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   BFH, 21.12.1989 - V R 184/84   

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BFH, 21.12.1989 - V R 184/84 (https://dejure.org/1989,21779)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1989 - V R 184/84 (https://dejure.org/1989,21779)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - V R 184/84 (https://dejure.org/1989,21779)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BFH, 18.11.1999 - V R 13/99

    Übertragung eines Grundstücks

    An der Steuerbarkeit der Entnahme änderte sich --bis zum In-Kraft-Treten des § 1 Abs. 1a UStG 1993-- auch dann nichts, wenn die Lieferung im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen erfolgte (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Oktober 1986 V R 91/78, BFHE 147, 548, BStBl II 1987, 44; vom 25. Juni 1987 V R 92/78, BFHE 150, 200, BStBl II 1987, 655; vom 21. Dezember 1989 V R 184/84, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1990, 212, und vom 28. Juni 1990 V R 110/87, BFH/NV 1991, 203).
  • FG Nürnberg, 16.09.2003 - II 457/01

    Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlassung eines Appartements in einem

    Da der Begriff des Unternehmers tätigkeitsbezogen ist, richtet sich das Ende der Unternehmereigenschaft danach, wie lange von der Absicht weiterer unternehmerischer Betätigung ausgegangen werden kann (BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84, UR 1990, 212; vgl. auch EuGH -Urteil vom 29.02.1996, Rs C-110/94, BStBl. II 1996, 655).

    Auch eine vorübergehende Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit führt nicht zur Beendigung des Unternehmens, wenn die Umstände ergeben, dass der Unternehmer die Absicht hat, das Unternehmen weiter zu führen oder in absehbarer Zeit wieder aufleben zu lassen (BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84 a.a.O.; Klenk in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer-Kommentar, § 2 Rz. 211).

    Der zwischenzeitliche Ausfall von Umsätzen führte nicht zur Beendigung seines Unternehmens (vgl. BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84 a.a.O.; Klenk in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 2 UStG Rz. 211).

  • BFH, 20.01.2010 - XI R 13/08

    Unternehmereigenschaft bei unentgeltlicher Überlassung eines Hotel-Appartements

    bb) Ist der Handelnde nach diesen Grundsätzen Unternehmer, richtet sich das Ende der Unternehmereigenschaft danach, wie lange von der Absicht weiterer unternehmerischer Betätigung ausgegangen werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1989 V R 184/84, Kurzwiedergabe in Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1990, 212).
  • BFH, 12.02.2014 - V B 81/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler;

    Die vom Kläger behauptete Divergenz zu den weiteren BFH-Urteilen vom 21. Dezember 1989 V R 184/84 (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1990, 212), vom 20. Januar 2010 XI R 13/08 (BFH/NV 2010, 1137), vom 9. Dezember 1993 V R 108/91 (BFHE 173, 458, BStBl II 1994, 483) und vom 19. November 2009 V R 16/08 (BFHE 227, 275, BStBl II 2010, 319) ist weder hinreichend dargelegt noch liegt sie tatsächlich vor.
  • FG Hamburg, 04.09.1997 - II 117/96

    Streit um die Berücksichtigung von abziehbaren Vorsteuerbeträgen bei der

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  • FG Köln, 10.03.2004 - 11 K 6305/02

    Kein Erlöschen der Unternehmereigenschaft bei Abwicklung einer Pensionszusage

    So kann es dahingestellt bleiben, ob Planungen der Klägerin, die aktive Tätigkeit in den Folgejahren wieder aufzunehmen, lediglich zu einem Ruhen des Unternehmens und damit zu einer fortbestehenden Unternehmereigenschaft führten (vgl.: BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84, UR 1990, 212; Burhoff, a.a.O., § 2 Rn 114, jeweils m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 07.08.2008 - II 347/05

    Vorsteuerabzug für Leistungen, die in Zusammenhang mit der früheren

    Wird eine begonnene unternehmerische Tätigkeit vorübergehend eingestellt, so bleibt der Vorsteuerabzug möglich, solange die Wiederaufnahme der unternehmerischen Tätigkeit in absehbarer Zeit beabsichtigt und diese Absicht nach dem Gesamtbild der Verhältnisse objektiv belegt ist (BFH-Urteil vom 21.12.1989 V R 184/84, UR 90, 212; FG Nürnberg-Urteil vom 16.09.2003 II 457/01, EFG 04, 453; vgl. Klenk in Sölch/Ringleb, UStG-Kommentar, § 2 Rz 211).
  • FG Hamburg, 23.07.2021 - 2 K 205/20

    Umsatzsteuer: Antrag auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Zwar erlischt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht automatisch die Unternehmereigenschaft des Insolvenzschuldners; auch kann von der Einstellung der Unternehmertätigkeit nicht schon dann ausgegangen werden, wenn der Unternehmer vorübergehend keine Umsätze erzielt (Schulze in: Wäger, Kommentar, Anh. zu § 18 UStG, Rn. 25; BFH, Urteil vom 21. Dezember 1989, V R 184/84, juris).
  • FG Düsseldorf, 14.02.2001 - 5 K 4506/95

    Ferienwohnungen: Übertragung des Nutzungsrechts auf GbR

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  • FG Düsseldorf, 13.11.1997 - 5 K 1041/93

    Steuerrechtliche Einordnung der Überlassung einer Ferienwohnungen an eine

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  • FG Nürnberg, 30.05.1995 - II 258/92
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