Rechtsprechung
   BFH, 21.02.1980 - V R 146/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,162
BFH, 21.02.1980 - V R 146/73 (https://dejure.org/1980,162)
BFH, Entscheidung vom 21.02.1980 - V R 146/73 (https://dejure.org/1980,162)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 1980 - V R 146/73 (https://dejure.org/1980,162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 14 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 14 Abs. 3 UStG 1967 - Vorsteuerabzug

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis bezeichnete Leistung auszuführen; - Billigkeitsmaßnahmen bei einer Beseitigung des durch die Rechnungsausstellung eingetretenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UStG (1967) § 14 Abs. 3

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 129, 569
  • DB 1980, 1378
  • BStBl II 1980, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.05.1958 - VI ZR 139/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 21.02.1980 - V R 146/73
    Das Gericht hat jedoch in diesem Fall - jedenfalls bei Beurteilung fachmedizinischer Fragen - darzulegen, wieso es die notwendigen Fachkenntnisse auf diesem Gebiet besitzt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. Mai 1958 VI ZR 139/57, Versicherungsrecht 1958 S. 545 - VersR 1958, 545 - vgl. ferner Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 1969 VIII ZR 52/68, Monatsschrift für Deutsches Recht 1970 S. 321 - MDR 1980, 321 -).
  • BGH, 14.04.1954 - VI ZR 41/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 21.02.1980 - V R 146/73
    Dies ist geboten, weil dem Richter in der Regel diese Fachkunde fehlen dürfte, so daß eine sachgerechte Beurteilung des Tatsachenstoffes und des erforderlichen Umfangs der Beweiserhebung im allgemeinen nicht ohne einen Sachverständigen möglich sein wird (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. April 1954 VI ZR 41/53 in Lindenmaier/Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, Zivilprozeßordnung, § 285 [E] Nr. 6).
  • BFH, 05.02.1969 - II R 29/66

    Meistgebot - Meistbietender - Im Namen des Auftraggebers - Besteuerungstatbestand

    Auszug aus BFH, 21.02.1980 - V R 146/73
    Eine sachliche Härte i. S. des § 131 der Reichsabgabenordnung - AO a. F. - (= §§ 163, 227 der Abgabenordnung 1977 - AO 1977 -) ist gegeben, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Tatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist (vgl. Urteile vom 5. Februar 1969 II R 29/66, BFHE 95, 287, BStBl II 1969, 400; vom 25. März 1969 II R 123/68, BFHE 96, 283, BStBl II 1969, 602; vom 9. Februar 1972 II R 99/70, BFHE 105, 172, BStBl II 1972, 503; vom 25. Juli 1972 VIII R 59/68, BFHE 106, 486, BStBl II 1972, 918, und vom 15. Februar 1973 V R 152/69, BFHE 108, 571, BStBl II 1973, 466).
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

    Zwar wird die Befugnis der Finanzbehörden, den Leistenden nach § 14 Abs. 3 UStG zur Umsatzsteuer heranzuziehen, neuerdings für den - auch hier in Betracht kommenden - Fall in Zweifel gezogen, daß dieser die Rechnung nicht freiwillig, sondern gezwungenermaßen aufgrund einer entsprechenden Verurteilung erteilt hat (Weiß aaO S. 1435 in Fußn. 15 unter Hinweis auf das allerdings in anderem Zusammenhang ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs BFHE 129, 569 = BStBl II 1980, 283).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Dies kann jedoch genauso dahin stehen wie die Frage, ob bei zweifelhafter Steuerrechtslage eine Verpflichtung zur Rechnungserteilung trotz der bei § 14 Abs. 2 UStG gesetzlich uneingeschränkt vorgesehenen und für die Fälle des § 14 Abs. 3 UStG inzwischen durch die Rechtsprechung erweiterten Möglichkeit zur Korrektur eines unrichtigen Steuerausweises bzw. der hiermit verbundenen Folgen (vgl. EuGHE 89, 4227, 4247; EuGH UR 2000, 470 ff; BGH, Urt. v. 23. November 1995, IX ZR 225/94, NJW 1996, 842, 843 f; BFHE 129, 569, 575 ff; vgl. auch Radeisen in Vogel/Reinisch/Hoffmann, UStG, 2001, § 14 Rdn. 337; Bohnert/Kostrzewa, DB 2001, 667 ff) nach wie vor in aller Regel als unzumutbar anzusehen ist (kritisch insoweit Weiss, UR 1889, 105 ff; Klein, BB 1996, 135, 138 f).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-454/98

    Schmeink & Cofreth und Strobel

    Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 1980 (BStBl II 1980 S. 283) sei eine Billigkeitsmaßnahme in den Fällen geboten, in denen der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt habe.
  • BFH, 30.01.2003 - V R 98/01

    Zu Unrecht ausgewiesene Steuer und fehlende Geschäftsfähigkeit

    Der Aussteller einer Rechnung schuldet die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG bis zur Berichtigung der Rechnung auch dann, wenn er bei Ausstellung der Rechnung nicht geschäftsfähig war (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).

    Mit der Revision rügt der Kläger Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).

    Hiervon ging im Ergebnis auch der BFH in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 aus.

    Im Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 war noch nicht berücksichtigt, dass diese Möglichkeit auch bei Ausstellung einer Rechnung mit zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer besteht; denn bei richtlinienkonformer Auslegung des § 14 Abs. 3 UStG kann auch die nach § 14 Abs. 3 UStG zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berichtigt werden, wenn der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger rückgängig gemacht worden ist (BFH-Urteile vom 11. April 2002 V R 26/01, BFHE 198, 238, BFH/NV 2002, 1006; vom 22. März 2001 V R 11/98, BFHE 194, 528, BFH/NV 2001, 1088 im Anschluss an die Entscheidung des EuGH in UVR 2000, 424, UR 2000, 470).

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Diese Vorschrift soll der Möglichkeit entgegenwirken, daß eine von einem Nichtunternehmer ausgestellte Rechnung vom Rechnungsempfänger - mißbräuchlich - verwendet wird, um einen Vorsteuerabzug zu erreichen (BFHE 129, 569, 572; BFH BStBl. 1980, 287, 288; BFH BStBl. 1981, 547, 549 m.w.N.); in ihrer Ausgestaltung geht sie allerdings insoweit darüber hinaus, als sie nicht selbst auf subjektive Elemente oder gar Vorwerfbarkeit abstellt (vgl. BFHE 155, 193, 195; BFHE 171, 125, 127 f; BFH BStBl. II 1987, 652; NV 1993, 443 f); auch setzt die Vorschrift nicht voraus, daß dem Steuerfiskus tatsächlich ein Schaden entstanden ist (BFH BStBl. 1982, 229, 230).

    Deshalb ist eine auf Nichterhebung der Steuern gerichtete Billigkeitsmaßnahme geboten, wenn der Aussteller den Gefährdungstatbestand rechtzeitig und vollständig beseitigt (BFHE 129, 569, 575 f).

    Der Bundesfinanzhof hat bisher die Frage offengelassen, ob Billigkeitsmaßnahmen auch dann noch möglich sind, wenn der Rechnungsempfänger die ihm ausgestellte Rechnung mißbräuchlich zur Erlangung von Vorsteuerbeträgen verwendet hat, aber die dem Fiskus entstandenen Schäden durch Zurückholen der Vorsteuerbeträge beseitigt werden könnten (BFHE 129, 569, 576).

  • BFH, 21.05.1987 - V R 129/78

    Der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG setzt nicht voraus, daß der

    a) Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - des Umsatzsteuergesetzes 1967 (UStG 1967) sind erfüllt, wenn ein Abrechnungspapier mit gesondertem Steuerausweis erstellt worden ist, das, nachdem es als Rechnung in den Verkehr gebracht (begeben) ist, geeignet ist, im Rahmen des Vorsteuerabzugs beim Rechnungsempfänger wie eine Rechnung i. S. des § 14 Abs. 1 UStG 1967 verwendet zu werden (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1a der Urteilsgründe) und der Rechnungsaussteller die in der Rechnung beschriebene Leistung nicht ausführt.

    Kann der Rechnungsaussteller diesen Nachweis dagegen nicht führen, dann ist der insoweit entscheidende Teil des Tatbestands von § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967, Nichterbringung einer Lieferung oder sonstigen Leistungen, erfüllt (Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1b der Urteilsgründe).

    § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 ist danach mit der oben genannten Einschränkung stets anzuwenden, wenn die in der Rechnung bezeichnete Leistung tatsächlich nicht erbracht wird (vgl. zu den sog. Vorausrechnungen BFH-Urteil vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287; zur Frage sachlicher Unbilligkeit bei rechtzeitigen Maßnahmen des Rechnungsausstellers zur Beseitigung der Gefahrenlage siehe Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 4 der Urteilsgründe).

    Anhaltspunkte dafür, daß dem Prokuristen, der das Abrechnungspapier ausstellen ließ, die Bedeutung einer Rechnung im Rechtsverkehr nicht bekannt gewesen sei, oder daß er das Abrechnungspapier nicht als Rechnung i. S. des § 14 Abs. 3 UStG 1967 habe begeben wollen (vgl. Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, Abschn. 1a und c), sind nicht ersichtlich.

    Diese Argumentation der Revision verkennt zum einen, daß die Anwendung der Vorschrift nicht davon abhängt, daß ein Schaden entsteht; bereits die Begebung der Rechnung begründet die Steuerschuld (Urteile in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und in BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229).

  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 93/14

    Subventionsbetrug (Begriff der Subventionserheblichkeit: Anschaffungszeitpunkt

    Damit korrespondiert, dass der nicht nur über eine vereinnahmte Anzahlung, sondern mit einer nicht als Vorausrechnung erkennbaren Rechnung über eine noch nicht ausgeführte Leistung abrechnende Rechnungsersteller, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer gemäß § 14c Abs. 2 Satz 2 Var. 2 UStG jedenfalls ab dem Zeitpunkt schuldet, in dem feststeht, dass die Leistung nicht mehr ausgeführt wird (vgl. BFH, Urteile vom 21. Februar 1980 - V R 146/73, BFHE 129, 569; vom 20. März 1980 - V R 131/74, BFHE 130, 122; vom 29. Juni 1988 - V B 144/87, BFH/NV 1989, 134; vom 5. Februar 1998 - V R 65/97, BFHE 185, 302; und vom 7. April 2011 - V R 44/09, BFHE 234, 430; Stadie in Rau/Dürrwächter, UStG, 157. Lfg., § 14c Rn. 263 f. mwN).
  • BFH, 15.10.1998 - V R 38/97

    Rechnungsberichtigung bei unzulässigem Steuerausweis

    Dazu macht sie geltend: Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283) sei es i.S. von § 227 AO 1977 sachlich unbillig, eine nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldete Steuer zu erheben, wenn es dem Rechnungsaussteller gelinge, das von ihm ausgestellte Abrechnungspapier vor Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder in die Hand zu bekommen (und zu vernichten).

    cc) Die zuletzt angesprochenen Billigkeitsmaßnahmen (auf Nichterhebung der Steuer gerichtet) sind nach dem BFH-Urteil in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283 in Fällen geboten, in denen der Rechnungsaussteller den Gefährdungstatbestand rechtzeitig und vollständig beseitigt hat.

  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zu § 14 Abs. 3 Satz 2 - 2. Alternative - UStG bzw. § 14 Abs. 3 - 1. Alternative - UStG 1967 betreffe (soweit ersichtlich) lediglich Scheinrechnungen in Fällen, in denen ein zivilrechtliches Leistungsverhältnis nicht oder jedenfalls noch nicht bestanden habe (Urteile vom 21. Februar 1980 V R 146 /73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283; und vom 20. März 1980 V R 131/74, BFHE 130, 122, BStBl II 1980, 287).

    Bei fehlender Zurechnungsfähigkeit des Ausstellers greife § 14 Abs. 3 UStG 1967 nicht ein (BFH in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, 285).

    Im übrigen stützt die Klägerin die Beschwerde darauf, daß das FG vom Urteil des BFH in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, abweiche.

    Das FG-Urteil weicht auch nicht vom Urteil des BFH in BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 09.09.1993 - V R 45/91

    Die nach § 14 Abs. 3 UStG gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte

    Die nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG 1980 gegenüber dem Rechnungsaussteller festgesetzte Umsatzsteuer ist nicht allein deshalb gemäß § 227 AO 1977 zu erlassen, weil der Unternehmer, der die im Abrechnungspapier ausgewiesene Leistung anstelle des Ausstellers erbracht hat, die Umsatzsteuer anmeldet und abführt (Ergänzung zum Senatsurteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73 (BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, unter 4. der Gründe) eine Billigkeitsmaßnahme für geboten erachtet, wenn der Rechnungsaussteller die Gefährdung des Steueraufkommens durch eigene Maßnahmen rechtzeitig und vollständig beseitigt und es ihm gelingt, das von ihm ausgestellte Abrechnungspapier vor Verwendung durch den Rechnungsadressaten wieder in die Hand zu bekommen.

  • BFH, 05.02.1998 - V R 65/97

    Steuerausweis bei nicht ausgeführter Lieferung

  • BFH, 31.01.1985 - V B 80/84

    Ablehnung eines Antrags auf Prozeßkostenhilfe in einem Verfahren auf

  • FG München, 16.07.2015 - 14 K 277/12

    Vorsteuerabzug aus einer Rechnung für ein bezahltes aber nicht geliefertes

  • BFH, 20.03.1980 - V R 131/74

    Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei Erteilung von Rechnungen über noch

  • FG Hessen, 10.05.2017 - 1 K 21/17

    § 171 Abs. 1 HGB, § 166 AO, § 191 Abs. 1 AO

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90

    Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor,

  • FG Hessen, 11.05.1998 - 6 K 4534/91

    Unberechtigter Steuerausweis bei Vorausrechnung

  • BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92

    Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer

  • BVerfG, 05.05.1992 - 2 BvR 271/92

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 UStG

  • FG Baden-Württemberg, 09.07.1997 - 12 K 155/96

    Anspruch auf Erlass von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Erlass von

  • BFH, 04.05.1995 - V R 29/94

    Eine Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG entsteht auch dann, wenn in einer

  • BFH, 13.09.1984 - V B 53/83

    Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG bei fehlender Abrechnungslast

  • BFH, 17.02.1994 - VII B 168/93
  • BFH, 07.05.1981 - V R 126/75

    Die Rechtsfolgen des § 14 Abs. 3 - zweite Alternative - UStG treffen nur

  • BFH, 28.12.2004 - V B 154/04

    Blanko-Rechnung; Steuerschuld

  • BFH, 09.12.1987 - X R 35/82

    Gefahr des Missbrauchs einer Rechnung, auch wenn sich eine Gefährdung des

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 1 K 250/06

    Erstattung zu Unrecht abgeführter Umsatzsteuer - kein Erlass aus sachlichen

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90

    Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die

  • FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 6 K 43/10

    Anforderungen an die Bildung von Steuerrückstellungen in der Höhe einer später

  • BFH, 28.12.2004 - V S 19/04
  • BFH, 28.12.2004 - V B 156/04
  • BFH, 28.12.2004 - V B 155/04
  • BFH, 25.06.1987 - V R 121/86

    Zuordnung von Vorsteuerbeträgen bei einem gewerblichen und einem

  • BFH, 04.05.1995 - V R 83/93

    Erlaß der Umsatzsteuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 10.12.1981 - V R 3/75

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG

  • BFH, 15.03.2000 - VI B 119/98

    Verfahrensmängel i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

  • FG Düsseldorf, 06.11.1998 - 18 K 6133/96

    Voraussetzungen der sachlichen Unbilligkeit; Unsatzsteuerausweis durch

  • FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12

    Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen

  • BFH, 04.04.1995 - V R 29/94
  • FG Münster, 03.04.2014 - 5 K 383/12

    Kein Vorsteuerabzug im Fall des § 14c UStG

  • FG Niedersachsen, 30.07.2010 - 16 K 55/10

    Steuerschulden bei Ausweisung eines Steuerbetrages in einer Rechnung bei

  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer

  • BFH, 20.08.1997 - V B 114/96

    Ausweisung von Umsatzsteuer auf Rechnungen über den Kauf von LKWs

  • BFH, 26.02.1987 - V S 4/86

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile - Entscheidung über den Streitgegenstand

  • BFH, 29.01.1987 - V R 7/78

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer

  • FG Hessen, 05.08.1997 - 6 K 1470/96

    Eignung einer Rechnung für einen Vorsteuerabzug; Bloße Bereitstellung der Ware;

  • FG Düsseldorf, 25.04.2001 - 5 K 8819/97

    Unberechtigte Ausstellung von Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis

  • FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00

    Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14

  • FG Brandenburg, 22.07.1998 - 1 K 759/96

    Durch Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtete Wohnungs-, Verwaltungs- und

  • FG Hamburg, 16.02.1998 - II 386/97

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt (FA); Ordnungsgemäße

  • BFH, 21.02.1986 - III R 183/82
  • BFH, 29.08.1985 - V B 21/85

    Umsatzsteuerliche Berücksichtigung eines Vertrages über die Abtretung der Rechte

  • FG Düsseldorf, 25.06.1998 - 5 V 926/98

    Umgehung der Steuerverpflichtung aus § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG);

  • FG Sachsen, 10.03.2003 - 3 K 306/00

    Unbilligkeit des Umsatzsteuereinzugs nach Rechnungskorrektur; Rückgängigmachung

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2003 - 3 K 306/00

    Erlass von Umsatzsteuerschulden nach § 14 Abs. 3 UStG aus sachlichen

  • OLG Hamburg, 22.06.1987 - 2 Ss 141/86
  • FG Münster, 07.09.1999 - 15 K 3781/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht