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   BFH, 26.04.1990 - V R 166/84   

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BFH, 26.04.1990 - V R 166/84 (https://dejure.org/1990,1382)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1990 - V R 166/84 (https://dejure.org/1990,1382)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1990 - V R 166/84 (https://dejure.org/1990,1382)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1967 § 2 Abs. 3, § 15 Abs. 1; BayStrWG Art. 6, 53 Buchst. b

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung zum unternehmerischen Bereich - Einrichtungen des Fremdenverkehrs - Kurort - Spazierwege - Wanderwege - Öffentliche Straße - Umsatzsteuer - Vorsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 182
  • BB 1990, 1548
  • BB 1990, 1691
  • DB 1990, 2406
  • BStBl II 1990, 799
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.08.1988 - V R 18/83

    - Gemeinde kann Parkanlagen ihrem unternehmerischen Bereich (Kurbetrieb) zuordnen

    Auszug aus BFH, 26.04.1990 - V R 166/84
    Wie der Senat zuletzt im Urteil vom 18. August 1988 V R 18/83 (BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971) ausgeführt hat, kann zu diesen Betrieben gewerblicher Art auch ein sog. Kurbetrieb gehören, d.h. die Überlassung von Kureinrichtungen gegen Entgelt in Gestalt von Kurbeiträgen oder Kurtaxen.

    Anders als im Urteilsfall in BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971, in dem der Senat die Zuordnung von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen zum unternehmerischen Bereich des Kurbetriebs für zulässig erachtete (ebenso FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 1978 III 253/74 [IV], Entscheidungen der Finanzgerichte. - EFG - 1978, 353), hält der Senat die Zuordnung von dem Allgemeingebrauch gewidmeten Wegen zum unternehmerischen Bereich für nicht möglich.

    Wie im Urteil in BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971 ausgeführt, findet die Bestimmungsfreiheit des Unternehmers bei der Zuordnung dort ihre Grenze, wo der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nach den Umständen des einzelnen Falles nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommen kann, daß die Leistung/der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist oder wo der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für den nichtunternehmerischen Bezug bestimmt ist.

  • BFH, 25.03.1988 - V R 101/83

    Zur Frage der Zuordnung von Gegenständen (PKW) zum Unternehmen

    Auszug aus BFH, 26.04.1990 - V R 166/84
    Ob der Gegenstand für das Unternehmen notwendig ist, ist dagegen unerheblich (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. März 1988 V R 101/83, BFHE 153, 171, BStBl II 1988, 649).
  • BFH, 07.12.1988 - II R 115/88

    Steuerbefreiung - Dem öffentlichen Verkehr dienendes Bauwerk - Parkhaus -

    Auszug aus BFH, 26.04.1990 - V R 166/84
    Die Widmung hat mit anderen Worten die Folge, daß gewidmete Sachen zwangsläufig privatwirtschaftlicher Nutzung entzogen sind (BFH, Urteil vom 7. Dezember 1988 II R 115/88, BFHE 155, 400, BStBl II 1989, 302), jedenfalls dann, wenn die behauptete privatwirtschaftliche Nutzung deckungsgleich mit der Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs ist (hier: Nutzung als Spazier- oder Wanderweg).
  • BFH, 07.05.1975 - V R 144/72

    Errichtung von Straßenbeleuchtungsanlagen - Instandhaltung von

    Auszug aus BFH, 26.04.1990 - V R 166/84
    Der Senat hat bereits im Urteil vom 7. Mai 1975 V R 144/72 (BFHE 116, 298, BStBl II 1975, 751) ausgeführt, daß ein dem unternehmerischen Bereich zuzurechnender Gegenstand unmittelbar oder mittelbar zur Ausführung der den unternehmerischen Bereich (hier der Körperschaft des öffentlichen Rechts) kennzeichnenden Umsätze bestimmt oder geeignet sein müsse.
  • FG Schleswig-Holstein, 07.03.1978 - III 253/74
    Auszug aus BFH, 26.04.1990 - V R 166/84
    Anders als im Urteilsfall in BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971, in dem der Senat die Zuordnung von nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen zum unternehmerischen Bereich des Kurbetriebs für zulässig erachtete (ebenso FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 1978 III 253/74 [IV], Entscheidungen der Finanzgerichte. - EFG - 1978, 353), hält der Senat die Zuordnung von dem Allgemeingebrauch gewidmeten Wegen zum unternehmerischen Bereich für nicht möglich.
  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2018 - 1 K 1458/18

    Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug einer Kurgemeinde - Der Betrieb von

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuordnung von dem Allgemeingebrauch gewidmeten oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zum unternehmerischen Bereich nicht möglich ist (BFH-Urteile vom 3. August 2017 V R 62/16, BFH/NV 2018, 301 Rn. 26 - Marktplatz einer Kurstadt; vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799 Rn. 13 - Spazier- und Wanderwege einer Kurgemeinde und vom 11. Juni 1997 XI R 65/95, BStBl II 1999, 420 Rn. 21 - Strandpromenade; Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 24. Juli 2013 3 K 3274/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2013, 1973 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zurückgewiesen mit BFH-Beschluss vom 12. März 2014 XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062; Wäger, Entscheidungen des BFH für die Praxis der Steuerberatung --BFH/PR- 2018, 65, 66 Ziffer 3).
  • BFH, 03.08.2017 - V R 62/16

    Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes

    Die bisherige Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799, Rz 8; vom 1. Oktober 1981 V R 34/76, Umsatzsteuer-Rundschau 1982, 32, sowie vom 18. August 1988 V R 18/83, BFHE 154, 269, BStBl II 1988, 971) geht zwar ebenso wie das Schrifttum (vgl. Birkenfeld in Birkenfeld/Wäger, Umsatzsteuer-Handbuch, § 46 Rz 351 "Kurbetrieb"; Reiß in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG § 2 Rz 177 "Kurbetrieb"; Stadie in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 2 Rz 1362, 1363; Meyer in Offerhaus/Söhn/Lange, § 2 UStG Rz 209 "Kurbetrieb") davon aus, dass zu den Betrieben gewerblicher Art auch ein sog. Kurbetrieb gehören kann, d.h. die Überlassung von Kureinrichtungen gegen Entgelt in Gestalt von Kurbeiträgen oder Kurtaxen.

    In diesem Falle wäre eine Sondernutzung des Marktplatzes durch Kurgäste dann ausgeschlossen, wenn diese den Marktplatz lediglich in Form des Betretens und Besichtigens und damit als Teil der Allgemeinheit nutzen (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799, Rz 13).

  • FG Baden-Württemberg, 07.12.2020 - 1 K 2427/19

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Mehrzweckhalle mit

    Zwar ist eine Zuordnung von dem Allgemeingebrauch gewidmeten oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zum unternehmerischen Bereich grundsätzlich nicht möglich (BFH-Urteile vom 3. August 2017 V R 62/16, BFH/NV 2018, 301 Rn. 26 - Marktplatz einer Kurstadt; vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799 Rn. 13 - Spazier- und Wanderwege einer Kurgemeinde und vom 11. Juni 1997 XI R 65/95, BStBl II 1999, 420 Rn. 21 - Strandpromenade; FG München, Urteil vom 24. Juli 2013 3 K 3274/10, rkr., EFG 2013, 1973 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BFH zurückgewiesen mit BFH-Beschluss vom 12. März 2014 XI B 97/13, BFH/NV 2014, 1062; Wäger, BFH/PR 2018, 65, 66 Ziffer 3).
  • BFH, 22.10.2009 - V R 33/08

    Zu Zuordnungsentscheidungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Bloße

    Ihre Grenze findet die Freiheit bei der Zuordnung dort, wo der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für den nichtunternehmerischen Bezug bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799).

    bb) Einer Zuordnungsentscheidung der Klägerin zugunsten ihres Unternehmens steht das Urteil des BFH in BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799, in dem der Senat entschieden hat, dass gewidmete Sachen privatwirtschaftlicher Nutzung jedenfalls dann entzogen sind, wenn die privatwirtschaftliche Nutzung deckungsgleich mit der Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs ist, nicht entgegen.

    Das Urteil in BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799 betrifft einen anderen Fall, weil sich in dem dort entschiedenen Fall die private Nutzung im Rahmen des Gemeingebrauchs gehalten hat, während vorliegend die Nutzung des Marktplatzes für Wochen- und Themenmärkte nicht mehr vom Gemeingebrauch gedeckt ist.

    Im Übrigen erfolgt die Nutzung des Parkplatzes auch während der Marktzeiten im Rahmen des Gemeingebrauchs, so dass auch aus diesem Grund eine unternehmerische Nutzung durch die Klägerin nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799).

  • BFH, 15.12.2021 - XI R 30/19

    EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen

    In diesem Zusammenhang hatte der BFH auch bereits entschieden, dass mit der Widmung zum Allgemeingebrauch die Kureinrichtung (dort: ein Spazier- und Wanderweg) nicht mehr zu den Einrichtungen gehören kann, für deren Benutzung Kurbeiträge als Benutzungsentgelt erhoben werden können (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.1990 - V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799; ebenso auch FG München, Urteil vom 24.07.2013 - 3 K 3274/10, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2014, 1065, 1067).
  • BFH, 17.05.2000 - I R 50/98

    Betrieb gewerblicher Art bei Wochenmärkten

    Sie können daher nicht Gegenstand eines Betriebs gewerblicher Art i.S. des § 4 Abs. 1 KStG 1984 und die zu den öffentlichen Sachen gehörenden öffentlichen Straßen kein Betriebsvermögen eines solchen Betriebs sein (vgl. die zu § 2 Abs. 3 der Umsatzsteuergesetze --UStG-- 1967 bzw. 1980 ergangenen Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799; vom 11. Juni 1997 XI R 65/95, BFHE 183, 283, BStBl II 1999, 420; zur Qualifizierung der öffentlichen Straßen als öffentliche Sachen s. Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Aufl., 1995, Kap. 5 Rz. 2 f.).
  • FG München, 24.07.2013 - 3 K 3274/10

    Unternehmerische Nutzung einer öffentlich gewidmeten Straße durch eine Gemeinde

    bb) Konkret kann ein Kurort - wie es die Klägerin ist - seine Spazier- und Wanderwege, die durch eine öffentlich-rechtliche Widmung nach dem Landesrecht (hier Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes in der in den Streitjahren geltenden Fassung - BayStrWG ) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, nicht seinem unternehmerischen Bereich zuordnen, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag besteht (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799 ).

    Der Eigentümer darf für die Teilnahme am Gemeingebrauch Entgelte nicht fordern (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799 ).

    cc) Als Folge dessen kann die Gemeinde die ihr bei der Errichtung und dem Unterhalt der gewidmeten Wege in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BStBl II 1990, 799 ), genauso wenig wie sie die Vorsteuer aus den Aufwendungen für die Erhaltung der Wege sowie der Schneeräumung zum Abzug bringen kann.

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 65/95

    Vermietung von Strandhäusern durch Gemeinde

    Ihre Grenze findet die Bestimmungsfreiheit bei der Zuordnung allerdings dort, wo der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für den nichtunternehmerischen Bezug bestimmt ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799).

    Eine Zuordnung der Straße zum unternehmerischen Bereich der Gemeinde kommt in solchen Fällen regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799).

  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

    Demgegenüber hat der BFH im Fall eines staatlich anerkannten Luftkurorts entschieden, dass dieser Spazier- und Wanderwege, die durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, nicht seinem unternehmerischen Bereich zuordnen könne, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag bestehe (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799).

    zitierten Urteilsfall an (BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84, BFHE 161, 182, BStBl II 1990, 799), wonach ein Luftkurort Spazier- und Wanderwege, die durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten haben, nicht seinem unternehmerischen (hier: betrieblichen) Bereich zuordnen kann, der im Bereitstellen von "Einrichtungen des Fremdenverkehrs" gegen Kurbeitrag besteht.

  • FG Baden-Württemberg, 25.11.1999 - 12 V 26/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Antrag auf Festsetzung einer negativen

    Nach dem Urteil des BFH vom 25. April 1990 V R 166/84 (BFHE 161/182, BStBl II 1990, 799 ) sind lediglich dem öffentlichen Verkehr gewidmete Parkanlagen dem hoheitlichen Bereich und nicht einem Betrieb gewerblicher Art. zuzuordnen (vgl. auch Sölch/Ringleb/List, a.a.O., § 1 Rn. 327 sowie amtliche KSt-Handausgabe 1995 - KStR - Abschn. 5 Abs. 25 Satz 4).

    Aufgrund der im Vollziehungaussetzungsverfahren gebotenen summarischen Betrachtung geht der Senat aufgrund der Grundsätze der BFH-Urteile vom 18. August 1988 V R 18/83 und vom 26. April 1990 V R 166/84 (a.a.O.) daher davon aus, daß Parkanlagen u.ä.

    Die Eröffnung des Gemeingebrauchs setzt nach den Grundsätzen des Rechts der öffentlichen Sachen eine entsprechende Widmung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1990 V R 166/84 a.a.O., Wolff, Verwaltungsrecht Bd. I 7. Aufl., § 56 Anm. I).

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2016 - 6 K 1797/13

    Vorsteuerabzug einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - hier: einer

  • FG Sachsen, 10.09.2008 - 4 K 846/04

    Grenzen der Zuordnungsfreiheit nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) des

  • BFH, 01.07.2004 - V R 64/02

    USt: Zweckverband - Umwandlung Militärflughafen in Gewerbepark

  • BFH, 04.03.1993 - V R 73/87

    Vorsteuern eines Kreditinstitutes aus den Herstellungs- und Unterhaltskosten

  • FG Sachsen, 04.07.2002 - 2 K 1520/99

    Möglichkeit des Vorsteuerabzugs einer Stadt; Vorliegen einer unternehmerischen

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.07.2002 - 2 K 1520/99

    Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für die Befestigung und Bepflanzung eines

  • FG München, 23.06.2015 - 2 K 3104/12

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Zusammenhang mit dem Unterhalt von Wanderwegen

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2002 - 2 K 559/00

    Vorsteuerabzug einer Stadtgemeinde; Zuordnung einer Seebrücke und

  • FG Sachsen, 05.12.2006 - 4 K 81/03

    Zuordnung des Marktplatzes einer Stadt (insbesondere Platzbefestigung, Brunnen

  • FG Rheinland-Pfalz, 05.04.2000 - 1 K 1510/99

    Vorsteuerabzug aus der Errichtung eines gemischt genutzten Werksgebäudes

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2002 - 2 K 559/99

    Vorsteuerabzug einer Stadtgemeinde; Zuordnung einer Seebrücke und einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.08.1995 - 3 K 2009/93
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