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   BFH, 16.12.2021 - V R 19/21   

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https://dejure.org/2021,61859
BFH, 16.12.2021 - V R 19/21 (https://dejure.org/2021,61859)
BFH, Entscheidung vom 16.12.2021 - V R 19/21 (https://dejure.org/2021,61859)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - V R 19/21 (https://dejure.org/2021,61859)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 40 Abs 2, FGO § 41 Abs 2 S 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 2, GewStG § 3 Nr 6 S 2, KStG VZ 2012, GewStG VZ 2012
    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 FGO, § 41 Abs 2 S 1 FGO, § 5 Abs 1 Nr 9 S 2 KStG 2002, § 3 Nr 6 S 2 GewStG 2002, KStG VZ 2012
    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschwer als Voraussetzung für eine Anfechtungsklage; Geltendmachung einer Rechtsverletzung durch einen Verwaltungsakt; Bescheid mit einem Gewinn von 0 € und der Festsetzung einer Steuer von 0 €

  • rewis.io

    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

  • rechtsportal.de

    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

  • datenbank.nwb.de

    Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 1, GewStG § 3 Nr 6 S 1, AO § 14, AO § 65 Nr 3, AO § 66 Abs 1
    Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, Abrechnung, Verein, Wohlfahrtspflege, Hilfsperson

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 14 ; AO § 65 Nr 3 ; AO § 66 Abs 1 ; GewStG § 3 Nr 6 S 1 ; KStG § 5 Abs 1 Nr 9 S 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2022, 1312
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2019 - 3 K 114/15

    Körperschaftsteuerpflicht und Umsatzbesteuerung bei Abrechnungsleistungen über

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrags 2012 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage gegen die Bescheide vom 04.03.2015 über Körperschaftsteuer und über den Gewerbesteuermessbetrag unzulässig ist.

    Das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 wird im Rubrum dahin berichtigt, dass nicht der Solidaritätszuschlag streitig ist.

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2020, 140 veröffentlichten Urteil ab.

    Der Kläger beantragt sinngemäß, das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 aufzuheben, soweit es die Körperschaftsteuer und den Gewerbesteuermessbetrag 2012 betrifft, und festzustellen, dass die vom Kläger durchgeführte Abrechnung von Transport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer als Zweckbetrieb anerkannt wird und daher nicht der Besteuerung unterliegt, hilfsweise das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 aufzuheben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Mecklenburg-Vorpommern zurückzuverweisen.

    Das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.08.2019 - 3 K 114/15 (EFG 2020, 140) ist im Rubrum dahin zu berichtigen, dass nicht der Solidaritätszuschlag streitig ist, da die Erwähnung des Solidaritätszuschlags im Rubrum als Streitgegenstand offenbar versehentlich erfolgte.

  • BFH, 22.06.2016 - V R 49/15

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine Körperschaft eine Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid auf ihre Gemeinnützigkeit stützt, da die Entscheidung über die Steuerfreiheit gemeinnütziger Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) erst im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren getroffen wird und sonst entgegen dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gerichtlich nicht geklärt werden kann, ob die Körperschaft gemeinnützigen Zwecken dient (BFH-Urteil vom 13.07.1994 - I R 5/93, BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134, unter II.B.1.b; Senatsurteil vom 22.06.2016 - V R 49/15, BFH/NV 2016, 1754, Rz 17, m.w.N.).

    Das FA hat dem Kläger nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne der vorstehenden BFH-Rechtsprechung mit den sich daraus ergebenden Nachteilen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2016, 1754, Rz 18) versagt.

  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17.06.2009 - VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72, unter II.1.a, m.w.N., und vom 27.10.2020 - IX R 5/20, BFHE 271, 359, BStBl II 2021, 600, Rz 22, m.w.N.).

    bb) Anders ist es, wenn der Regelungsgehalt des Steuerbescheides ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht und sich eine zu niedrige Steuerfestsetzung daher in bindender Weise anderweitig ungünstig auswirkt (BFH-Urteil in BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72).

  • BFH, 22.12.2003 - IX B 100/03

    Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses nicht gesondert anfechtbar

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Allerdings stellt ein bloßes Präjudiz, dem keine Bindungswirkung zukommt, keine Beschwer im vorstehenden Sinne dar, da im jeweiligen Festsetzungsverfahren eigenständig über die dort maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22.12.2003 - IX B 100/03, BFH/NV 2004, 532, unter 1.).
  • BFH, 27.10.2020 - IX R 5/20

    Ausfall einer privaten Darlehensforderung

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 EUR festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 17.06.2009 - VI R 46/07, BFHE 226, 53, BStBl II 2010, 72, unter II.1.a, m.w.N., und vom 27.10.2020 - IX R 5/20, BFHE 271, 359, BStBl II 2021, 600, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 07.08.2002 - I R 84/01

    Einbringungsgeborene Anteile bei einer gemeinnützigen Stiftung

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    (1) Streitig ist lediglich der nach sachlichen Kriterien reduzierte Umfang der Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG bzw. § 3 Nr. 6 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes --GewStG-- (vgl. BFH-Urteil vom 07.08.2002 - I R 84/01, BFHE 200, 191, unter II.1.b).
  • BFH, 24.08.2017 - V R 11/17

    Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Dies ist der Fall, wenn das FA über die begehrte Feststellung in einem Verwaltungsakt entscheiden muss, den der Kläger durch Gestaltungsklage anfechten kann (vgl. auch Senatsurteil vom 24.08.2017 - V R 11/17, BFH/NV 2018, 14, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Letzteres ist z.B. der Fall, wenn eine Körperschaft eine Klage gegen einen auf 0 EUR lautenden Körperschaftsteuerbescheid auf ihre Gemeinnützigkeit stützt, da die Entscheidung über die Steuerfreiheit gemeinnütziger Körperschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) erst im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren getroffen wird und sonst entgegen dem Gebot effektiven Rechtsschutzes gerichtlich nicht geklärt werden kann, ob die Körperschaft gemeinnützigen Zwecken dient (BFH-Urteil vom 13.07.1994 - I R 5/93, BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134, unter II.B.1.b; Senatsurteil vom 22.06.2016 - V R 49/15, BFH/NV 2016, 1754, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.1997 - V R 94/96

    Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstellung einer Rechnung mit gesondertem

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    Auf das Senatsurteil vom 10.07.1997 - V R 94/96 (BFHE 183, 288, BStBl II 1997, 707), das den hier nicht vorliegenden Fall einer Drittbeteiligung betrifft, kommt es nicht an.
  • BFH, 04.06.2003 - I R 25/02

    Behindertenwerkstatt als Zweckbetrieb

    Auszug aus BFH, 16.12.2021 - V R 19/21
    (4) Ist danach im Streitfall nicht erkennbar, woraus sich ein Rechtsnachteil aus der Anfechtung einer Nullfestsetzung ergeben könnte, liegt auch keine Divergenz zum BFH-Urteil vom 04.06.2003 - I R 25/02 (BFHE 202, 391, BStBl II 2004, 660) vor, zumal sich der BFH dort zu der Frage der Zulässigkeit nicht geäußert hat und es dort anders als im Streitfall um die Frage ging, ob der einzige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb war.
  • BFH, 15.02.2001 - III R 10/99

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

  • BFH, 20.08.2015 - IV R 12/12

    Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH - Bestimmung des Gegenstands einer

  • BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07

    Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines

  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

  • BFH, 19.12.2019 - III R 39/17

    Das Sortenschutzrecht ist ein Recht i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG

  • BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der

  • BFH, 12.10.2023 - V R 42/21

    Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

    Das Fehlen der Sachurteilsvoraussetzungen hat der BFH als Revisionsgericht von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen (BFH-Urteil vom 16.12.2021 - V R 19/21, BFHE 275, 309, BStBl II 2022, 774, Rz 14).
  • BFH, 13.09.2023 - XI R 20/20

    Zur (steuer-)bilanziellen Behandlung eines "Beteiligungsbetrags" des Kfz-Händlers

    Damit liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor, die dahin zu berichtigen ist, dass der Solidaritätszuschlag nicht Streitgegenstand ist (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 16.12.2021 - V R 19/21, BFHE 275, 309, BStBl II 2022, 774, Rz 12 f.).
  • FG Hamburg, 07.06.2023 - 4 K 40/21

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Stahlprofilen; Erhebung von

    Deshalb ist eine Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, in dem die Steuerschuld auf 0 Euro festgesetzt wird, im Allgemeinen unzulässig (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH, Urteil vom 16. Dezember 2021, V R 19/21, in: juris Rn. 20 m.w.N.).

    Denn es ist im jeweiligen Festsetzungsverfahren eigenständig über die dort maßgeblichen Besteuerungsgrundlagen zu entscheiden (vgl. auch BFH, Urteil vom 16. Dezember 2021, V R 19/21, in: juris Rn. 25).

  • BFH, 24.05.2023 - XI R 37/20

    Betriebsausgaben-Abzugsverbot für Gästehäuser im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr.

    Nichts anderes gilt jedoch für den Solidaritätszuschlag, sodass das Urteil des FG, würde es der Senat nicht ohnehin aufheben, zu berichtigen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2021 - V R 19/21, BFHE 275, 309, BStBl II 2022, 774, Rz 12 f.).
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