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   BFH, 29.10.1987 - V R 130/85   

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https://dejure.org/1987,6465
BFH, 29.10.1987 - V R 130/85 (https://dejure.org/1987,6465)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1987 - V R 130/85 (https://dejure.org/1987,6465)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - V R 130/85 (https://dejure.org/1987,6465)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Der Senat hat durch Urteil vom 4. Juni 1987 V R 9/79 (BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653) entschieden, daß eine selbständig tätige Prostituierte steuerbare und steuerpflichtige Leistungen erbringt.
  • BFH, 17.07.1980 - V R 5/72

    Die Führung der Geschäfte und die Vertretung einer KG durch eine GmbH ist keine

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Vielmehr ist, wie sich aus der Klarstellung in § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1967/1973 entnehmen läßt, jede nachhaltige auf Einnahmeerzielung und damit auf eine gewisse Dauer berechnete Tätigkeit ausreichend (BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 5/72, BFHE 131, 114, BStBl II 1980, 622 unter 2.).
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Der Senat geht davon aus, daß die Klägerin ihr bisheriges Klagebegehren in der Revision nicht um eine Feststellungsklage erweitert hat, was unzulässig wäre (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. April 1974 IV 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522, unter 2.; Gräber, Finanzgerichtsordnung, § 123 Anm. 2).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvL 13/81

    Verfassungsmäßigkeit der Anforderungen an die Bauvorlagenberechtigung für

    Auszug aus BFH, 29.10.1987 - V R 130/85
    Die Unternehmereigenschaft hängt danach weder von einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des Ertragsteuerrechts, insbesondere nicht von einer Beteiligung am "allgemeinen" wirtschaftlichen Verkehr ab (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1984 vom 22. Dezember 1983, BGBl I 1983, 1583; vorher § 1 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung) noch von einer als Beruf geschützten Betätigung (zu den Anforderungen: Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 28. November 1984 1 BvL 13/81, BVerfGE 68, 272, 281, m.w.N.; zur Beurteilung der Prostitution als Beruf vgl. Scholz in Maunz/Dürig/Herzog, Grundgesetz, Kommentar, 6. Aufl., Art. 12 Anm. 25).
  • BFH, 23.02.2000 - X R 142/95

    Telefonsex als Gewerbebetrieb

    Hiermit stimmt überein, dass nach der Rechtsprechung des BFH die "körperliche Hingabe gegen Entgelt" einer Prostituierten eine Leistung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes 1967/1973 (UStG 1967/1973) darstellt, weil diese mit ihrer Tätigkeit einen wirtschaftlichen Erfolg durch Erzielung von Einnahmen bezweckt; hierbei ist ohne umsatzsteuerrechtliche Bedeutung, dass die Leistung und das ihr zugrunde liegende Rechtsgeschäft sittenwidrig (§§ 138, 817 BGB) sind (BFH-Urteile vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653; vom 29. Oktober 1987 V R 130/85, BFH/NV 1988, 128).
  • FG Hessen, 09.03.2010 - 4 K 3/07

    Schätzung der steuerpflichtigen Einkünfte und Umsätze aus Prostitution durch das

    Ebenso unterliegen die Leistungen der Klägerin der Umsatzsteuerpflicht (BFH - Urteil vom 29. Oktober 1987 V R 130/85, BFH/NV 1988, 128).
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