Rechtsprechung
BFH, 02.03.2016 - V R 20/15 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 33, GVG § 17a Abs 5, PostG § 11 Abs 2, PUDLV § 2 Ziff 5, EGRL 67/97 Art 3 Abs 3, EGRL 67/97 Art 3 Abs 4, UStG § 4 Nr 11b, EGRL 112/2006 Art 132 Abs 1 Buchst a, UStG VZ 2010
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- Bundesfinanzhof
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 33 FGO, § 17a Abs 5 GVG, § 11 Abs 2 PostG, § 2 Ziff 5 PUDLV, Art 3 Abs 3 EGRL 67/97
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus - IWW
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Briefdienstleistungen; Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung für Universaldienstleistungen i.S. von § 4 Nr. 11b UStG
- Betriebs-Berater
Postuniversaldienstleister muss sechs Tage pro Woche Post zustellen
- rewis.io
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Steuerbefreiungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- rechtsportal.de
Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus Briefdienstleistungen
- datenbank.nwb.de
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Bescheinigung für steuerfreie Postuniversaldienstleistungen setzt Leistungsangebot über sechs Arbeitstage pro Woche voraus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Umsatzsteuerfreie Post-Universaldienstleistungen - an allen Werktagen
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anforderungen an steuerfreie Post-Universaldienstleistungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuerfreie Postuniversaldienstleistungen
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
- pwc.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerfreie Postdienstleistung erfordert Zustellung an allen Werktagen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 2529/11
- BFH, 02.03.2016 - V R 20/15
Papierfundstellen
- BFHE 253, 451
- BB 2016, 1366
- DB 2016, 1233
- BStBl II 2016, 548
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 23.04.2009 - C-357/07
DER VON DEM BRITISCHEN UNTERNEHMEN ROYAL MAIL ANGEBOTENE POSTALISCHE …
Auszug aus BFH, 02.03.2016 - V R 20/15
Ferner habe der EuGH in seiner Rechtsprechung zu von öffentlichen Posteinrichtungen erbrachten Dienstleistungen insbesondere die Geltung des Neutralitätsprinzips hervorgehoben (EuGH-Urteil TNT Post UK vom 23. April 2009 C-357/07, EU:C:2009:248, Rz 37). - FG Köln, 11.03.2015 - 2 K 2529/11
Keine Umsatzsteuerfreiheit für Konkurrenzunternehmen der Deutschen Post AG
Auszug aus BFH, 02.03.2016 - V R 20/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. März 2015 2 K 2529/11 wird als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 03.07.2008 - V R 40/04
Keine unternehmerische Tätigkeit staatlicher Milchquoten-Verkaufsstellen - Keine …
Auszug aus BFH, 02.03.2016 - V R 20/15
Der Senat ist indes an die stillschweigend vom FG getroffene Entscheidung gemäß § 17a Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gebunden, dass hinsichtlich der Erteilung der Bescheinigung der Finanzrechtsweg i.S. von § 33 FGO eröffnet ist (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Juli 2008 V R 40/04, BFHE 221, 557, BStBl II 2009, 208, unter II.1.; zu --hier nicht vorliegenden-- Ausnahmen vgl. z.B. Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 33 Anh. Rz 40, m.w.N.).