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   BFH, 17.03.1994 - V R 136/92   

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https://dejure.org/1994,7651
BFH, 17.03.1994 - V R 136/92 (https://dejure.org/1994,7651)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1994 - V R 136/92 (https://dejure.org/1994,7651)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1994 - V R 136/92 (https://dejure.org/1994,7651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Einspruchsfrist gegen den Umsatzsteuerbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Fristversäumnis durch den Steuerberater

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.08.1968 - VI R 95/66

    Bevollmächtigter - Rechtsmittelfrist - Sorgfaltspflicht - Ordnungsgemäße

    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - V R 136/92
    Will der Bevollmächtigte eines Steuerpflichtigen die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpfen, verletzt er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Art und den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Steuerbescheids nicht überprüft und demzufolge das Ende der Rechtsbehelfsfrist nicht nach völlig einwandfreien Unterlagen berechnet (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Juni 1963 I 416/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1964, 26; vom 2. August 1968 VI R 95/66, BFHE 93, 259, BStBl II 1968, 787; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuer sachen, Tz. 1903).
  • BFH, 26.06.1963 - I 416/62
    Auszug aus BFH, 17.03.1994 - V R 136/92
    Will der Bevollmächtigte eines Steuerpflichtigen die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpfen, verletzt er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Art und den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Steuerbescheids nicht überprüft und demzufolge das Ende der Rechtsbehelfsfrist nicht nach völlig einwandfreien Unterlagen berechnet (Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. Juni 1963 I 416/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -- HFR -- 1964, 26; vom 2. August 1968 VI R 95/66, BFHE 93, 259, BStBl II 1968, 787; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuer sachen, Tz. 1903).
  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 3243/06

    Anforderungen an das Wirksamwerden und die Bekanntgabe eines Steuerbescheides;

    Zu den Sorgfaltspflichten eines Bevollmächtigten gehört, insbesondere wenn die Rechtsbehelfsfrist (zulässigerweise) bis zum Ende ausgenutzt werden soll, die Überprüfung der Art und des Zeitpunkts der Bekanntgabe (vgl. BFH-Urteil vom 17.3.1994 V R 136/92, BFH/NV 1995, 465).
  • BFH, 09.08.2000 - I R 33/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Dies hätte unter den gegebenen Umständen jedoch allein daran gelegen, dass der steuerliche Berater von sich aus und ohne weitere, andernfalls gebotene Rückfragen bei der Klägerin (vgl. dazu BFH-Urteil vom 17. März 1994 V R 136/92, BFH/NV 1995, 465) auf die Bekanntgabebesonderheiten aufmerksam geworden wäre.
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Auch wenn der Bevollmächtigte eines Steuerpflichtigen die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpfen, verletzt er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Art und den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Steuerbescheids nicht überprüft und demzufolge das Ende der Rechtsbehelfsfrist nicht nach völlig einwandfreien Unterlagen berechnet (BFH, Urteil vom 17. März 1994 - V R 136/92 -, BFH/NV 1995, 465).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

    Auch wenn der Bevollmächtigte eines Steuerpflichtigen die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpfen, verletzt er die ihm obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Art und den Zeitpunkt der Bekanntmachung des Steuerbescheids nicht überprüft und demzufolge das Ende der Rechtsbehelfsfrist nicht nach völlig einwandfreien Unterlagen berechnet (BFH, Urteil vom 17. März 1994 - V R 136/92 -, BFH/NV 1995, 465 ).
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 1 K 2278/95
    unterstellen, das Finanzamt habe die Einspruchsentscheidung in einem einfachen Brief zur Post aufgegeben (vgl. BFH/NV 1995 S. 465).
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