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   BFH, 17.07.1980 - V R 124/75   

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https://dejure.org/1980,201
BFH, 17.07.1980 - V R 124/75 (https://dejure.org/1980,201)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1980 - V R 124/75 (https://dejure.org/1980,201)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1980 - V R 124/75 (https://dejure.org/1980,201)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1951) § 1 Nr. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers

Papierfundstellen

  • BFHE 131, 120
  • NJW 1980, 2728 (Ls.)
  • ZIP 1980, 791
  • BStBl II 1980, 673
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den

    Auszug aus BFH, 17.07.1980 - V R 124/75
    Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut mit dem Ziel seiner Befriedigung im eigenen Namen an Dritte veräußert (Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75 , BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, Umsatzsteuer-Rundschau 1979 S. 7 -UStR 1979, 7-).

    Es liegt allein in der Entscheidungsbefugnis des Sicherungsnehmers, nach Eintritt der Verwertungsreife das Sicherungsgut in diesem Sinne an sich zu ziehen (vgl. BFHE 126, 84, Abschn. 2 c der Gründe mit Anm. Weiß, UStR 1979, 7, sowie Weiß, UStR 1980, 76).

  • BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78

    Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von

    Auszug aus BFH, 17.07.1980 - V R 124/75
    Es entsteht mit dem Eintritt der Verwertungsreife (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1979 VIII ZR 298/78 , Wertpapier-Mitteilungen 1979 S. 1326).
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 55/13

    Ersatzfähigkeit der Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung nach Totalschaden eines

    Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 17. Juli 1980 (NJW 1980, 2728 - juris Rdnr. 13 ff.) kommt es zu einem umsatzsteuerpflichtigen Lieferungsvorgang im Rahmen eines Sicherungsübereignungsgeschäftes nur und erst dann, wenn der Gläubiger das Sicherungsgut nach Eintritt der Verwertungsreife an Dritte veräußert.
  • BFH, 09.03.1995 - V R 102/89

    1. Auswechslung des Sicherungsgebers vor der Verwertung des Sicherungsguts - 2.

    Dementsprechend lasse sich im vorliegenden Fall das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 1980 V R 124/75 (BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673) nicht anwenden, das von zivilrechtlicher Wirksamkeit der zugrundeliegenden Sicherungsübereignung ausgegangen sei.

    Eine Verwertung sicherungshalber übereigneter Sachen durch Veräußerung an Dritte sei auch dann als Lieferung des Sicherungsnehmers anzusehen, wenn sie im Namen des Sicherungsgebers geschehe (Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).

    Der Klageabweisung durch das FG liegt dessen Überlegung zugrunde, die Ausführung der zwischen der KG und der Klägerin unter Zustimmung von A geschlossenen Kaufverträge vom 11. März 1987 stelle eine Verwertung von Sicherungsgut durch A dar, so daß die ständige BFH-Rechtsprechung zum sog. Doppelumsatz anwendbar sei (Lieferung des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer und Lieferung des Sicherungsnehmers an einen Dritten - vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. m. w. N. -).

    Alle diese Fälle sind - was das Zustandekommen eines Doppelumsatzes und den Zeitpunkt der Umsatzausführung anbelangt - umsatzsteuerrechtlich einheitlich zu behandeln (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. m. w. N.).

    Der zeitliche Aufschub des Umsatzes des Sicherungsgebers an den Sicherungsnehmer bis zur Verwertung des Sicherungsgutes (Umsatz des Sicherungsnehmers an den Dritten) beruht auf der Beurteilung der Sicherungsübereignung im Umsatzsteuerrecht (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, und in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1.).

    Mit der Verwertungsreife (vgl. BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. a) bzw. mit dem Beginn der Verwertung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, unter 1.) wird die Sicherungsübereignung ohne weiteres Zutun des Sicherungsgebers zur Lieferung.

    Denn die Formulierung des FG hält sich sehr eng an Worte im BFH-Urteil in BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter 1. b letzter Satz, und diese enthalten keine Feststellung, sondern sind Teil der Darlegung der Rechtsfolge.

  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Verwertet der Sicherungsnehmer --oder für dessen Rechnung der Sicherungsgeber-- schließlich in Ausübung seines Veräußerungsrechts das Sicherungsgut, vollendet sich der mit der Sicherungsübereignung eingeleitete Liefervorgang (Senatsurteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
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