Rechtsprechung
BFH, 16.12.2010 - V R 16/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen
- openjur.de
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen
- Bundesfinanzhof
UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 10, EBKrG § 1, EBKrG § 3, EBKrG § 13, EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 11
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen
- Bundesfinanzhof
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 Nr 1 UStG 1999, § 10 UStG 1999, § 1 EBKrG, § 3 EBKrG, § 13 EBKrG
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen - rewis.io
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen
- ra.de
- rewis.io
Leistungsaustausch bei Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatsdrittel als Entgelt für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung i.R.d. Erneuerung eines Schienennetzwerks im Nahverkehr
- datenbank.nwb.de
Zuschuss zum Ausbau von Schienenkreuzungen: Staatsdrittel ist kein Entgelt für eine an das Land erbrachte Leistung und kein Entgelt eines Dritten für eine an den Straßenbaulastträger erbrachte Leistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.02.2010 - 1 K 4190/08
- BFH, 16.12.2010 - V R 16/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64
Eisenbahnkreuzungsgesetz
Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V R 16/10
Nach dem mit Gesetzeskraft ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Juli 1969 2 BvF 1/64 (BVerfGE 26, 338) war § 13 Abs. 1 Satz 2 EKrG 1963 insoweit nichtig, als diese Vorschrift dem Land Kosten hinsichtlich Kreuzungen auferlegte, an denen ein Schienenweg der Bundesbahn beteiligt war (BVerfG in BVerfGE 26, 338, unter II.).bb) Unter Berücksichtigung des BVerfG-Beschlusses in BVerfGE 26, 338 kann das Staatsdrittel nicht als Entgelt eines Dritten beurteilt werden.
- BFH, 27.11.2008 - V R 8/07
Zahlung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts aufgrund eines …
Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V R 16/10
Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.1., und vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, unter II.2.a aa, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des BFH). - BFH, 18.06.2009 - V R 4/08
Übernahme des Betriebs von Einrichtungen durch einen Unternehmer für eine Stadt - …
Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V R 16/10
Entgeltliche Leistungen sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbar und unterliegen gemäß Art. 2 Nr. 1 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage 77/388/EWG dem Anwendungsbereich der Steuer, wenn zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (vgl. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. November 2008 V R 8/07, BFHE 223, 520, BStBl II 2009, 397, unter II.1., und vom 18. Juni 2009 V R 4/08, BFHE 226, 382, BStBl II 2010, 310, unter II.2.a aa, m.w.N. zur Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des BFH). - BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01
Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …
Auszug aus BFH, 16.12.2010 - V R 16/10
Für diese Beteiligten besteht nach § 3 EKrG eine gemeinsame Kreuzungsbaulast, aus der sich eine gemeinschaftliche Pflicht zur Beseitigung von kreuzungsbedingten Gefährdungen ergibt (BVerwG-Urteil vom 12. Juni 2002 9 C 6/01, BVerwGE 116, 312, unter A.2.).
- OVG Sachsen, 19.09.2017 - 4 A 664/16
Kreuzungsvereinbarung; Ablösebetrag; Umsatzsteuerpflicht
Entscheidend ist, dass zwischen Leistendem und Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, und zwischen der erbrachten Leistung und dem hierfür erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (…BFH, Urt. v. 16. Januar 2003 - V R 36/01 -, juris Rn. 16 m. w. N., BFH, Beschl. v. 5. Dezember 2007 - V R 60/05 -, juris Rn. 29/30/35;… BFH, Urt. v. 11. Februar 2010 - V R 2/09 -, juris Rn. 20;… BFH, Urt. v. 22. Februar 2017 - XI R 17/15 -, juris Rn. 26; BFH, Urt. v. 16. Dezember 2010 - V R 16/10 -, juris Rn. 15). - VG Saarlouis, 02.12.2020 - 5 K 1989/19
Kostenerstattung im Eisenbahnkreuzungsrecht
[VG Leipzig, Urteil vom 29. Juli 2016 - 1 K 2396/14 -, Rn. 31, juris, unter Verweis auf: BVerwG, Urteile vom 12.06.2002 - 9 C 6.01 -, Rn. 34; und vom 16.05.2000 - 4 C 3.99 -, Rn. 20; BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 294/05 -, Rn. 11; BFH, Urteil vom 16.12.2010 - V R 16/10 -, Rn. 17; alle juris; jeweils zur Änderung einer Kreuzung nach § 3 EKrG].