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   BFH, 19.11.1970 - V R 14/67   

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https://dejure.org/1970,1383
BFH, 19.11.1970 - V R 14/67 (https://dejure.org/1970,1383)
BFH, Entscheidung vom 19.11.1970 - V R 14/67 (https://dejure.org/1970,1383)
BFH, Entscheidung vom 19. November 1970 - V R 14/67 (https://dejure.org/1970,1383)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistungen Dritter - Annahme zur Weiterleitung - Vereinnahmte Entgelte - Leistungsaustausch - Erbe eines Unternehmers - Gesamtrechtsnachfolger - Rechtsstellung als Steuerschuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 481
  • DB 1971, 1287
  • BStBl II 1971, 121
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.01.2007 - 6 K 1423/05

    Hat der Erblasser beim Kauf eines Gegenstandes einen Vorsteuerabzug geltend

    Zwischen den Beteiligten ist nicht im Streit, dass die Erbengemeinschaft als Rechtsnachfolgerin des Erblassers für die durch den Erblasser bis zu seinem Tod getätigten Umsätze (Lieferungen und Leistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sowie Eigenverbrauch gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG in der im Streitjahr geltenden Fassung) die Umsatzsteuer gem. § 45 Abs. 1 Satz 1 AO schuldet (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1970 - V R 14/67, BStBl. II 1971, 121).

    Aus § 45 AO folgt insoweit aber nicht, dass die Unternehmereigenschaft des Erblassers mit dem Erbfall auf die Erbengemeinschaft übergeht, da diese eine eigene nachhaltige Tätigkeit erfordert (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1992 - V R 8/89, BStBl. II 1993, 379 und vom 19. November 1970 - V R 14/67, a.a.O.).

    Auch wenn der Erbe nicht allein auf Grund der Erbfolge Unternehmer wird, gehen doch die Rechte und Pflichten aus den bestehenden umsatzsteuerlichen Rechtsverhältnissen auf den Erben über (Lippross, Umsatzsteuer, 20. Aufl. 2000, Abschn. 2.2.4.1.c; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. November 1970 - V R 14/67, a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 11.04.2002 - 4 U 85/01

    Zwangsversteigerung eines Betriebsgrundstücks mit Zubehör: Erstreckung der

    Sie ist jedoch als Gesamtrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes in die Rechtsstellung des Erblassers als Steuerschuldner eingetreten (vgl. BFHE 100, 481).
  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 1188/96

    Einstufung von Deponiegebühren von Bankkunden; Vorliegen von durchlaufenden

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  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 2075/96
    In Einklang mit diesen Entscheidungen steht das BFH-Urteil vom 19.11.1970 - V R 14/67 , BStBl. II 1971, 121 -, wo ausgeführt wird, daß von dem Unternehmer eingenommene Beträge für Leistungen, die nicht er, sondern ein Dritter erbracht hat, nicht zum Entgelt gehören, weil insoweit ein Leistungsaustausch zwischen ihm und dem Zahlenden nicht vorliege.
  • FG München, 15.04.1999 - 14 K 5297/97

    Adressat des Vorsteuerberichtigungsanspruchs bei umsatzsteuerfreier

    In diesem Fall fehlt es an einer Änderung der Verhältnisse i. S. des § 15 a Abs. 1 Satz 1 UStG , da der Kläger Gesamtrechtsnachfolger der GbR wurde und damit ohne Leistungsaustausch zwischen beiden in deren gesamte Rechtsstellung eintrat (Abschn. 215 Abs. 2 Satz 4-6 der Umsatzsteuer-Richtlinien 1996; ferner BFH-Urteile vom 19. November 1970 V R 14/67, BStBl II 1971, 121 und vom 18. September 1980 V R 175/74, BStBl II 1981, 293).
  • FG Sachsen-Anhalt, 20.08.2014 - 2 K 867/13

    Zeugnisverweigerungsrecht zur Wahrung des Bankengeheimnisses- Zwischenurteil

    Das Zwischenurteil bedarf einer Kostenentscheidung (vgl. BFH-Beschluss vom 14.07.1971, I R 9/71, BStBl II 1971, 121).
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