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   BFH, 19.09.1985 - V R 22/85   

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https://dejure.org/1985,9172
BFH, 19.09.1985 - V R 22/85 (https://dejure.org/1985,9172)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1985 - V R 22/85 (https://dejure.org/1985,9172)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1985 - V R 22/85 (https://dejure.org/1985,9172)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.02.1983 - IV R 153/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist grobes Verschulden des steuerlichen

    Auszug aus BFH, 19.09.1985 - V R 22/85
    Soweit der Kläger geltend macht, die Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 seien erfüllt, kann er dies in einem Verfahren, das auf die Rechtswidrigkeitskontrolle des Bescheids vom 25. Mai 1982 gerichtet ist, nicht geltend machen, weil es sich dabei um eine Anfechtungsklage handelt, während das Begehren auf Änderung gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen ist (BFH-Urteil vom 3. Februar 1983 IV R 153/80, BFHE 137, 547, BStBl II 1983, 324 unter 5.).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    c) Der das Verpflichtungsbegehren betreffende gerichtlich protokollierte Änderungsantrag richtet sich ebenso an das FA wie ein entsprechender schriftsätzlich über das Gericht dem FA zugeleiteter Antrag (vgl. BFH vom 19. September 1985 V R 22/85, BFH/NV 1986, 511); das gerichtliche Protokoll ersetzt die Schriftform (vgl. BFH vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 886, BFH/NV 2001, 914; FG Hamburg vom 5. Oktober 1994 V 90/92, EFG 1995, 632 m.w.N., rechtskräftig durch BFH vom 8. Juni 1995 XI B 138/94, n.v.).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    c) Der das Verpflichtungsbegehren betreffende gerichtlich protokollierte Änderungsantrag richtet sich ebenso an das FA wie ein entsprechender schriftsätzlich über das Gericht dem FA zugeleiteter Antrag (vgl. BFH vom 19. September 1985 V R 22/85, BFH/NV 1986, 511); das gerichtliche Protokoll ersetzt die Schriftform (vgl. BFH vom 20. Dezember 2000 III R 17/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2001, 886, BFH/NV 2001, 914; FG Hamburg vom 5. Oktober 1994 V 90/92, EFG 1995, 632 m.w.N., rechtskräftig durch BFH vom 8. Juni 1995 XI B 138/94, n.v.).
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