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   BFH, 21.09.1989 - V R 170/84   

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https://dejure.org/1989,4559
BFH, 21.09.1989 - V R 170/84 (https://dejure.org/1989,4559)
BFH, Entscheidung vom 21.09.1989 - V R 170/84 (https://dejure.org/1989,4559)
BFH, Entscheidung vom 21. September 1989 - V R 170/84 (https://dejure.org/1989,4559)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1988 - X R 5/82

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 170/84
    Wie der BFH entschieden hat, erstreckt sich die Steuerfreiheit auf Grund des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967/73 auch auf die Vermietung einzelner Teile eines Grundstücks, wie z. B. von einzelnen Wohn- und Schlafräumen (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juli 1986 V R 99/76, unter II B 1 b, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 20. April 1988 X R 5/82, unter 1 a, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

    Zum Ausschluß der Steuerfreiheit durch Satz 2 der erörterten Vorschrift hat der BFH auf Grund der Gesetzesfassungen des UStG 1967 bzw. 1973 dahin erkannt, daß es insoweit nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern entscheidend die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers ist, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, unter II B 1 c, und in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 a, sowie vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

    Bietet ein Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Anmietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 b und c, und in BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 30.07.1986 - V R 99/76

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 170/84
    Wie der BFH entschieden hat, erstreckt sich die Steuerfreiheit auf Grund des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1967/73 auch auf die Vermietung einzelner Teile eines Grundstücks, wie z. B. von einzelnen Wohn- und Schlafräumen (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juli 1986 V R 99/76, unter II B 1 b, BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, und vom 20. April 1988 X R 5/82, unter 1 a, BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795).

    Zum Ausschluß der Steuerfreiheit durch Satz 2 der erörterten Vorschrift hat der BFH auf Grund der Gesetzesfassungen des UStG 1967 bzw. 1973 dahin erkannt, daß es insoweit nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern entscheidend die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers ist, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, unter II B 1 c, und in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 a, sowie vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 13.09.1988 - V R 46/83

    Steuerpflicht, wenn dieselben Räume wahlweise zur vorübergehenden Beherbergung

    Auszug aus BFH, 21.09.1989 - V R 170/84
    Zum Ausschluß der Steuerfreiheit durch Satz 2 der erörterten Vorschrift hat der BFH auf Grund der Gesetzesfassungen des UStG 1967 bzw. 1973 dahin erkannt, daß es insoweit nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung ankommt, sondern entscheidend die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers ist, die in Frage stehenden Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 147, 284, BStBl II 1986, 877, unter II B 1 c, und in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 a, sowie vom 13. September 1988 V R 46/83, BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

    Bietet ein Unternehmer dieselben Räume wahlweise zur lang- oder kurzfristigen Anmietung an, so sind sämtliche Umsätze steuerpflichtig (vgl. BFH-Urteile in BFHE 153, 451, BStBl II 1988, 795, unter 1 b und c, und in BFHE 154, 280, BStBl II 1988, 1021).

  • BFH, 23.09.2014 - V B 37/14

    Begriff der kurzfristigen Beherbergung von Fremden i. S. d. § 4 Nr. 12 Satz 2

    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1996, 583; vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 38/91

    Flüchtlingen - Asylbewerbern - Vermietung - Aufenthaltsdauer

    Die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1980 erstreckt sich auch auf die Vermietung einzelner Teile eines Grundstücks, wie z. B. einzelner Wohn- und Schlafräume (vgl. Senatsurteil vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, m. w. N.).
  • BFH, 06.08.1998 - V R 26/98

    Wohnheim - Bürgerkriegsflüchtlinge - Asylbewerber - Kostenübernahmescheine der

    a) Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1.b und c; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, unter 2.b).
  • FG Baden-Württemberg, 17.12.1993 - 9 K 62/92

    Bereitstellung von Unterkunftsplätzen an Aussiedler und Übersiedler; Trennung

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  • BFH, 25.01.1996 - V R 6/95

    Maßgeblichkeit der Absicht des Vermieters im Falle einer Umsatsteuerbefreiung

    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH- Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b und c; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744, unter 1.).
  • BFH, 19.11.1998 - V R 21/98

    Überlassung von Wohn- oder Schlafräumen; Unterbringung von Asylbewerbern als

    a) Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist die aus den gesamten äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b und c; vom 25. Januar 1996 V R 6/95, BFH/NV 1996, 583, unter 2. b).
  • BFH, 11.03.1998 - V B 125/97

    Unterbringung von Aussiedlern als dauerhafte Vermietung?

    Zur Begründung führte es u. a. aus: Entscheidend für die Frage, ob eine (steuerpflichtige) kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte (steuerfreie) Vermietung von Wohn- oder Schlafräumen vorliege, sei nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 24.02.1994 - V R 74/92

    Anforderungen an die Bekanntgabe eines Umsatzsteuerbescheides

    Bei der zwischen den Beteiligten allein streitigen Frage, ob die Voraussetzungen des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG 1980 vorliegen, kommt es nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht auf die tatsächliche Dauer der Vermietung an, sondern auf die aus den äußeren Umständen ableitbare Absicht des Unternehmers, die Räumlichkeiten nur zur vorübergehenden Beherbergung bereitzuhalten (vgl. BFH-Urteil vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b, m. w. N.).
  • BFH, 12.03.1998 - V B 127/97

    Berücksichtigung von Einnahmen aus der Verpflegung von Asylbewerbern bei der

    Zur Begründung führte es u. a. aus: Entscheidend für die Frage, ob eine (steuerpflichtige) kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte (steuerfreie) Vermietung von Wohn- und Schlafräumen vorliege, sei nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (Hinweis auf Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, und vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744).
  • BFH, 27.04.1995 - V R 112/93

    Steuerbarkeit der Umsätze aus der Vermietung eines Hotels an das Land

    Entscheidend für die Frage, ob eine kurzfristige oder eine auf Dauer angelegte Überlassung von Räumen vorliegt, ist nicht die tatsächliche Dauer der Vermietung, sondern die aus den äußeren Umständen ableitbare diesbezügliche Absicht des Vermieters (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteile vom 21. September 1989 V R 170/84, BFH/NV 1990, 532, unter 1. b und c; vom 27. Oktober 1993 XI R 69/90, BFH/NV 1994, 744, unter II. 1.).
  • BFH, 21.09.1993 - V B 37/93

    Anforderungen an die Darlegung einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • FG Köln, 16.12.1996 - 1 K 4823/94
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