Rechtsprechung
   BFH, 06.05.1971 - V R 162/70   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 102, 171
  • BStBl II 1971, 509



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BFH, 26.04.1979 - V R 46/72  

    UStG (1967) § 2 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1

    Bei dieser Rechtsfolge verbleibe es auch dann, wenn der Kläger das Kraftfahrzeug zwecks gewerblicher Weiterveräußerung seinem unternehmerischen Bereich zuführe (vgl Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 1971 V R 162/70 , BFHE 102, 171 , BStBl II 1971, 509 ).

    Eine völlige und endgültige Überführung in den Privatbereich, wie sie den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 1. Oktober 1970 V R 69/70 und vom 6. Mai 1971 V R 162/70 zugrunde gelegen habe, sei hier nicht gegeben.

  • BFH, 29.06.1987 - X R 23/82  

    Briefmarkensammler als Unternehmer

    Dem steht entgegen, daß derjenige, der einen Gegenstand für private Zwecke erwirbt, nach der zwingenden Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1967 die Vorsteuer nicht absetzen darf; die Versagung des Vorsteuerabzugs ist selbst in den Fällen endgültig, in denen der Gegenstand später in den unternehmerischen Bereich gelangt (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1970 V R 69/70, BFHE 100, 278, 279, BStBl II 1971, 36; vom 6. Mai 1971 V R 162/70, BFHE 102, 171, 174, BStBl II 1971, 509; in BFHE 128, 110, 114, BStBl II 1979, 530).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 113/74  

    UStG (1967) § 30 Abs. 4

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