Rechtsprechung
   BFH, 26.08.1993 - V R 20/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1580
BFH, 26.08.1993 - V R 20/91 (https://dejure.org/1993,1580)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1993 - V R 20/91 (https://dejure.org/1993,1580)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1993 - V R 20/91 (https://dejure.org/1993,1580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Berufskartenspieler

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berufskartenspieler - Erbringen einer sonstigen Leistung durch Bereitschaft mit anderen gegen Geld zu spielen - "Gegen Entgelt" - Aufgrund jahrelanger Spielpraxis Überlegenheit gegenüber Mitspielern und dadurch konkrete Erwartung auf Spielgewinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    UStG (1980) § 2 Abs. 1

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 227
  • BB 1993, 2510
  • DB 1994, 128
  • BStBl II 1994, 54
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
    Ohne umsatzsteuerrechtliche Bedeutung ist, daß das dieser Leistung zugrunde liegende Rechtsgeschäft gemäß § 762 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lediglich eine unvollkommene Verbindlichkeit, eine sog. Naturalobligation begründet, der das BGB in wesentlichen Punkten die Rechtswirksamkeit, d. h. insbesondere die Durchsetzbarkeit versagt (so auch - zu unwirksamen Rechtsgeschäften - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juni 1987 V R 9/79, BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653).

    Die Umstände, die einen Leistungswillen auslösen, sind für die Steuerbarkeit der Leistung grundsätzlich unbeachtlich (Senatsentscheidungen in BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653, und vom 13. März 1987 V R 129/75, BFHE 149, 284, BStBl II 1987, 465).

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
    Die Annahme einer Leistung gegen Entgelt erfordert eine zum Zweck der Entgeltserzielung erbrachte Leistung (Leistungsaustausch, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980); es muß ein zweckgerichtetes Handeln des Leistenden gegeben sein, das sich auf eine gewollte, erwartete oder erwartbare Gegenleistung richtet (Senatsurteil vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 24.11.1992 - V R 8/89

    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
    Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, und vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379) anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit sprechen.
  • BFH, 29.01.1987 - V R 53/76

    Geldspielautomat - Steuerbarer Umsatz - Entgelt - Spielen - Schätzung des

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
    Ein Spiel i. S. des § 762 Abs. 1 BGB ist ein auf einen Austausch von Leistungen der Spieler gerichteter gegenseitiger Vertrag (vgl. bereits Senatsentscheidung vom 29. Januar 1987 V R 53/76, BFHE 149, 295, BStBl II 1987, 516 ff.; herrschende Meinung im Zivilrecht, vgl. Soergel/Häuser, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 11. Aufl., § 762 Rz. 2; Staudinger/Engel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl., § 762 Rz. 3, m. w. N.).
  • BFH, 13.03.1987 - V R 129/75

    Vermietung eines Grundstücks - Steuerfreie Vermietung - Grundstück in unbebautem

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
    Die Umstände, die einen Leistungswillen auslösen, sind für die Steuerbarkeit der Leistung grundsätzlich unbeachtlich (Senatsentscheidungen in BFHE 150, 192, BStBl II 1987, 653, und vom 13. März 1987 V R 129/75, BFHE 149, 284, BStBl II 1987, 465).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 26.08.1993 - V R 20/91
    Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, und vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379) anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen die Nachhaltigkeit sprechen.
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Weder die Spieltätigkeit noch der Spieleinsatz stellen Tätigkeiten dar, die durch den Spielgewinn vergütet werden (vgl BFH vom 16.9.2015 - X R 43/12 - BStBl II 2016, 48 - BFHE 251, 37 RdNr 19 mwN; zur Abgrenzung eines Berufsspielers von einem Freizeitspieler vgl FG Münster vom 15.7.2014 - 15 K 798/11 U - Revision anhängig beim BFH unter XI R 37/14; zur Abgrenzung von Berufskartenspielern und Freizeitspielern vgl BFH vom 26.8.1993 - V R 20/91 - BFHE 172, 227, 229 f - BStBl II 1994, 54, 55 f; zum privaten Spielbedürfnis bei Glücksspiel: BFH vom 11.11.1993 - XI R 48/91 - juris RdNr 16; vgl zur Definition von "Glücksspiel" in Abgrenzung zum Geschicklichkeitsspiel anhand der Abhängigkeit des Gewinns überwiegend vom Zufall oder aber den Fähigkeiten: Sprau in Palandt, BGB, 75. Aufl 2016, § 762 RdNr 2) .
  • BFH, 30.08.2017 - XI R 37/14

    Zur Unternehmereigenschaft und Steuerbarkeit der Leistungen eines

    c) Der BFH hat darüber hinaus angenommen, dass beim Kartenspiel umsatzsteuerrechtlich eine entgeltliche (sonstige) Leistung gegen Entgelt auch in der Bereitschaft bestehen könne, nach den Spielregeln unter Übernahme eines Wagnisses mit anderen gegen Geld zu spielen (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54).

    Die Leistung bei Kartenspielen mit mehreren Mitspielern erbringe dann der einzelne Spieler gegenüber den Mitspielern (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, unter II.1.b, Rz 11).

    Der dortige Kläger konnte einem Veranstalter von Spielen gleichgestellt werden, zumal er --als Spieler bekannt-- an einem bestimmten Ort zu festen Zeiten anderen Personen die Spielmöglichkeit eröffnete (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, unter II.1.a, Rz 10).

    Der EuGH hat nach Ergehen des BFH-Urteils in BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54 in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass ein "Umsatz gegen Entgelt" das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dieser Leistung und einer tatsächlich vom Steuerpflichtigen empfangenen Gegenleistung voraussetzt.

    d) Der V. Senat des BFH hat auf Anfrage mitgeteilt, dass er wegen der unterschiedlichen Sachverhalte von keiner Abweichung zu seinem Urteil in BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54 ausgeht.

    Der Kläger war auch nicht ein Veranstalter, der nach der unter II.1.b genannten Rechtsprechung, an der festzuhalten ist, an den Teilnehmer eine entgeltliche Dienstleitung (Teilnahmerecht gegen Startgeld) erbringt (vgl. auch EuGH-Urteil Bastova, EU:C:2016:855, UR 2016, 913, MwStR 2016, 991, Rz 32, 34; BFH-Urteil in BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, unter II.1.a, Rz 10).

  • BFH, 18.11.2021 - V R 38/19

    "Vermietung" von virtuellem Land in einem Online-Spiel

    Vielmehr bietet sie den Nutzern im realen Wirtschaftsleben eine Spielmöglichkeit und entspricht damit dem Veranstalter eines Spiels (vgl. auch BFH-Urteil vom 26.08.1993 - V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, unter II.1.a).

    Der Kläger übernahm mit der Übertragung der C-Dollar einen Aspekt der Spielvorbereitung, wie dies üblicherweise auch der Veranstalter eines Spiels tun würde, der die erforderlichen Spielutensilien zur Verfügung stellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, unter II.1.a zur Leistung des mit einem Veranstalter vergleichbaren Berufspokerspielers).

  • FG Münster, 15.07.2014 - 15 K 798/11

    Frage der Erfassung von Gewinnen bei Pokerturnieren sowie Cash-Games als

    Ob die Tätigkeiten des Kl. zivilrechtlich betrachtet rechtswirksam bzw. als möglicherweise nicht durchsetzbare Naturalobligation unwirksam waren, ist umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich (vgl. BFH, Urteil vom 26.08.1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54).

    Aufgrund dieser Erfahrungen durfte er im Gesamtergebnis mit einem Spielerfolg und damit mit der Erzielung von Einnahmen rechnen (vgl. BFH, Urteil vom 26.08.1993 V R 20/91, a.a.O.).

    Auf Grund der zur Frage der Abgrenzung der unternehmerischen von der nichtunternehmerischen Betätigung im Sinne des § 2 UStG seit den Urteilen vom 18.07.1991 V R 86/87 (a.a.O.) bzw. vom 26.08.1993 V R 20/91 (a.a.O.), letzteres betreffend den Berufskartenspieler, vorliegenden Rechtsprechung des BFH konnte der Kl. für die Streitjahre 2006 und 2007 gerade nicht als selbstverständlich davon ausgehen, dass die von ihm erzielten Spielumsätze im Sinne des UStG als nichtsteuerbar zu qualifizieren waren, und dass er deshalb hinsichtlich dieser Vorgänge auf eine Beweisvorsorge verzichten konnte.

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Die entgegenstehende Ansicht des BFH im Urteil vom 26.08.1993 (V R 20/91, BStBl. II 1994, 54), wonach eine steuerbare Tätigkeit bereits durch das Anbieten von Spielmöglichkeiten begründet werden solle, sei nach den Erwägungen des EuGH in der Rechtssache Tolsma (EuGH-Urteil vom 03.03.1994 C- 16/93) überholt.
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 48/91

    Spieler als Gewerbetreibender? (§ 15 EStG )

    Anmerkung: Umsatzsteuerrechtlich ist der Fall durch BFH-Urteil vom 26. August 1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, entschieden worden.
  • BFH, 26.08.2020 - V S 12/20

    PKH bei Deckungszusage für einzelne von mehreren Streitjahren

    Soweit der Senat für ein Kartenspiel angenommen hat, der einzelne Spieler erbringe gegenüber den Mitspielern eine Leistung i.S. des Umsatzsteuerrechts (BFH-Urteil vom 26.08.1993 - V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54, unter II.1.b), betraf dies einen Spieler, der --anders als der Kläger-- einem Veranstalter des Spiels gleichgestellt werden konnte (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 259, 175, BStBl II 2019, 336, Rz 28).
  • BFH, 30.01.1997 - V R 27/95

    Glücksspiel - Steuerbare und steuerpflichtige Umsätze - Zulassungsentgelt

    a) Die Klägerin hat durch die Veranstaltung von Roulettespielen gegenüber den beteiligten Spielern steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen gegen Entgelt erbracht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54 - Berufskartenspieler).
  • BFH, 20.01.1997 - V R 20/95

    Glücksspiel

    Der Kläger hat durch die Veranstaltung von Backgammon-Turnieren gegenüber den daran beteiligten Spielern steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistungen gegen Entgelt erbracht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V R 20/91, BFHE 172, 227, BStBl II 1994, 54 - Berufskartenspieler).
  • FG München, 19.01.1995 - 14 K 3611/91

    Bemessungsgrundlage von ausgeführten Spielumsätzen aus einem Backgammen-Turnier;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 30.06.2005 - 5 K 184/04

    Umsatzsteuer auf Einnahmen aus Geldspielautomaten

  • FG Niedersachsen, 30.05.2005 - 5 K 184/04

    Änderung bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheide; Berufung auf die sog.

  • FG Niedersachsen, 01.10.2020 - 11 K 185/19

    Steuerbarer Leistungsaustausch bei vertraglicher Kooperation zur Züchtung neuer

  • FG Münster, 14.05.2002 - 15 K 6731/01

    Bemessungsgrundlage für Umsätze aus Geldwetten - Erfassung nur des nicht

  • FG Köln, 13.12.2000 - 7 K 6694/98

    Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs mit der Folge der Anwendung

  • BFH, 28.06.1996 - X B 148/96

    Anwerbung von Teilnehmern für das "Unternehmensspiel Life" (Veranstaltung nach

  • FG Münster, 02.10.2003 - 15 K 6731/01
  • BFH, 12.01.1998 - X B 276/96

    Steuerbarkeit der Veranstaltung von Glücksspielen

  • FG Hamburg, 27.08.1996 - II 24/95

    Teilwertabschreibung unter die Wiederbeschaffungskosten bei nachhaltiger

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 1728/94

    Umsatzsteuer; Preis für Schönheitskönigin als Entgelt für sonstige Leistung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht