trifft den Kläger die Kostenpflicht nach § 138 Abs. 1 FGO; denn es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten trägt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13.08.1986 - V R 112/80, BFH/NV 1987, 54; vom 11.05.2009 - VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447, m.w.N.; vom 18.03.2013 - III R 5/09, BFH/NV 2013, 933, m.w.N.; vom 18.06.2013 - III R 19/09, BFH/NV 2013, 1568, m.w.N.; Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 138 FGO Rz. 220; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 138 FGO Rz. 65).

    Dies lässt sich auf den Rechtsgedanken der §§ 135 Abs. 1 und 136 Abs. 2 FGO (so Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 138 FGO Rz. 220 und Rz. 128, unter Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 27.06.2002 - VII R 32/01, BFH/NV 2002, 1336) bzw. den Grundgedanken des § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO (so BFH-Beschluss vom 13.08.1986 - V R 112/80, BFH/NV 1987, 54) stützen.

  • BFH, 11.05.2009 - VIII R 81/05

    Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen im Revisionsverfahren vor

    Denn es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn die Kläger als Steuerpflichtige in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten tragen (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54; in BFH/NV 1995, 332; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 138 Rz 34 a.E.).
  • BFH, 18.06.2013 - III R 19/09

    Verhältnismäßige Teilung der Kosten bei Teilabhilfe - geringes Unterliegen i. S.

    Denn es entspricht regelmäßig dem billigen Ermessen, wenn der Kläger in Höhe des von der Abhilfe nicht erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten trägt (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54; vom 23. November 1994 II B 157/92, BFH/NV 1995, 332; vom 11. Mai 2009 VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447).
  • BFH, 23.08.1990 - V R 79/88

    Kostenverteilung bei beidseitiger Erledigungserklärung

    Gibt das FA dem Antrag des Steuerpflichtigen in einem Änderungsbescheid nur teilweise statt und hat der Steuerpflichtige die Klage - wie im Streitfall - nicht ausdrücklich teilweise zurückgenommen, so ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten des Verfahrens nach § 138 Abs. 1 i. V. m. § 138 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (BFH-Beschluß vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54 m. w. N).

    Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn ein Steuerpflichtiger sich mit der Erledigung der Hauptsache einverstanden erklärt, obwohl das FA seinem Begehren nur teilweise entsprochen hat (BFH in BFH/NV 1987, 54).

  • FG Hamburg, 28.10.2021 - 3 K 65/20

    Kostenentscheidung im Erledigungsfall bei erst im Klageverfahren vorgelegten

    Regelmäßig entspricht es billigem Ermessen i.S. des § 138 Abs. 1 FGO, wenn der Steuerpflichtige in Höhe des nicht von der Abhilfe erfassten Teils des Klageanspruchs die Kosten trägt (Rechtsgedanke des § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO; BFH, Beschlüsse 18. Juni 2013, III R 19/09, BFH/NV 2013, 1568; vom 11. Mai 2009, VIII R 81/05, BFH/NV 2009, 1447; vom 13. August 1986, V R 112/80, BFH/NV 1987, 54).
  • BFH, 13.05.2003 - X R 9/02

    Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist in diesem Falle bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen über die Kosten des Verfahrens nach § 138 Abs. 1 i.V.m. § 138 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.1992 - III R 64/88

    Beruhen von Steuernachforderungen gegen die Gesellschafter der KG auf

    Entspricht aber das FA dem Antrag des Steuerpflichtigen in einem Änderungsbescheid nur teilweise und erklären in einem solchen Fall die Beteiligten übereinstimmend die Hauptsache für erledigt, so ist über die Kosten nach § 138 Abs. 1 FGO zu entscheiden (BFH-Beschluß vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54).
  • BFH, 12.06.1990 - III R 90/85

    Entscheidung über die Kosten eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens

    So entspricht es auch billigem Ermessen (§ 138 Abs. 1 FGO), wenn es insgesamt bei der Kostenaufteilung entsprechend dem Obsiegen der Klägerin verbleibt (vgl. im übrigen zu einem Fall des teilweisen Obsiegens auch den Beschluß des BFH vom 13. August 1986 V R 112/80, BFH/NV 1987, 54).
  • FG Hessen, 12.12.2007 - 6 V 1228/07

    Kostenentscheidung bei Erledigungserklärung ohne (Teil-) Abhilfe

  • BFH, 24.05.1989 - V S 2/88

    Kostenfestsetzung bei einvernehmlicher Erledigungserklärung der Hauptsache

  • BFH, 07.04.1988 - IV R 203/85

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens bei Erledigung des Streitfalls durch

  • BFH, 05.05.1989 - X R 10/84

    Kostentragung bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen

  • BFH, 18.10.1990 - IV R 126/89
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Rechtsprechung
   BFH, 12.02.1981 - V R 112/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,26559
BFH, 12.02.1981 - V R 112/80 (https://dejure.org/1981,26559)
BFH, Entscheidung vom 12.02.1981 - V R 112/80 (https://dejure.org/1981,26559)
BFH, Entscheidung vom 12. Februar 1981 - V R 112/80 (https://dejure.org/1981,26559)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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