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   BFH, 23.02.1995 - V R 113/93   

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https://dejure.org/1995,5612
BFH, 23.02.1995 - V R 113/93 (https://dejure.org/1995,5612)
BFH, Entscheidung vom 23.02.1995 - V R 113/93 (https://dejure.org/1995,5612)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - V R 113/93 (https://dejure.org/1995,5612)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Der Vorsteuerabzug durch den Grund stückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt; vielmehr soll der Verzicht auf die Steuerbefreiung dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1994 V R 80/92, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, und vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.).

    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, daß dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen -- infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden -- Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteile in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).

  • BFH, 24.02.1994 - V R 80/92

    Vorsteuerabzug bei steuerpflichtigem Grundstückserwerb auch dann nicht

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Der Vorsteuerabzug durch den Grund stückserwerber ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Grundstücksveräußerer eine Grundstückslieferung als steuerpflichtig behandelt; vielmehr soll der Verzicht auf die Steuerbefreiung dem Erwerber den Vorsteuerabzug regelmäßig gerade ermöglichen (vgl. Senatsurteile vom 24. Februar 1994 V R 80/92, BFHE 173, 468, BStBl II 1994, 487, und vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866 unter 4.).
  • BFH, 23.09.1993 - V R 3/93

    Umsatzsteuer; Umsatzsteueroption als Gestaltungsmißbrauch

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Der Senat hat einen Mißbrauch beim Erwerber allerdings für den Fall bejaht, daß dieser den vereinbarten Kaufpreis (einschließlich Umsatzsteuer) dem Verkäufer gar nicht auszahlt, sondern mit eigenen -- infolge der wirtschaftlichen Situation des Veräußerers notleidenden -- Gegenforderungen verrechnet (vgl. Urteile in BFHE 165, 1 [BFH 06.06.1991 - V R 70/89], BStBl II 1991, 866; vom 23. September 1993 V R 3/93, BFH/NV 1994, 745).
  • BFH, 06.03.1991 - II B 65/89

    Öffentliches Interesse an einer Sicherheitsleistung aus wirtschaftlichen Gründen

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Einer weiteren Sachverhaltsaufklärung bedurfte es nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 6. März 1991 II B 65/89, BFH/NV 1992, 199).
  • BFH, 29.04.1993 - V R 93/89

    Grunderwerbsteuerbarkeit der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Wie das FG zutreffend bemerkt hat, hat der erkennende Senat in der Neuregelung des § 51 UStDV 1993 eine gewisse Bestätigung für seine Rechtsprechung gesehen, daß der Vorsteuerabzug für den Grunderwerb vom illiquiden Veräußerer nicht generell nach § 42 AO 1977 ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. März 1993 V R 54/92, BFHE 171, 7 [BFH 16.03.1993 - V R 54/92], BStBl II 1993, 736, und vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).
  • BFH, 16.03.1993 - V R 54/92

    Bei einer Grundstücksversteigerung gegen Barzahlung ist der Verzicht des

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Wie das FG zutreffend bemerkt hat, hat der erkennende Senat in der Neuregelung des § 51 UStDV 1993 eine gewisse Bestätigung für seine Rechtsprechung gesehen, daß der Vorsteuerabzug für den Grunderwerb vom illiquiden Veräußerer nicht generell nach § 42 AO 1977 ausgeschlossen ist (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 16. März 1993 V R 54/92, BFHE 171, 7 [BFH 16.03.1993 - V R 54/92], BStBl II 1993, 736, und vom 29. April 1993 V R 93/89, BFH/NV 1994, 510).
  • BFH, 27.06.1991 - V R 106/86

    Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG in einem Folgejahr, wenn

    Auszug aus BFH, 23.02.1995 - V R 113/93
    Dies geschieht auf Kosten des Fiskus, der von einer Erhebung der entsprechenden Umsatzsteuer bei dem überschuldeten Leistenden infolge der Verrechnung des Kaufpreisanspruchs seitens des Erwerbers praktisch ausgeschlossen ist (vgl. hierzu auch Reiß, Umsatzsteuer-Rundschau -- UR -- 1992, 42; Tipke/Kruse, Abgabenordnung- Finanzgerichtsordnung, 15. Aufl., § 42 AO 1977 Tz. 36; Weiß, UR 1991, 317; Wagner, Die Rechtsprechung zum Gestaltungsmißbrauch im Umsatzsteuerrecht, in: Steuerrecht, Verfassungsrecht, Finanzpolitik, Festschrift für Franz Klein, Köln 1994, S. 977 ff.).
  • BFH, 28.11.2002 - VII R 41/01

    Haftung des Konkursverwalters bei Umsatzsteuer-Option

    Die Rechtfertigung zum Vorsteuerabzug auf der Erwerberseite ist indes immer dann gegeben, wenn der Erwerber des Grundstücks den Kaufpreis in voller Höhe bezahlt (BFH-Urteil vom 23. Februar 1995 V R 113/93, BFH/NV 1995, 1029, m.w.N.).

    Der Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977, weil der leistende Unternehmer illiquide ist und deshalb die durch seinen Verzicht entstehende Umsatzsteuer schuldig bleibt (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1029).

  • BFH, 16.12.2003 - VII R 77/00

    Haftung eines Liquidators bei Umsatzsteueroption

    Die Rechtfertigung zum Vorsteuerabzug auf der Erwerberseite ist indes immer dann gegeben, wenn der Erwerber des Grundstücks den Kaufpreis in voller Höhe bezahlt (BFH-Urteil vom 23. Februar 1995 V R 113/93, BFH/NV 1995, 1029, m.w.N.).

    Der Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977, weil der leistende Unternehmer illiquide ist und deshalb die durch seinen Verzicht entstehende Umsatzsteuer schuldig bleibt (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1029).

  • BFH, 16.12.2003 - VII R 42/01

    USt-Option - Konkursverwalter

    Die Rechtfertigung zum Vorsteuerabzug auf der Erwerberseite ist indes immer dann gegeben, wenn der Erwerber des Grundstücks den Kaufpreis in voller Höhe bezahlt (BFH-Urteil vom 23. Februar 1995 V R 113/93, BFH/NV 1995, 1029, m.w.N.).

    Der Verzicht auf die Steuerbefreiung einer Grundstückslieferung ist nach gefestigter Rechtsprechung des BFH nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich i.S. des § 42 AO 1977, weil der leistende Unternehmer illiquide ist und deshalb die durch seinen Verzicht entstehende Umsatzsteuer schuldig bleibt (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 1029).

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