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   BFH, 17.12.2015 - V R 18/15   

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https://dejure.org/2015,45530
BFH, 17.12.2015 - V R 18/15 (https://dejure.org/2015,45530)
BFH, Entscheidung vom 17.12.2015 - V R 18/15 (https://dejure.org/2015,45530)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - V R 18/15 (https://dejure.org/2015,45530)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 1 S 3, EStG § 76, FGO § 100 Abs 1 S 4, EStG VZ 2011
    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • Bundesfinanzhof

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 76 EStG 2009, § 100 Abs 1 S 4 FGO, EStG VZ 2011
    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • IWW

    § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 126 Abs. 3 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO, § 112 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X), § 112 SGB X, § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines finanzgerichtlichen Rechtsstreits betreffend die Zahlung von Kindergeld durch Bezahlung an den Sozialhilfeträger

  • rewis.io

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • rechtsportal.de

    Erledigung eines finanzgerichtlichen Rechtsstreits betreffend die Zahlung von Kindergeld durch Bezahlung an den Sozialhilfeträger

  • datenbank.nwb.de

    Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Wirkung der Auszahlung von Kindergeld an den Sozialhilfeträger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erlöschen des Kindergeldanspruchs durch Auszahlung an einen Abzweigungsberechtigten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auszahlung an den Abzweigungsberechtigten

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 252, 155
  • NJW 2016, 1840
  • FamRZ 2016, 543
  • BStBl II 2016, 960
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.08.2010 - III R 21/08

    Keine Abzweigung von bereits ausgezahltem Kindergeld - Keine Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Zur Begründung verwies er auf das BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 21/08 (BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583), wonach eine Auszahlung des Kindergeldes an den originär Kindergeldberechtigten zum Erlöschen des Anspruchs führe.

    Der Kindergeldanspruch wird durch die Auszahlung erfüllt und erlischt damit (BFH-Urteile in BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2013 III S 33/13 (PKH), BFH/NV 2014, 574).

  • BFH, 02.12.2013 - III S 33/13

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Der Kindergeldanspruch wird durch die Auszahlung erfüllt und erlischt damit (BFH-Urteile in BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2013 III S 33/13 (PKH), BFH/NV 2014, 574).
  • BFH, 19.09.2013 - V R 25/12

    Verhältnis von Abzweigung und Erstattung von Kindergeld

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Demgemäß hat der BFH bereits entschieden, dass im Hinblick auf die Sonderregelung des § 112 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB X), wonach zu Unrecht erstattete Beträge zurückzuerstatten sind, eine entsprechende Anwendung der unter II.1.a dargestellten Grundsätze bei Zahlung von Kindergeld an den originär Kindergeldberechtigten bei einer angefochtenen Abzweigungsentscheidung nicht in Betracht kommt (BFH-Urteil vom 19. September 2013 V R 25/12, BFH/NV 2014, 322).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 48/11

    Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Nach einem rechtlichen Hinweis des Finanzgerichts (FG) auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. April 2013 V R 48/11 (BFHE 241, 270, BStBl II 2013, 697), wonach davon auszugehen sei, dass ein in den Haushalt aufgenommenes behindertes Kind Unterhaltsleistungen von mehr als dem Wert des Kindergeldes erhalte, gab der Sozialhilfeträger seine Forderung nach Abzweigung des Kindergeldes ab November 2011 auf und beide Beteiligten erklärten den Rechtsstreit insoweit für erledigt.
  • BFH, 27.10.2011 - III R 16/09

    Keine Abzweigung bereits ausgezahlten Kindergeldes

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Der Kindergeldanspruch wird durch die Auszahlung erfüllt und erlischt damit (BFH-Urteile in BFHE 231, 520, BStBl II 2013, 583; vom 27. Oktober 2011 III R 16/09, BFH/NV 2012, 720; BFH-Beschluss vom 2. Dezember 2013 III S 33/13 (PKH), BFH/NV 2014, 574).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Die Klage ist trotz des Feststellungsantrags der Klägerin nicht als unzulässig zu verwerfen, da der Wechsel vom ursprünglich gestellten Aufhebungsantrag auf den Feststellungsantrag auf Initiative des FG zustande gekommen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BFHE 159, 573, BStBl II 1990, 546; Gräber, Kommentar zur FGO, § 56 Rz 20).
  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 17.12.2015 - V R 18/15
    Denn die Erfüllungszuständigkeit für erhaltenes Kindergeld ändert sich von der Person des Kindergeldberechtigten auf einen Dritten erst dann und soweit, wie ein bestandskräftiger Abzweigungsbescheid der Familienkasse ergangen ist, bei dem es sich für den Empfänger um einen begünstigenden und für den bisher Kindergeldberechtigten um einen belastenden Verwaltungsakt mit Doppelwirkung handelt (BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47; Wendl in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 74 Rz 14).
  • FG Sachsen, 12.04.2022 - 4 K 1571/19

    Empfangsberechtigung eines Kindergeldberechtigten hinsichtlich der

    Die Erfüllungszuständigkeit für erhaltenes Kindergeld ändert sich von der Person des Kindergeldberechtigten auf einen Dritten aber erst dann und soweit, wie ein bestandskräftiger Abzweigungsbescheid der Familienkasse ergangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2015 V R 18/15, BStBl II 2016, 960 ; BFH-Urteil vom 14.04.2021 III R 1/20, BStBl II 2021, 700 ).

    Dadurch wird die vormalige Erfüllungszuständigkeit des Kindergeldberechtigten wiederhergestellt (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2015 V R 18/15, BStBl II 2016, 960 ).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten endete die Wirkung der Abzweigung bereits mit Bekanntgabe des Bescheides vom 19.02.2016 an die Stadt A. Bei einem Abzweigungsbescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, der den Empfänger begünstigt und den bisherigen Kindergeldberechtigten belastet (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2015 V R 18/15, BStBl II 2016, 960 ; BFH-Urteil vom 14.04.2021 III R 1/20, BStBl II 2021, 700 ).

    Die Erfüllung eines erloschenen Anspruches ist nicht möglich (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2010 III R 21/08, BStBl II 2013, 583 ; BFH-Urteil vom 27.10.2011 - III R 16/09, BFH/NV 2012, 720 ; BFH-Urteil vom 17.12.2015 V R 18/15, BStBl II 2016, 960 ).

  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    Die Erfüllungszuständigkeit für erhaltenes Kindergeld ändert sich von der Person des Kindergeldberechtigten auf einen Dritten aber erst dann und soweit, wie ein (bestandskräftiger) Abzweigungsbescheid der Familienkasse ergangen ist, bei dem es sich für den Empfänger um einen begünstigenden und für den bisher Kindergeldberechtigten um einen belastenden Verwaltungsakt mit Doppelwirkung handelt (BFH-Urteil vom 17.12.2015 - V R 18/15, BFHE 252, 155, BStBl II 2016, 960, Rz 11, m.w.N.).
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