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   BFH, 13.03.1987 - V R 129/75   

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https://dejure.org/1987,1567
BFH, 13.03.1987 - V R 129/75 (https://dejure.org/1987,1567)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1987 - V R 129/75 (https://dejure.org/1987,1567)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1987 - V R 129/75 (https://dejure.org/1987,1567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 536

  • Wolters Kluwer

    Vermietung eines Grundstücks - Steuerfreie Vermietung - Grundstück in unbebautem Zustand - Entschädigung - Abbruch von Gebäuden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 149, 284
  • NJW 1987, 2400 (Ls.)
  • BB 1987, 1239
  • BStBl II 1987, 465
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.11.1986 - V R 109/78

    1. Das von sog. Schwarzfahrern eingezogene "erhöhte Fahrgeld/Beförderungsentgelt"

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    Denn ein besonderer Rechtsgrund für diese Zahlung (hier - wie von den Klägern geltend gemacht - Schadensersatz), dem sie anstelle der Vermietungsleistung zugeordnet werden müßte, liegt hier nicht vor (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 25. November 1986 V R 109/78, BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228).

    Ein anderer Rechtsgrund für die Zahlung dieser Beträge an die Kläger - sei es ein besonderes Leistungsverhältnis zwischen den Klägern und der DB oder eine Schadensersatzverpflichtung (vgl. dazu Urteil in BFHE 148, 351, BStBl II 1987, 228) besteht nicht.

  • BFH, 10.02.1972 - V R 119/68

    Entschädigungen für Folgewirkungen nach § 96 BBauG sind kein Schadensersatz,

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    Übereinstimmend mit der seinerzeitigen BFH-Rechtsprechung nahm das FG eine steuerbare, weil willentlich erbrachte Duldungsleistung in Wechselbeziehung gegen die Entschädigungszahlung als Entgelt an und schloß die Beurteilung der Zahlung als (nicht steuerbaren) Schadensersatz mit der Begründung aus, den Klägern sei nicht gegen ihren Willen Schaden zugefügt worden (BFH, Urteile vom 10. Februar 1972 V R 119/68, BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403, und vom 27. Februar 1969 V 144/65, BFHE 95, 308, BStBl II 1969, 387).

    Im übrigen hätte es sich auch bei Enteignung des Grundstücks durch die DB gegen Entschädigung um einen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG 1967 steuerbaren Leistungsaustausch gehandelt (vgl. auch Urteil in BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403).

  • BFH, 27.02.1969 - V 144/65

    Räumungsentschädigung - Mietverhältnis - Vorzeitige Auflösung - Entgelt -

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    Übereinstimmend mit der seinerzeitigen BFH-Rechtsprechung nahm das FG eine steuerbare, weil willentlich erbrachte Duldungsleistung in Wechselbeziehung gegen die Entschädigungszahlung als Entgelt an und schloß die Beurteilung der Zahlung als (nicht steuerbaren) Schadensersatz mit der Begründung aus, den Klägern sei nicht gegen ihren Willen Schaden zugefügt worden (BFH, Urteile vom 10. Februar 1972 V R 119/68, BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403, und vom 27. Februar 1969 V 144/65, BFHE 95, 308, BStBl II 1969, 387).
  • BFH, 22.08.1984 - I R 198/80

    Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    Rechtsgrund für die Zahlung der Entschädigung war nicht eine - von der Grundstücksvermietung unabhängige - Lieferung der Gebäudeteile an die DB; denn Gegenstand der Vereinbarung zwischen den Klägern und der DB waren nicht die Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag dieser Gebäudeteile (vgl. zum entsprechenden Ausgangspunkt für die ertragsteuerrechtliche Beurteilung von Zahlungen für den Gebäudeabbruch bei Verpflichtung, ein Grundstück in geräumten Zustand zu verkaufen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126, Abschn. II.3.).
  • BGH, 14.07.1960 - VIII ZR 156/59

    Erstattung von verlorenen Baukostenzuschüssen des Mieters in der

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    Selbst bei einem sog. "verlorenen" Baukostenzuschuß handelt es sich regelmäßig um einen Teil der Gegenleistung für die Vermietung, und zwar unbeschadet der Einordnung als verdeckte Erhöhung des vereinbarten Mietzinses oder als Sonderleistung für einen langfristigen Mietvertrag (vgl. insoweit Bundesgerichtshof - BGH -, Urteil vom 14. Juli 1960 VIII ZR 156/59, Betriebs-Berater - BB - 1960, 1044).
  • BFH, 24.02.1972 - V R 2/68

    Übertragung eines dinglichen Rechts - Entschädigung - Enteignungsverfahrens -

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    Das FG sah ferner die Berufung der Kläger darauf, sie hätten dem Abbruch nur im Hinblick auf ein drohendes Enteignungsverfahren zugestimmt, zutreffend als nicht entscheidend an, weil die Umstände, die einen Leistungswillen auslösen, für die Frage der Steuerbarkeit der Leistung grundsätzlich unerheblich sind (s. auch BFH, Urteil vom 24. Februar 1972 V R 2/68, BFHE 105, 186, BStBl II 1972, 509).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 13.03.1987 - V R 129/75
    An dieser Beurteilung ändert auch die neuere Rechtsprechung des Senats zum Leistungsaustausch seit dem Urteil vom 17. Mai 1981 V R 47/76 (BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495) nichts.
  • BSG, 02.10.2008 - B 9 SB 7/07 R

    Ersatz der Umsatzsteuer für Befundbericht

    Zur Annahme eines Leistungsaustausches ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl etwa BFHE 133, 133, 135; BFHE 149, 284, 287; BFH 184, 137, 139; BFHE 205, 535, 537; BFHE 215, 321, 327) auf der Seite des leistenden Unternehmers ein zweckgerichtetes, gewolltes Handeln erforderlich, das auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch gegen die erbrachte Leistung abzielt oder geeignet ist, eine Vergütung für die erbrachte Leistung auszulösen.
  • BFH, 28.05.1998 - V R 19/96

    Steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen

    Schließlich setze das Merkmal der Nebensächlichkeit nicht voraus, daß das Entgelt für die Nebenleistung völlig hinter das für die Hauptleistung zurücktrete (BFH-Urteil vom 13. März 1987 V R 129/75, BFHE 149, 284, BStBl II 1987, 465), obgleich im Streitfall solche Umstände sogar vorlägen.
  • FG Münster, 28.09.2017 - 5 K 1117/16

    Umsatzsteuer - Frage der Einordnung einer Zahlung als Schadensersatz oder

    Der Annahme einer steuerbaren Leistung steht in derartigen Fällen nicht entgegen, dass die Einwilligung "notgedrungen", etwa im Hinblick auf eine sonst drohende Enteignung, erfolgt, weil die den Leistungswillen auslösenden Umstände für die Frage der Steuerbarkeit einer Leistung ohne Bedeutung sind (BFH-Urteil vom 13.3.1987 V R 129/75, BStBl II 1987, 465; Meyer in Offerhaus/Söhn/Lange, § 1 UStG, Rn. 140).
  • BFH, 26.08.1993 - V R 20/91

    Unternehmereigenschaft eines Berufskartenspielers

    Die Umstände, die einen Leistungswillen auslösen, sind für die Steuerbarkeit der Leistung grundsätzlich unbeachtlich (Senatsentscheidungen in BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653, und vom 13. März 1987 V R 129/75, BFHE 149, 284, BStBl II 1987, 465).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Die Umstände, die einen Leistungswillen auslösen, sind für die Steuerbarkeit der Leistung grundsätzlich unerheblich (BFH-Urteil vom 12. März 1987 V R 129/75, BFHE 149, 284, BStBl II 1987, 465).
  • BFH, 26.04.1995 - XI R 75/94

    Sonstige Leistungen können weder unmittelbar noch entsprechend nach § 4 Nr. 28

    Ein nichtsteuerbarer Schadensersatz ist nicht gegeben, da der Entschädigung ein Leistungsaustausch (Leistung gegen Zahlung) zugrunde liegt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1987 V B 91/86, BFH/NV 1987, 405; BFH-Urteile vom 13. März 1987 V R 129/75, BFHE 149, 284, BStBl II 1987, 465, und vom 1. Februar 1990 V R 102/85, BFH/NV 1990, 464, jeweils m. w. N.).
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